Förderfähige Ausgaben (Darlehen)
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die der Festigung und Weiterentwicklung des Unternehmens in der Frühfinanzierungsphase dienen. Dazu zählen etwa Ausgaben für Personal, Betriebsmittel, Mieten, Lizenzen, Markterschließung oder Weiterentwicklung. Ausgaben sind grundsätzlich nur bis zu einer angemessenen (marktüblichen) Höhe förderfähig. Die Rentenbank beurteilt fallspezifisch die Angemessenheit der Beträge.
Werden die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, darf der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besserstellen als vergleichbare Bundesbedienstete. Höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden.
Darüber hinaus sind freiwillige, arbeitgeberseitige Zusatzleistungen, wie ein Zuschuss zum „Deutschland-Ticket Jobticket“, nicht förderfähig, da es sich nicht um projektspezifische Ausgaben handelt.
Für die Gewährung des Nachrangdarlehens ist grundsätzlich die Einbringung eines Eigenanteils von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erforderlich.
Förderfähige Ausgaben (Zuschuss)
Förderfähig ist die Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen, wie Beratungs-, Schulungs- und Coachingmaßnahmen, die dem Kompetenz- und Wissensaufbau der im Unternehmen tätigen Personen dienen. Erstattet werden bis zu 90 % der nachgewiesenen Ausgaben.
Beratungsaufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen vergeben werden - soweit möglich, sind dazu bei Auftragswerten über 1.000 Euro mindestens drei Angebote einzuholen. Der Angebotsvergleich ist zu dokumentieren.
Förderfähig - Beispiele:
- Dienstleistungen im Bereich der Beratung zur Stärkung der allgemeinen unternehmerischen Kompetenzen von Unternehmensleitung und angestellten Personen
- Dienstleistungen im Bereich der Beratung zu technologischen und rechtlichen Fragestellungen, inkl. der Erstellung von Gutachten (z. B. zum Innovationspotential des Unternehmens)
Nicht förderfähig - Beispiel:
- Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der konkreten Produkte/Services/Dienstleistungen (z. B. technische Zeichnungen etc.)
Vergabe von Aufträgen
Beträgt der Gesamtzuwendungsbetrag mehr als 100.000 EUR, so ist für die Vergabe von Aufträgen grundsätzlich die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) zu beachten, d. h. Aufträge sind in einem nationalen Vergabeverfahren zu vergeben. Für weitere diesbezügliche Informationen siehe das gesonderte Merkblatt „Vergaberecht für Zuwendungsempfänger“ unter www.rentenbank.de mit Hinweisen zum Vergabeverfahren.
Zuwendungsempfänger können im begründeten Einzelfall Abweichungen von diesen Vorgaben beantragen. Gibt die Rentenbank als Bewilligungsstelle dem Antrag statt, müssen stattdessen (so wie in dem Fall, dass der Gesamtzuwendungsbetrag unter 100.000 EUR liegt) soweit möglich ab einem Auftragswert von 1.000 EUR drei Angebote eingeholt werden. Verfahren und Ergebnisse sind zu dokumentieren. Es ist grundsätzlich das wirtschaftlichste Angebot zu wählen (bestes Preis-/Leistungsverhältnis).
Auszahlung, Verwendungsnachweis und Reporting
Das Darlehen wird in mindestens zwei Tranchen und durch mindestens zwei Meilensteine geteilt. Die Auszahlung der Tranchen steht unter dem Vorbehalt der Erreichung der Meilensteine. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in Teilbeträgen und nach Bedarf.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Stellung eines Auszahlungsantrags.
Eine Auszahlung von Mitteln kann erst ab Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides erfolgen. Diese tritt frühestens nach Ablauf eines Monats nach dessen Bekanntgabe ein, sofern keine Rechtsbehelfsverzichtserklärung eingereicht wird.
Spätestens 6 Monate nach Vollauszahlung des Darlehens ist der abschließende Verwendungsnachweis zu erbringen.
Während der Darlehenslaufzeit sind regelmäßige Berichtspflichten zu erbringen, die im Zuwendungsbescheid festgelegt werden.
Beihilfenrecht
Die Förderung des Darlehens und des Zuschusses basieren auf Artikel 22 der Allgemeinen Gruppenfreistellungverordnung (AGVO). Eine Kumulierung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme kann ggf. vermieden werden, wenn die von Ihnen in diesem Programm beantragte Förderung sich hinsichtlich der beihilfefähigen Kosten nicht mit den beihilfefähigen Kosten aus anderen öffentlichen Förderprogrammen, die Sie in Anspruch nehmen, überschneidet. Soweit Sie Fördermittel aus anderen öffentlichen Förderungen beziehen, bezogen haben oder dies beabsichtigen und Sie der Auffassung sind, dass hinsichtlich der beihilfefähigen Kosten keine Überschneidung mit Ihrem bei uns in diesem Programm gestellten Förderantrag vorliegt, fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine entsprechende Begründung zur Abgrenzung der beihilfefähigen Kosten sowie ggf. bereits existierende Bewilligungsbescheide und/oder Verträge bei.
Eine Kumulierung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme für dieselben beihilfefähigen Kosten ist möglich, sofern die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung nicht überschritten werden. D. h. konkret, dass der Beihilfewert von 500.000 EUR (bzw. 1.000.000 EUR bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Artikel 22 Abs. 5 AGVO) nicht überschritten werden darf. Für Unternehmen mit Sitz in einem Fördergebiet nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a oder c AEUV können höhere beihilferechtliche Höchstgrenzen gelten. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der notwendigen Kumulierungsprüfung im Falle einer Überschneidung von beihilfefähigen Kosten auch solche Förderungen anderer Förderinstitute relevant sind, die auf Grundlage einer De-Minimis-Verordnung gewährt wurden.
Start-ups dürfen zeitgleich Mittel aus dem Innovationsförderprogramm des BMEL und dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank erhalten, jedoch nur gemäß der jeweiligen Zweckbestimmung. Die Start-up Förderung der Rentenbank zielt auf die Unternehmensentwicklung ab, während das Innovationsförderprogramm des BMEL Vorhaben aus dem Bereich Forschung und Entwicklung im Fokus hat. Die Förderung desselben Förderzwecks aus beiden Programmen ist mithin ausgeschlossen.
Nicht gefördert werden insbesondere Ausgaben, die im Zusammenhang mit weiteren Förderprojekten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft stehen. Eine Kumulierung mit Ausgaben, die als Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungszulage im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) dienen, ist nicht möglich.
Die Kumulierungsprüfung obliegt dem antragstellenden Start-up. Sofern Mittel aus anderen öffentlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden sollen, wird daher empfohlen, sich mit den Regelungen zur Kumulierung von Fördermitteln der in Frage kommenden Förderprogramme im Vorhinein auseinander zu setzen.
Zweckbindungsfristen
Art der Wirtschaftsgüter |
Zweckbindungsfrist |
unbeweglich (bspw. Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen) |
10 Jahre ab Anschaffung / Fertigstellung oder, sofern dies vorher eintritt, bis zur vollständigen Tilgung |
beweglich (bspw. Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte) |
5 Jahre ab Lieferung oder, sofern dies vorher eintritt, bis zur vollständigen Tilgung |
EDV-Ausstattung (Sonderfall) |
3 Jahre ab Lieferung oder, sofern dies vorher eintritt, bis zur vollständigen Tilgung |
Erbringung des Nachweises, dass das Start-up „innovativ“ ist gemäß Artikel 2 Nr. 80 AGVO
Um eine Zuwendungssumme > 400 T€ (Darlehen + Zuschuss) erhalten zu können, müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Ihr Unternehmen „innovativ“ gemäß Art. 2 Nr. 80 AGVO ist.
Dies ist über die Optionen A) oder B) möglich:
Option A) F&E Kosten
Bescheinigung Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, dass die Forschungs- und Entwicklungskosten Ihres Unternehmens in mindestens einem der drei Jahre vor Gewährung der Beihilfe mindestens 10 % der gesamten Betriebsausgaben betragen haben.
Im Falle eines neugegründeten Unternehmens ohne abgeschlossenes Geschäftsjahr ist dies im Rahmen des Audits des laufenden Geschäftsjahres von einem externen Rechnungsprüfer zu testieren.
Option B) Innovationsgutachten
Vorlage eines externen Gutachtens, welches bescheinigt, dass Ihr Unternehmen in absehbarer Zukunft Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln wird, die
- neu oder verglichen mit dem Stand der Technik in dem jeweiligen Wirtschaftszweig wesentlich verbessert sind und
- die das Risiko eines technischen oder industriellen Misserfolgs in sich tragen.
Anforderungen bzgl. Option B (Innovationsgutachten)
Anforderung an die Gutachter
- Gutachter können z. B. aus Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Einrichtungen der Wirtschaftsförderung kommen.
- Es ist nicht erlaubt, Gutachter zu beauftragen, die aufgrund persönlicher Nähe, wirtschaftlicher Verbundenheit o. ä. Faktoren in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt sind.
- Die Gutachter müssen Expertise zur Beurteilung des Innovationsgrades der jeweiligen Produkte / Dienstleistungen / Verfahren aufweisen.
Inhaltliche Anforderungen
- Beschreibung / Überblick über den Stand der Technik in dem jeweiligen Wirtschaftszweig. Hier ist der Fokus auf den Stand der Technik zur Lösung des vom Start-up adressierten Problems zu legen.
- Detaillierte Beschreibung der (innovativen) Produkte / Dienstleistungen / Verfahren des Start-ups inkl. des derzeitigen Entwicklungsstandes.
- Argumentation, inwiefern und ob die Produkte / Dienstleistungen / Verfahren des Start-ups
- im Vergleich zum Stand der Technik neu oder wesentlich verbessert sind
- in absehbarer Zukunft durch das Start-up
(weiter-)entwickelt werden können
- das Risiko eines technischen oder industriellen Misserfolgs in sich tragen
Formelle Anforderungen
- Aussagen sind konsequent durch Angabe seriöser Quellen zu belegen.
Anforderungen an Businessplan/Pitch Deck
Sie können zwischen den folgenden Formaten wählen:
Pitchdeck
- PowerPoint-Slides (so viel wie nötig, mind. aber 12 Slides)
- Die Slides sind in den PowerPoint-Notizen oder einer ergänzenden Word-Datei zu erläutern (Stichpunkte möglich)
- Ziel ist es, der Leserin/dem Leser ein umfassendes Verständnis der Folien zu ermöglichen
- Wo nötig, sollte in den Stichpunkten auch eine Begründung von Annahmen durch argumentative Herleitungen und/oder Quellenangaben erfolgen
Klassischer Businessplan
- Fließtext mit aussagekräftigen Tabellen und Grafiken
- „So viel wie nötig, so knapp wie möglich“
Untenstehend werden inhaltliche Mindestanforderungen an die Unterlagen genannt, diese sind nicht als vorgegebene Struktur zu verstehen.
- Executive Summary
- Geschäftsidee
- Problemstellung
- Geschäftsidee (zur Lösung des Problems) / Produkt
- Kundennutzen
- Geschäftsmodell (Wie soll Geld verdient werden?)
- Nutzen für die Agrarwirtschaft
- Beitrag zum Erhalt oder zur Erhöhung der Wertschöpfung in einem der folgenden Bereiche: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei, Aquakultur (Dieses Kriterium ist eine zentrale Fördervoraussetzung!)
- Vertrieb & Wettbewerb
- Marktpositionierung und Ausblick
- Wettbewerbsanalyse (direkte & indirekte Wettbewerber sowie Differenzierungsmerkmale des Unternehmens)
- go-to-market-Strategie
- Unternehmen
- aktueller Entwicklungsstand und geplante Meilensteine
- Organigramm
- Beschreibung des Management-Teams
- Netzwerk & Partner
- Finanzen
Betrachtungsperioden und -zeitraum der Finanzplanung (4 Jahre)
laufendes Geschäftsjahr (GJ), GJ +1, +2, +3:
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Quartalsplanung |
Bitte stellen Sie im Businessplan / Pitch Deck nur die wesentlichen Informationen der Finanzplanung zusammenfassend dar. Eine detaillierte Aufstellung der PLAN-/IST-Zahlen ist in der eigenen Finanzplanung sowie in der Excel-Vorlage der Rentenbank zu erstellen.
Mindestanforderungen an Pitch-Deck/Businessplan:
- Planentwicklung von Umsatz, Kosten und EBITDA sowie Begründung der getroffenen Annahmen
- Sofern vorhanden: Darstellung relevanter finanzieller oder operativer KPIs
- Finanzierungsplan für die nächsten drei Jahre (Zeitpunkt(e), Höhe und Art der Finanzierung)
Anforderungen an die Excel-Finanzplanung:
- Für die Excel-Finanzplanung bitte unsere Vorlage nutzen. Die Vorlage ist hier
- In der Excel-Vorlage zum Quartalsreporting die beiden Reiter „Finanzkalkulation“ und „Managementreport“ beachten und ausfüllen.
- Entgegen der darin aufgeführten Bearbeitungshinweise bitten wir Sie, die aktuellen PLAN-Zahlen für einen Vorschauzeitraum der kommenden 3 Jahre, inkl. des derzeit laufenden Geschäftsjahres (insgesamt 4 Jahre), einzutragen.
- Chancen und Risiken im Rahmen einer SWOT-Analyse
- Anhang
- Excel-Vorlage der Rentenbank mit Finanzplanung
- Weitere hilfreiche Belege der im Businessplan getätigten Aussagen (z.B. LOI’s, Unterlagen zur Patentsituation, detailliertere Finanzplanung etc.)