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Fragen zu Kontrollen und zur Zweckbindung
(Investitionsprogramm Landwirtschaft)

Wie erfolgen Prüfungen der Rentenbank?

Die Rentenbank prüft Vorort und / oder durch das Anfordern weiterer Unterlagen die Fördervoraussetzungen und die Einhaltung der Zweckbindung

Wie erfolgt die Inaugenscheinnahme? / Was wird bei Vor-Ort-Kontrollen geprüft?

Bei der Vor-Ort-Kontrolle werden die Fördergegenstände in Augenschein genommen. Es wird deren Vorhandensein und die zweckgemäße Verwendung geprüft. Darüber hinaus sind die Originale von Rechnungen, Vergleichsangeboten (bzw. Begründungen) und aller weiteren im Zusammenhang mit dem Antrag relevanten Unterlagen im Original vorzulegen. 

Daher sind alle Unterlagen bis zum Ende der Zweckbindung, jedoch mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.

Wie lange sind die Zweckbindungszeiträume?

Bei Maschinen und Geräten:
-  bei Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Lieferung
-  bei landwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen / Maschinenringen innerhalb eines Zeitraums von 3  Jahren ab Lieferung

Bei Bauten und baulichen Anlagen: 12 Jahre ab Fertigstellung

Ich möchte meine Maschine / meine bauliche Anlage während der Zweckbindung verkaufen oder zweckwidrig nutzen. Was muss ich tun?

Dies ist nur zulässig, wenn die Rentenbank dem vorher in Textform zugestimmt hat. Anträge sind daher über die Hausbank an die Rentenbank zu richten.

Was ist der Geltungszeitraum der Richtlinie des BMEL?

Die Richtlinie des BMEL tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Laufzeit ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AgrarGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2023 befristet. Danach wird eine (den dann geltenden beihilferechtlichen Bestimmungen entsprechende) Nachfolge-Förderrichtlinie mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2024 in Kraft gesetzt werden.

Wird das Förderprogramm wissenschaftlich evaluiert?

Ja. Gemäß der Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid wird der Förderempfänger verpflichtet, an einer wissenschaftlichen Evaluation des Förderprogramms teilzunehmen und für entsprechende Auskünfte gegenüber der Forschungseinrichtung zur Verfügung zu stehen. Die Rentenbank stellt daher dem BMEL Name und Adresse des Antragstellers zur Verfügung, damit die beauftragte Forschungseinrichtung sich mit den ausgewählten Zuschussempfängern in Verbindung setzen kann.