Wir setzen Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen (Technologien der etracker GmbH aus Hamburg) und so unser Angebot für Sie zu optimieren. Es werden mit Ihrem Einverständnis z. B. folgende Informationen gesammelt: verwendeter Gerätetyp, Browser-Typ und Version, Standortanalyse (Bundesland, Land, Browsersprache). Die Cookies werden jedoch nur eingesetzt, wenn Sie sich hiermit durch Klick auf den entsprechenden Button vorher einverstanden erklären. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Darüber hinaus werden bei der Nutzung unserer Website technische Cookies platziert, um Ihnen einen zusätzlichen Kommunikationskanal durch unseren Chatbot „Lara“ anzubieten. Bei der Verwendung unserers Chatbots werden die IP-Adresse und die Chats für die technische Weiterentwicklung statistisch erfasst. Nähere Informationen finden sich in dem Haftungsausschluss und den Nutzungshinweisen zu Lara.
Ihre Entscheidung wird in einem gesetzeskonformen Cookie festgehalten, der in Ihrem Browser gespeichert wird.
Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung aller Hilfsmöglichkeiten für Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur, die von der Corona-Pandemie betroffen sind.
Corona-Hilfe der Rentenbank Antragstellung verbürgter Liquiditätssicherungsdarlehen
Darlehen zur Liquiditätssicherung (Förderprogramm Nr. 246)Corona-Hilfe der Rentenbank
Seit dem 18. März 2020 bieten wir Darlehen zur Liquiditätssicherung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen an.
Eckpunkte:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus.Hinweis: Unternehmen der Forstwirtschaft sind im Programm "Forstwirtschaft", Unternehmen der Fischerei und Aquakultur im Programm "Betriebsmittel" antragsberechtigt.
Wir bieten Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren an.
Antragsteller müssen gegenüber ihrer Hausbank erläutern, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde.
Die Darlehen werden über eine Hausbank Ihrer Wahl vergeben und müssen auch dort beantragt werden.