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Bürgschaftsprogramm für Liquiditätssicherungsdarlehen

Darlehen zur Liquiditätssicherung

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung aller Hilfsmöglichkeiten für Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur, die von der Corona-Pandemie betroffen sind.

Darlehen zur Liquiditätssicherung (Förderprogramm Nr. 246)Corona-Hilfe der Rentenbank

Seit dem 18. März 2020 bieten wir Darlehen zur Liquiditätssicherung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen an. 

Eckpunkte:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus. Hinweis: Unternehmen der Forstwirtschaft sind im Programm "Forstwirtschaft", Unternehmen der Fischerei und Aquakultur im Programm "Betriebsmittel" antragsberechtigt.

  • Wir bieten Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren an.

  • Antragsteller müssen gegenüber ihrer Hausbank erläutern, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde. 

  • Die Darlehen werden über eine Hausbank Ihrer Wahl vergeben und müssen auch dort beantragt werden.