
Zubehör
Bei der Beantragung von Zubehör ist sicherzustellen, dass dieses gemäß Richtlinie und Positivliste als förderfähig eingestuft werden kann.
Hierbei handelt es sich insbesondere um:
- GPS-Spurführungssystemen
- Aufbausägeräte für Fördergegenstände der Geräteklasse B.1
- Zusatzausstattungen, welche in unmittelbarem technisch notwendigem Zusammenhang mit einer förderfähigen Geräteinvestition stehen
Die Investitionskosten für das Zubehör sind auf die des erfassten Fördergegenstands aufzuaddieren. Eine separate Erfassung als eigener Fördergegenstand ist nicht notwendig. Jedoch ist das Zubehör im Sachbericht des zugehörigen Fördergegenstands zu beschreiben.