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Förderung des BMEL - Investitionsprogramm Landwirtschaft

Informationen zur Antragstellung

Hier geht es zum Förderportal

AKTUELLESERSTE EINLADUNGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG WERDEN VERSANDT

In dem Ende Januar abgeschlossenen Verfahren haben mehr als 12 000 Unternehmen ihr Interesse an einer Förderung in der Antragsrunde 2023 des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernäh-rung und Landwirtschaft (BMEL) bekundet.

Alle eingegangenen Interessenbekundungen aus dem Januar 2023 wurden inzwischen per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht.

In dieser Reihenfolge versendet die Rentenbank ab 2. März 2023 entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel die Einladungen zur Antragstellung. Nur wer eine Einladung erhält, ist berechtigt, im Förderportal der Rentenbank einen Antrag zu stellen.

 

Datum: 01.03.2023

INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN VOM 16. BIS 26. JANUAR 2023

In der Zeit vom 16. bis 26. Januar fand das Interessenbekundungsverfahren für das "Investitions- und Zukunftsprogramm in der Landwirtschaft" statt. Interessenbekundungen aus dem Juli 2022 haben damit ihre Gültigkeit verloren. 

Aktuell führen wir das Reihungsverfahren durch. Sobald die nötigen Abstimmungen erfolgt sind, werden wir die ersten Einladungen zur Antragstellung versenden.

 

Datum: 27.01.2023

 

 

Informationen zum Wechsel in die Regelbesteuerung

Laut der Richtlinie des BMEL zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft, ist Umsatzsteuer nur förderfähig, wenn der Antragsteller nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist.

Sollten Sie einen Antrag als pauschalierendes Unternehmen auf Brutto-Basis gestellt und bewilligt bekommen haben, beachten Sie bitte die Hinweise in diesem Informationsdokument

Änderungsantrag


Datum: 22.02.2022

Neuerungen und Termine auf einen Blick


Über das Investitionsprogramm Landwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise

  • Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie
  • bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und
  • Anlagen zur Gülleseparation

gemäß Positivliste des BMEL. Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Sollte Ihr Investitionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Dieser kann die Aufnahme beim BMEL beantragen. Informationen zu den Kriterien für die Positivliste finden Sie im Merkblatt des BMEL. Hinweis: Für die Förderfähigkeit ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Positivliste ausschlaggebend.

 

Angebotsvergleiche für Fördergegenstände erforderlich

Wenn Sie den Fördergegenstand in der Positivliste gefunden haben, ist ein Angebotsvergleich durchzuführen. Hinweise dazu finden Sie in den FAQ (PDF). Zur Dokumentation füllen Sie bitte das Formular "Auskunft zum Angebotsvergleich" aus und bewahren es in Ihren Akten auf. Die Angebote und Dokumentation müssen nicht eingereicht werden!

 

Art und Höhe der Förderung 

- Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10 000 Euro.
- Der Zuschuss beträgt 40 % der Investitionssumme bei landwirtschaftlichen Betrieben und
- 10 % (20 % bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen.
- Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen ist auf 1 Million Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt.
- Für landwirtschaftliche Betriebe wird die Förderung auf 250 000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.
- Die Förderung für gewerbliche Unternehmen darf eine Fördersumme von 100 000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht übersteigen. 

Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen.

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Weitere Informationen finden Sie hier.


Antragstellung

Icon PositivlistePrüfen Sie, ob Sie antragsberechtigt sind.

Antragsberechtigt sind:

  • landwirtschaftliche Betriebe (Primärproduktion) einschließlich Wein- und Gartenbau,
  • Zusammenschlüsse von Primärerproduzenten (z.B. Maschinengemeinschaften)
  • landwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie
  • gewerbliche Maschinenringe.

Zuwendungsempfänger bei denen Bund und Länder mit mindestens 25 % beteiligt sind, sind ausgeschlossen. Die Zuwendungsempfänger müssen die Anforderungen an Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen erfüllen.

Icon PositivlisteNehmen Sie vor Antragstellung an der Interessenbekundung teil.

Dem eigentlichen Antragsverfahren ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet. Alle an einer Förderung interessierten Unternehmen müssen zunächst ihr Interesse an einer Förderung bekunden. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens wird ein Reihungsverfahren durchgeführt. Anhand der Reihung werden auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel Einladungen zur Antragstellung verschickt. Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie eine Einladung zur Antragstellung erhalten haben.

Termine für das Interessenbekundungsverfahren werden rechtzeitig auf unserer Internetseite veröffentlicht. Voraussetzung für die Teilnahmen ist eine Registrierung im neuen Förderportal. Sie können dann während der Öffnung des Interessenbekundungsverfahrens über folgenden Link am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen.

Nur wenn Sie auf Basis Ihrer Interessenbekundung eine Einladung zur Antragstellung erhalten haben, geht es mit den nächsten Schritten weiter.

Icon PositivlisteBesprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Hausbank.

Den Zuschuss vergeben wir in Kombination mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank aus dem Investitionsprogramm Landwirtschaft:

Nr. 312 ("Landwirtschaft Investiv") für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich Wein- und Gartenbau
Nr. 313 ("Lohnunternehmen Investiv") für landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und Maschinenringe

Das Rentenbank-Darlehen beantragen Sie über eine Hausbank Ihrer Wahl. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Vorhaben vor Antragstellung mit Ihrer Hausbank besprechen.

Sie möchten sich auf das Gespräch mit Ihrer Hausbank optimal vorbereiten? Hilfreiche Tipps dazu haben wir in einem Finanzierungsleitfaden für Sie zusammengestellt.

Icon PositivlisteFinden Sie Ihr Vorhaben auf der Positivliste.

Alle förderfähigen Investitionszwecke finden Sie auf der Positivliste des BMEL. Hinweis: Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Für die Förderfähigkeit ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Positivliste ausschlaggebend.

Förderfähig sind:

  • Neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur Düngerausbringung, mechanischen Unkrautbekämpfung und zum Pflanzenschutz,
  • (Mobile) Kleinanlagen zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
  • Lagerstätten von Wirtschaftsdünger, wenn diese nicht Bestandteil einer Stallbaumaßnahme sind:
    • Gülle-Lagerbehälter mit Abdeckung,
    • Erdbecken zur Güllelagerung mit Abdeckung,
    • Festmist-Lagerstätten (außer für Geflügelmist),
    • Lagerstätten von Geflügelmist bzw. Geflügeltrockenkot mit Überdachung.

Weitere Hinweise finden Sie in den Programmbedingungen und Richtlinien.

Zum Lagerkapazitätsrechner für Wirtschaftsdünger

 

Icon AngebotsvergleichFühren Sie einen Angebotsvergleich durch.

Für alle Aufträge über 1.000 Euro (netto) ist ein Angebotsvergleich durchzuführen. Hinweise dazu finden Sie in den FAQ. Zur Dokumentation füllen Sie bitte das Formular Auskunft zum Angebotsvergleich aus und bewahren es in Ihren Akten zusammen mit den Angeboten auf. Die Angebote und die Dokumentation müssen bei der Antragstellung nicht bei der Rentenbank eingereicht werden und werden nur im Einzelfall von der Rentenbank zur Plausibilisierung angefordert. Im Falle einer Kontrolle sind die Angebote und die Dokumentation vorzulegen. Bitte achten Sie darauf, dass auf den Angeboten die korrekte ID sowie die vollständige Bezeichnung des Fördergegenstandes gemäß der aktuellen Positivliste vermerkt sind.

Vorgehen Angebotsvergleich: Für den Angebotsvergleich müssen jeweils drei Vergleichsangebote je Fördergegenstand eingeholt werden. Die Angebote müssen vergleichbar und bei Antragstellung gültig sein. Sofern weniger als drei Vergleichsangebote eingeholt werden können, ist dies zu begründen (Regionalität allein ist kein zulässiger Grund, um auf die Einholung von Vergleichsangeboten zu verzichten) und zu dokumentieren (z.B. Absagen der Händler/Hersteller, eine rein telefonische Absage ist nicht ausreichend). Bei Maschinen gilt: Wenn weniger als drei Angebote von einem bestimmten Maschinentyp eingeholt werden können, ist zunächst ausführlich und plausibel zu begründen, warum keine andere/vergleichbare Maschine eines anderen Herstellers in Frage kommt.

Auf dieser Grundlage ist zwischen den drei Angeboten das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, dass das besten Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Sofern nicht das preisgünstigste Angebot gewählt wird, muss in der Begründung schlüssig dargelegt werden, dass das ausgewählte wirtschaftlichere Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.

Die Investitionskosten des ausgewählten Angebots bilden die Grundlage für die Antragstellung im Förderportal. Der Betrag muss bei der Antragstellung centgenau angegeben werden.

Icon PositivlisteErfassen Sie Ihren Zuschussantrag im Förderportal (nur mit Einladung).

Nur wenn Sie nach dem Ende der Interessenbekundung von uns zur Antragstellung eingeladen wurden, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Einladung bei den Kategorien A und B 30 Tage, abweichend davon in Kategorie C 120 Tage Zeit, den Antrag im Onlineportal der Rentenbank zu stellen.

Zuschussantrag und Darlehensantrag sind anschließend innerhalb von zwei Monaten (nach Abschluss des Zuschussantrags im Onlineportal) zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Antragstellung über die Hausbank einzureichen.

Hinweis: Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Zuschussantrags das Merkblatt "Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundes".

Bei der Antragstellung für eine Maschinenförderung sind nur weitere Unterlagen einzureichen, wenn Sie nicht Vorsteuerabzug berechtigt sind und auf Bruttobasis gefördert werden. In diesem Fall ist unbedingt eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters oder Finanzamtes mit dem Antrag einzureichen oder im Onlineportal hochzuladen.

Wenn Sie hingegen eine Förderung von Wirtschaftsdüngerlagerstätten beantragen, sind eine Reihe von Dokumenten im Onlineportal hochzuladen. Eine Übersicht dazu finden Sie ebenfalls im Merkblatt "Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundes". Die Mindestlagerkapazitäten sind durch den Lagerkapazitätsrechner für Wirtschaftsdünger zu berechnen und nachzuweisen.

Icon PositivlisteÜbergeben Sie den Zuschuss-Antrag Ihrer Hausbank.

Sie haben Ihren Zuschussantrag online erfolgreich erstellt. Drucken Sie den Antrag bitte aus, unterschreiben Sie ihn rechtsverbindlich und übergeben Sie ihn zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Antragstellung anschließend an Ihre Hausbank. Diese leitet Ihren Zuschussantrag und das Einladungsschreiben zusammen mit dem Darlehensantrag für das Investitionsprogramm Landwirtschaft an uns weiter. Der Zuschuss-Antrag gilt nun als eingereicht.

Icon PositivlisteBeginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach positivem Zuwendungsbescheid.

Nachdem wir Ihr Vorhaben geprüft haben, erhalten Sie von uns einen Zuwendungsbescheid. Die Hausbank erhält danach die Refinanzierungszusage.

Bitte beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben!

 

Icon PositivlisteErhalten Sie Ihren Zuschuss nach Hochladen der Verwendungsnachweise.

Sie haben Ihr Vorhaben erfolgreich auf den Weg gebracht? Dann benötigen wir nur noch Ihre Verwendungsnachweise (z.B. Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos der Baumaßnahmen etc.), die Sie im Förderportal unter dem Menüpunkt "Auszahlungsanträge" erfassen und hochladen können. (Bitte beachten Sie dafür das Handbuch direkt im Förderportal)

Wir prüfen die Verwendungsnachweise und zahlen Ihnen den Zuschuss dann auf das von Ihnen im Zuschuss-Antrag angegebene Konto aus.

Hinweis: Das Darlehen wird unabhängig vom Zuschuss wie üblich von der Hausbank ausgezahlt.

Ihre Ansprechpartner

Auf dieser Internetseite finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zum Programm.
Diese werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer: 069 / 710 499 41
Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags an Werktagen von 8:00 bis 17:00 Uhr.

Für die Entgegennahme der Anrufe und die Beantwortung von Anfragen setzt die Rentenbank ein Callcenter aus Rostock ein (Majorel). Mit diesem Dienstleister wurde ein datenschutzkonformer Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen, mit dem sichergestellt wird, dass die erhobenen Daten nur zum Zweck der Annahme und Beantwortung von Anliegen verarbeitet werden. Eine Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Nähere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.

Dokumente und Downloads

Sie suchen die Programminformationen, Merkblätter und andere Unterlagen zur Antragstellung? Hier finden Sie alle Dokumente zum Download.

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Informationen für Hersteller

Sie sind ein Hersteller von umwelt- und ressourcenschonenden Maschinen, Geräten oder digitalen Lösungen für die Landwirtschaft und Ihre Produkte sind noch nicht in der Positivliste aufgeführt? Hier finden Sie alle Informationen zur Aufnahme in die Positivliste.

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