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Die Zukunft im Fokus - fördern und gestalten

Gezielte FörderungZukunftsfelder im Fokus

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern der Land- und Ernährungswirtschaft. Dies geschieht im Einklang mit der Entwicklung von Politik und Gesellschaft hin zu einem nachhaltigeren Wirtschaften und Leben. Diese Transformation erfordert ein sektorenübergreifendes Handeln und ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Agrarwirtschaft nimmt als „grüne Branche“ dabei eine Schlüsselposition ein.

Das Programm gliedert sich in verschiedene Zukunftsfelder. Diese identifiziert die Rentenbank anhand des aktuellen gesellschaftlichen und politischen Diskurses und passt sie fortlaufend an.

Hier finden Sie alle Zukunftsfelder in einer Übersicht.

Was wird gefördert?

1. Regionale Lebensmittelproduktion

1.1 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, in die Verarbeitung und Direktvermarktung von Lebensmitteln (Nr. 326).

Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

1.2 Investitionen von KMU der Fischerei und Aquakultur in die Verarbeitung und Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen (Nr. 329).

Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe (Fischereisektor)

1.3 Investitionen von KMU in mobile Molkereien und Schlachtanlagen (Nr. 326).

Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

1.4 Investitionen von KMU der Ernährungswirtschaft (keine Primärproduzenten) in die Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln (außer Fischereierzeugnisse), sofern deren Hauptrohstoffe zu 75 % in der Region erzeugt und weiterverarbeitet werden. Eingeschlossen sind Verbundbetriebe, die zur Direktvermarktung der eigenen Erzeugnisse gegründet wurden (Nr. 326).

Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

1.5 Investitionen von KMU in die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen, sofern diese zu 75 % in der Region gezüchtet und weiterverarbeitet werden (Nr. 329).

Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe (Fischereisektor)

Anlage regionale Siegel und Initiativen

2. Agri-Photovoltaik-Anlagen

2.1 Investitionen von KMU der Energieproduktion zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Solarenergie aus Agri-Photovoltaik-Anlagen (Nr. 328).

Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe

2.2 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Solarenergie aus Agri-Photovoltaik-Anlagen zur Versorgung des landwirtschaftlichen Betriebs (Nr. 325).

Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung

3. Umweltschonende Landbewirtschaftung
und ökologischer Landbau

3.1  Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Maschinen zur extensiven Grünlandbewirtschaftung und zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit gemäß Anlage „Maschinenliste umweltschonende Landbewirtschaftung“ (Nr. 325).

Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung

3.2  Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die sich in der Umstellungsphase in den Ökologischen Landbau gemäß EU-Ökoverordnung befinden. Gefördert wird z.B. der Erwerb von Maschinen, die Errichtung von Ställen und sonstigen baulichen Anlagen (Nr. 325).

Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung

 

Positivliste

4. Etablierung von Agroforst und Paludikultur

4.1 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Etablierung und Pflege von Agroforstsystemen, z.B. Pflanzkosten, mehrjähriges Pflanzmaterial, Maschinen zur Baumpflege (Nr. 325).

Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung

4.2 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Wiedervernässung von Moorstandorten, z.B. Investitionen in Wasserstandsanhebungen und ganzjährige hohe Stauhaltung, wie Staudämme, Pumpen, regulierbare Staue, Fahrdämme und damit zusammenhängende Planungskosten (Nr. 325).

Beihilfetrecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung

4.3 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Bewirtschaftung von Paludikulturen, z.B. Technik für Biomasseernte und -abtransport, Spezialmaschinen (angepasste Technik, autonome Geräteträger, Kleintechnik, rad- oder kettenbasierte Spezialtechnik), Bewässerungstechnik, inkl. Stromversorgung ( 325).

Beihilfetrecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung

4.4 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen,B. technische Verwertungsanlagen, Pelletier- und Brikettierungsanlagen, Schilfbinder (Nr. 325).

Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung

4.5 Investitionen von KMU (keine Primärproduzenten) in die Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen (Nr. 326).

Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

 

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