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Fragen zur Kumulierung
(Investitionsprogramm Landwirtschaft)

Was heißt Kumulierung?

Kumulierung bedeutet das Zusammenfassen oder Kombinieren von mehreren Beihilfen für ein Vorhaben.

Handelt es sich bei den Zuschüssen um eine De-minimis-Beihilfe?

Nein.

Dürfen die Zuschüsse aus dem Programm mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Nein, eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig.

Ich werde gerade nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert oder habe eine Förderung beantragt. Was muss ich beachten?

Es gilt das generelle Kumulierungsverbot für dieselben förderfähigen Kosten.
Zudem ist zu beachten, dass eine Förderung auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Maßnahme bereits integraler Bestandteil der AFP- Maßnahme ist. Das betrifft die baulichen Maßnahmen. Bei Antragstellung ist daher die Abgrenzung ausführlich zu erläutern.

Mein im AFP beantragter Stallbau wurde als nicht förderwürdig abgelehnt. Kann ich zumindest das Güllelager über das Investitionsprogramm Landwirtschaft fördern lassen?

Nein. Wenn das Güllelager in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Stallbau (Neu-, Um- und Anbau) steht, kann dies nicht im Investitionsprogramm Landwirtschaft gefördert werden, auch wenn der Stallbau nicht anderweitig gefördert wird.

Ich habe bereits eine Bewilligung für dieselbe Investitionsmaßnahme aus einem anderen Förderprogramm erhalten. Kann ich die Bewilligung zurückgeben und einen Antrag für das Bundesprogramm stellen?

Nein.