Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Springe direkt zu:

Fragen zu Verwendungsnachweisen und Auszahlung
(Investitionsprogramm Landwirtschaft)

Wann werden die bewilligten Zuschüsse ausgezahlt?

Die Zuschüsse werden ausgezahlt, sobald der Zuwendungsempfänger einen entsprechenden Verwendungsnachweis erbringt. Dazu sind im Förderportal der Rentenbank Rechnungen, Zahlungsbelege und ggf. weitere im Zuwendungsbescheid genannte Unterlagen zu hinterlegen. Die Rentenbank prüft auf dieser Basis die zweckentsprechende Verwendung und veranlasst die Auszahlung.

Ist eine Auszahlung der Zuschüsse ohne Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen möglich?

Nein.

Was ist wichtig bei einer Rechnung, damit diese angerechnet werden kann? Wie muss diese aussehen?

Für Rechnungen sind die Vorgaben nach § 14 Umsatzsteuergesetz zu beachten. Danach sind z.B. die Angabe von Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Steuernummer erforderlich.

Der beantragte Fördergegenstand muss auf der Rechnung exakt (wie beantragt) ausgewiesen werden (mit Typenbezeichnung und ggf. weiteren Spezifikationen, die für die weitere Förderfähigkeit maßgeblich sind).

Rechnungsadressat muss der Antragsteller sein.
Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt sein.

Bei Baumaßnahmen muss die Adresse des Investitionsorts aufgeführt sein.

Sind Zahlungsbelege ebenfalls mit hochzuladen?

Ja. Die Rechnungen sind unbar zu begleichen.

Bis wann können die Zuschüsse abgerufen werden?

Die Mittel stehen in den im Zuwendungsbescheid genannten Kalenderjahren zur Auszahlung zur Verfügung. Sofern diese Termine nicht eingehalten werden können, besteht kein Anspruch mehr auf Auszahlung.

Auf welches Konto werden die Zuschüsse ausgezahlt?

Die Rentenbank zahlt die Zuschüsse auf die vom Zuwendungsempfänger bei Antragstellung angegebene Kontoverbindung aus. Änderungen der Kontoverbindung müssen bei der Rentenbank schriftlich und über die Hausbank angezeigt und eine Änderung der hinterlegten Daten beantragt werden.

Ist eine Inventarisierung der Fördergegenstände vorgeschrieben?

Ja, es ist eine zuwendungsrechtliche Vorgabe, dass die geförderten Maschinen und Gebäude zu inventarisieren sind. Dies erfolgt in der Bilanz des antragstellenden Unternehmens. Liegt keine Bilanz vor, sind die Gegenstände dennoch eindeutig zu erfassen, um deren Verbleib nachvollziehbar zu dokumentieren.

Können mehrere Zuschussanträge gestellt werden?

Ja. Zuwendungsempfänger können im Geltungszeitraum der Richtlinie mehrere Anträge stellen, sofern die förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 2 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum der Richtlinie nicht überschritten werden.

Welche Dokumente sind bei Baumaßnahmen zusätzlich zum Verwendungsnachweis hochzuladen?

Bei Baumaßnahmen sind zusätzlich Fotos der fertiggestellten Baumaßnahme sowie die Bauabnahmebescheinigung der zuständigen Baugenehmigungsbehörde hochzuladen.