Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Springe direkt zu:

Rechtlicher Rahmen

Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4120) das zuletzt durch Artikel 14 Absatz 7 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446) geändert worden ist.

Satzung der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Von der Aufsichtsbehörde mit Wirkung zum 15. Dezember 2018 genehmigt.

Corporate Governance

Wirkungsvolle Corporate Governance ist von zentraler Bedeutung für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung.

Die Rentenbank hat den von der Bundesregierung beschlossenen Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK, Stand 16. September 2020) mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 04. November 2021 übernommen. Der PCGK richtet sich zwar in erster Linie an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts, jedoch wird dessen Anwendung Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, wie der Rentenbank als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts empfohlen, soweit rechtliche Bestimmungen (z. B. das Rentenbank-Gesetz) nicht entgegenstehen.

Entsprechenserklärungen