Nutzungsbedingungen für das Portal der Rentenbank
Nutzungsbedingungen für das Portal der Rentenbank
Stand: 18.10.2023
Die Landwirtschaftliche Rentenbank, Theodor-Heuss-Allee 80, 60486 Frankfurt am Main (im Folgenden: Rentenbank) führt in Erfüllung ihres Auftrages gemäß § 3 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und für den ländlichen Raum insbesondere mittels Finanzierungen durch.
Die Rentenbank ist die Betreiberin des Portals, für dessen Nutzung die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten.
1. Definitionen
In diesen Nutzungsbedingungen werden die folgenden Begriffe im hier beschriebenen Sinn verwendet:
1.1 „Portal“: Das Portal der Rentenbank ist eine zugangsbeschränkte Anwendung im Internet, über die der Portalnutzer verschiedene Funktionen nutzen kann.
1.2 „Portalnutzer“: Als Portalnutzer gelten nur natürliche Personen, die sich im Portal registrieren und dessen Funktionen nutzen. Ein Portalnutzer handelt entweder im eigenen Namen oder stellvertretend für eine andere natürliche bzw. juristische Person.
1.3 „Antragsteller“: Antragsteller ist jene natürliche oder juristische Person des Privat- oder öffentlichen Rechts, die gemäß den jeweiligen Förderbedingungen der Rentenbank einen Förderantrag über das Portal einreicht. Der Antragsteller wird im Falle einer Bewilligung seines Förderantrags zum Zuwendungsempfänger.
1.4 „Unternehmenskonto“: Für jeden Antragsteller wird ein Unternehmenskonto angelegt, dies ist für eine vollständige Registrierung notwendig. Über dieses Unternehmenskonto können sämtliche Funktionen des Portals vollumfänglich genutzt werden (z. B. Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren, Antragstellung, Abruf der Fördermittel, etc.). Jeder Portalnutzer ist zwingend einem Unternehmenskonto zugeordnet. Vertritt ein Portalnutzer verschiedene Antragsteller wirksam, kann er auch mehrere Unternehmenskonten anlegen und auf diese zugreifen.
1.5 „zeichnungsberechtigte Person“: Eine Person, die für den Antragsteller rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf.
2. Nutzung des Portals
2.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten im Verhältnis zwischen der Rentenbank als Betreiberin des Portals und dem Portalnutzer. Wird der Antragsteller von einem oder mehreren Portalnutzer(n) wirksam vertreten, so gelten die Nutzungsbedingungen auch im Verhältnis zwischen der Rentenbank und dem Antragsteller.
2.2 Über das Unternehmenskonto eines Antragstellers können verschiedene Funktionen genutzt werden. So können hierüber insbesondere Anträge auf die im Portal angegebenen Fördermaßnahmen der Rentenbank gestellt sowie bewilligte Fördermittel abgerufen werden. Darüber hinaus können dort relevante Daten erfasst und verwaltet, Dokumente hochgeladen und im Rahmen bestimmter Förderprogramme das Interesse an einer Förderung bekundet werden (sog. Interessenbekundungsverfahren).
2.3 An den Antragsteller adressierte Nachrichten bzw. Erklärungen stellt die Rentenbank in dessen Unternehmenskonto ein. Diese Nachrichten werden per E-Mail an die im Unternehmenskonto hinterlegten E-Mail-Adressen angekündigt.
2.4 Über das Portal können alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Antrag auf Förderung erforderlichen Dokumente in Dateiform an die Rentenbank übermittelt werden. Die eingestellten/ übermittelten Dokumente dürfen insgesamt eine Größe von bis zu 50 MB aufweisen (Größe einer einzelnen Datei max. 5 MB). Die Anzahl der eingestellten Dokumente ist nicht beschränkt. Zugelassen sind folgende Dokumenttypen: PDF, JPG, TIFF, TIF, JPEG, PNG.
2.5 Die Rentenbank ist berechtigt, sämtliche Informationen und Bearbeitungen einzusehen, die im Portal hinterlegt werden. Die Rentenbank ist darüber hinaus berechtigt, Förderanträge sowie ergänzende Informationen und Dokumente gemäß Ziffer 2.4 aus dem Portal in interne Antragsbearbeitungsprogramme überzuleiten, zu prüfen und entsprechend der jeweils gültigen rechtlichen Aufbewahrungspflichten aufzubewahren. Die eingestellten/ übermittelten Dokumente werden im Portal nicht dauerhaft, sondern nur temporär zum Zweck des Austauschs gespeichert. Die vollständige, chronologische, identifizierbare, vor Manipulationen, Löschungen sowie Überschreibungen geschützte, dauerhafte Aufzeichnung und Aufbewahrung gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist daher eigenständig und in eigener Verantwortung außerhalb des Portals sicherzustellen.
3. Registrierung/ Zugangsdaten
3.1 Der Zugang zum Portal bedarf einer einmaligen Registrierung des Portalnutzers. Die Registrierung erfordert folgende Angaben: Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Bestimmung eines Passworts.
3.2 Im Rahmen der Registrierung ist vom Portalnutzer anzugeben, für welchen Antragsteller er tätig wird. Der Portalnutzer wird sodann dem Unternehmenskonto des jeweiligen Antragstellers zugeordnet. Ist ein Portalnutzer für verschiedene Antragsteller tätig, so wird er den jeweils korrespondierenden Unternehmenskonten zugeordnet.
3.3 Ist ein Portalnutzer einem Unternehmenskonto zugeordnet, hat er die Möglichkeit, dort weitere Portalnutzer hinzuzufügen. Die neu hinzugefügte Portalnutzer erhalten im Anschluss per E-Mail einen Link, um die Zuordnung zu bestätigen.
3.4 Die vom Portalnutzer im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse sowie das Passwort stellen die jeweiligen Zugangsdaten dar.
3.5 Jeder Portalnutzer muss die eigenen Zugangsdaten sorgfältig aufbewahren und geheim halten, um eine missbräuchliche Nutzung von dritter Seite zu verhindern. Es ist insbesondere nicht gestattet, die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Sollten dem Portalnutzer Hinweise darauf vorliegen, dass ein Dritter Kenntnis von den eigenen Zugangsdaten erlangt hat oder ein Missbrauch der Zugangsdaten erfolgte, ist der Portalnutzer aufgefordert unmittelbar sein Passwort zu ändern und die Rentenbank zu informieren. Die betreffenden Zugangsdaten werden in diesem Fall von der Rentenbank gesperrt.
3.6 Alle Vorgänge, die unter Verwendung der jeweiligen Zugangsdaten des Portalnutzers im Portal vorgenommen werden, werden dem Portalnutzer/ dem Antragsteller zugerechnet, es sei denn, der Portalnutzer/ der Antragsteller hat dies nicht zu vertreten. Wenn sich nach Registrierung die hierbei angegebenen Daten des Portalnutzers ändern, so ist der Portalnutzer verpflichtet, die Daten im Portal unverzüglich zu aktualisieren und ggf. erforderliche Nachweise (z. B. Identitätsnachweis, Berechtigungsnachweis) zu erbringen. Die Rentenbank haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die dem Portalnutzer und/ oder Antragsteller aufgrund von unvollständigen, nicht aktuellen oder falschen Angaben entstehen.
4. Legitimationsprüfung/ Berechtigungsnachweis
4.1 Vor Antragstellung wird die Rentenbank von mindestens einer zeichnungsberechtigten Person des Antragstellers im Wege eines der folgenden Identifizierungsverfahren einen Identitätsnachweis verlangen:
- Postident-Verfahren
- Videoident-Verfahren
- eID-Verfahren (Elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes)
- Prüfung durch die Hausbank (nur möglich, wenn die jeweiligen Förderbedingungen eine Einbindung der Hausbank vorsehen).
Die Landwirtschaftliche Rentenbank nutzt für die rechtlich vorgeschriebene Identifizierung das POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG als Vertragspartner. Mit folgendem Link wird ein Portalnutzer auf die POSTIDENT-Seite der Deutschen Post AG weitergeleitet:
POSTIDENT der Deutschen Post AG
Weitergehende Informationen zu den verschiedenen POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post sind abrufbar unter:
https://www.deutschepost.de/de/p/postident.html
Hinweis zur Datenübertragung: Durch Anklicken des oben angeführten Link akzeptiert der Portalnutzer, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank durch ihre Partner Deutsche Post AG und Lionware GmbH (technischer Dienstleister) seine persönlichen Daten, seine Ausweisdokumentdaten und ein Foto des Ausweisdokuments zur Überprüfung seiner Identität erhebt und verarbeitet. Wählt der Portalnutzer die Variante „Identifikation durch Video-Chat“, wird das gesamte Gespräch mittels Video aufgezeichnet und ein Portraitfoto des Portalnutzers angefertigt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank speichert die erhobenen Daten, Fotos bzw. das Video und löscht diese Daten 10 Jahre nach Gewährung der Beihilfe. Wird ein Antrag abgelehnt, so werden die vorgenannten Daten ein Jahr nach Zustellung der Ablehnung gelöscht.
4.2 Vertritt der Portalnutzer den Antragsteller aufgrund wirksamer Vollmacht bzw. handelt er für diesen als Vertretungsberechtigter, muss hierfür ein geeigneter Nachweis erbracht werden. Sehen die jeweiligen Förderbedingungen eine Einbindung der Hausbank vor, wird die Hausbank eine Prüfung des Berechtigungsnachweises vornehmen und gegenüber der Rentenbank bestätigen. In allen anderen Fällen kann der Berechtigungsnachweis entweder per Post, per Fax oder über das jeweilige Unternehmenskonto im Portal an die Rentenbank übermittelt werden.
4.3 Eine vollumfängliche Nutzung des Portals für eine Antragstellung ist erst dann möglich, wenn ein Identifizierungsverfahren gemäß Ziff. 4.1 erfolgreich durchgeführt wurde bzw. wenn gegenüber der Rentenbank ein Berechtigungsnachweis gemäß Ziff. 4.2 erbracht wurde.
5. Zugang von Erklärungen/ Formerfordernisse
5.1 Eine Erklärung, die der Rentenbank über das Portal übermittelt wird, gilt dieser als rechtswirksam zugegangen, wenn sie erfolgreich im Unternehmenskonto des Antragstellers eingestellt wurde. Dies gilt nicht für die Erhebung eines Widerspruchs, dieser muss den Anforderungen gem. § 70 Abs. 1 VwGO entsprechen, d.h. schriftlich bzw. entsprechend schriftformersetzend erfolgen.
5.2 Eine Erklärung gilt dem Antragsteller als rechtswirksam zugegangen, wenn sie erfolgreich im Unternehmenskonto des Antragstellers eingestellt wurde.
5.3 Abweichend von Ziff. 5.2 erlässt die Rentenbank Zuwendungsbescheid, Ablehnung des Antrags, Widerspruchsbescheid sowie ggf. Widerrufs-, Rücknahme-, Änderungs- bzw. Übertragungsbescheid gegenüber dem Antragsteller immer schriftlich. Wird dem Antragsteller eine Kopie eines solchen Verwaltungsakts durch die Rentenbank über das Portal durch Einstellung in das Unternehmenskonto übermittelt, so dient dies lediglich einer Vorabinformation und ist nicht rechtsverbindlich.
6. Datenschutz
Im Rahmen der Nutzung des Portals werden personenbezogene Daten verarbeitet. Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung im Portal.
7. Haftung
Verstoßen der Portalnutzer und/ oder der Antragsteller vorsätzlich gegen gesetzliche Vorschriften und/ oder verletzen sie die Rechte Dritter, so stellen der Portalnutzer und/ oder der Antragsteller die Rentenbank von allen sich hieraus ergebenden Ansprüchen frei. Der Portalnutzer und/ oder der Antragsteller sind in diesem Fall verpflichtet, sämtliche Kosten zu tragen, die in diesem Zusammenhang gegenüber der Rentenbank geltend gemacht werden oder der Rentenbank entstehen. Dies schließt die Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung ein.
8. Kündigung aus wichtigem Grund, Sperrung und Löschung von Benutzerkonten
8.1 Die Rentenbank ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller und/ oder der Portalnutzer sich bei Beantragung der Fördermaßnahme strafbar gemacht haben.
8.2 Die Rentenbank ist berechtigt, den Zugang zum Portal umgehend zu sperren, wenn gegen den Antragsteller und/ oder den Portalnutzer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, das im Zusammenhang mit der Erlangung der Fördermittel steht.
8.3 Die Rentenbank ist berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten eines Portalnutzers/ ein Unternehmenskonto zu löschen, wenn nach der Registrierung über einen Zeitraum von drei Jahren kein Login des Portalnutzers/ kein Zugang zum Unternehmenskonto mehr erfolgt ist. Darüber hinaus ist die Rentenbank zu vorgenannten Löschungen umgehend berechtigt, wenn eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses aus wichtigem Grund erfolgt ist.
8.4 Auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund bzw. Löschung der Daten eines Portalnutzers/ eines Unternehmenskonto bleiben die Regelungen zur Aufbewahrung (s. Ziff. 2.5), zum Datenschutz (s. Ziff. 6) sowie zur Haftung (s. Ziff. 7) wirksam.
9. Änderungsvorbehalt
9.1 Die Rentenbank ist berechtigt, die Funktionen des Portals jederzeit abzuändern, zu erweitern oder zu verringern. Sie ist darüber hinaus berechtigt, das Portal sowohl vorübergehend als auch endgültig ganz oder teilweise einzustellen. Der Portalnutzer und/ oder der Antragsteller haben insbesondere keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionen des Portals oder des Portals als Ganzes. Im Fall der Einstellung des Portals wird das Unternehmenskonto eines Antragstellers mit allen Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsrechte oder -pflichten bestehen.
9.2 Die Rentenbank behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Rentenbank wird solche Änderungen oder Ergänzungen nur aus triftigen Gründen vornehmen, insbesondere auf Grund von Änderungen der Fördervorgaben des für die Förderung zuständigen Mittelgebers, technisch bedingter Anpassungen oder einer Änderung der Rechtsprechung. Die Rentenbank wird dem Portalnutzer / dem Antragsteller Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig mitteilen. Der Portalnutzer und/ oder der Antragsteller haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von sechs Wochen der Geltung der Nutzungsbedingungen gegenüber der Rentenbank zu widersprechen. Der Widerspruch hat an die E-Mail Adresse, die im Portal unter dem Punkt Hilfe aufgeführt ist, zu erfolgen. In diesem Fall können über das jeweilige Unternehmenskonto/ die jeweiligen Unternehmenskonten keine neuen Förderanträge gestellt werden. Bereits bestehende Anträge können über das Unternehmenskonto/ die jeweiligen Unternehmenskonten nicht mehr bearbeitet oder eingesehen werden. Widersprechen der Portalnutzer und/ oder der Antragsteller innerhalb der angegebenen Frist der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht, gilt dies als Einverständnis mit der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen oder Teilen von Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen/ Teile unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung/ des unwirksamen Teils gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, deren wirtschaftliches Ergebnis dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck entspricht oder ihm so nahe wie möglich kommt.
10.2 Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Für Rechtsstreitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
10.4 Der Portalnutzer bzw. der Antragsteller können sich mit einer Beschwerde an die Landwirtschaftliche Rentenbank, Theodor-Heuss-Allee 80, 60648 Frankfurt am Main, E-Mail: FoerdergeschaeftBeschwerden@rentenbank.de wenden.