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BMEL Zuschüsse

Für Hersteller:
Aufnahme in die Positivliste

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Formular zur Aufnahme eines neuen Fördergegenstands

Sie sind ein Hersteller von umwelt- und ressourcenschonenden Maschinen, Geräten oder digitalen Lösungen für die Landwirtschaft? Ihre Produkte sind jedoch nicht in der Positivliste aufgeführt? Nutzen Sie gerne das nachfolgende Formular um einen neuen Fördergegenstand in die Positivliste aufnehmen zulassen.

Möchten Sie einen bereits vorhanden Fördergegenstand ändern lassen, nutzen Sie bitte das Änderungs-Formular.

Bei Produktabmeldungen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an positivliste@rentenbank.de.

Alle Fragen und Anmerkungen, die nicht den Prozess zur Aufnahme auf die Positivliste betreffen, richten Sie bitte weiterhin an das Postfach des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bmel-iuz@bmel.bund.de

 

Benötigen Sie weitere Informationen zum Investitionsprogramm Landwirtschaft? Dann sehen Sie sich gerne unsere Übersichtsseite zum Programm an.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Datenübermittlung nur erfolgreich stattgefunden hat, wenn Sie nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung im Internet-Browser über die Datenübermittlung und eine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben. 

 

Haben Sie Fragen zum Formular? Dann senden Sie uns gerne eine E-Mail.

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
 
 

Hinweis: Bitte gewährleisten Sie, dass sich alle förderrelevanten Kriterien, die sich aus der Richtlinie und dem Kriterienmerkblatt ergeben, entsprechend nachvollziehbar im Informationsmaterial (s. Uploadmöglichkeit weiter unten) wiederfinden.

Bitte beachten Sie, dass nur Hersteller die Aufnahme eines Fördergegenstandes beantragen können. Sollten Sie durch einen Hersteller mit der Beantragung bevollmächtigt sein, laden Sie die Vollmacht bitte ebenfalls hoch.

 

Fördergegestand

Bitte wählen Sie die entsprechende Förderkategorie und Unterkategorie anhand der Kategorieübersicht aus.

Bei allen Geräten der Kategorie A.3 Pflanzenschutztechnik muss zwingend die JKI-Prüfnummer angegeben werden. Bei Maschinenanträgen der Kategorie A.1.7 und A.1.8 muss eine DLG-Prüfung/Anerkennung vorliegen. Geräte der Kategorie A.1.7 können auch hilfsweise vom KTBL anerkannt werden.

 


Informationsmaterial

Kenntnisnahme der Kriterien:*
Bestätigung als Hersteller bzw. mit Vollmacht:*
 
 

Wir weisen Sie daraufhin, dass im Zusammenhang mit der Prüfung des Fördergegenstands auf Förderfähigkeit zur Aufnahme in die Positivliste personenbezogene Daten (Ansprechpartner, Kontaktinformationen) verarbeitet und zur Abwicklung des Prüfverfahrens zwischen den an dem Prüfverfahren beteiligten Stellen (Rentenbank, BMEL, KTBL und JKI) ausgetauscht werden. 

Einwilligung zur Datenverarbeitung:*