Die Zukunft im Fokus - fördern und gestalten
Was wird gefördert?
1. Regionale Lebensmittelproduktion
1.1 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, in die Verarbeitung und Direktvermarktung von Lebensmitteln (Nr. 326).
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
1.2 Investitionen von KMU der Fischerei und Aquakultur in die Verarbeitung und Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen (Nr. 329).
Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe (Fischereisektor)
1.3 Investitionen von KMU in mobile Molkereien und Schlachtanlagen (Nr. 326).
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
1.4 Investitionen von KMU der Ernährungswirtschaft (keine Primärproduzenten) in die Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln (außer Fischereierzeugnisse), sofern deren Hauptrohstoffe zu 75 % in der Region erzeugt und weiterverarbeitet werden. Eingeschlossen sind Verbundbetriebe, die zur Direktvermarktung der eigenen Erzeugnisse gegründet wurden (Nr. 326).
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
1.5 Investitionen von KMU in die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen, sofern diese zu 75 % in der Region gezüchtet und weiterverarbeitet werden (Nr. 329).
Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe (Fischereisektor)
2. Agri-Photovoltaik-Anlagen
2.1 Investitionen von KMU der Energieproduktion zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Solarenergie aus Agri-Photovoltaik-Anlagen (Nr. 328).
Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe
2.2 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Solarenergie aus Agri-Photovoltaik-Anlagen zur Versorgung des landwirtschaftlichen Betriebs (Nr. 325).
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
3. Umstellung auf ökologischen Landbau, autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung
3.1 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Maschinen zur extensiven Grünlandbewirtschaftung und zu einer autonomen, emissionsarmen, Humusaufbau fördernden Landbewirtschaftung gemäß Anlage „Maschinenliste umweltschonende Landbewirtschaftung“ (Nr. 325).
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
3.2 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die sich in der Umstellungsphase in den Ökologischen Landbau gemäß EU-Ökoverordnung befinden. Gefördert wird z.B. der Erwerb von Maschinen, die Errichtung von Ställen und sonstigen baulichen Anlagen (Nr. 325).
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
Maschinenliste autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung
4. Etablierung von Agroforst, Paludikulturen und Torfersatzprodukten
4.1 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Etablierung und Pflege von Agroforstsystemen, z.B. Pflanzkosten, mehrjähriges Pflanzmaterial, Maschinen zur Baumpflege (Nr. 325).
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
4.2 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Wiedervernässung von Moorstandorten, z.B. Investitionen in Wasserstandsanhebungen und ganzjährige hohe Stauhaltung, wie Staudämme, Pumpen, regulierbare Staue, Fahrdämme und damit zusammenhängende Planungskosten (Nr. 325).
Beihilfetrecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
4.3 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Bewirtschaftung von Paludikulturen, z.B. Technik für Biomasseernte und -abtransport, Spezialmaschinen (angepasste Technik, autonome Geräteträger, Kleintechnik, rad- oder kettenbasierte Spezialtechnik), Bewässerungstechnik, inkl. Stromversorgung ( 325).
Beihilfetrecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
4.4 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in die Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen,B. technische Verwertungsanlagen, Pelletier- und Brikettierungsanlagen, Schilfbinder (Nr. 325).
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
4.5 Investitionen von KMU (keine Primärproduzenten) in die Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen (Nr. 326).
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
4.6 Investitionen von KMU (keine Primärproduzenten) in die Herstellung von Torfersatzprodukten und torffreien Substraten. Die Investitionen können sowohl der Verarbeitung von Paludikulturen als auch anderen Alternativen, z.B. Grünkompost, Rindenhumus oder Ton, dienen (Nr. 326).
Beihilferecht: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
5. Effiziente Bewässerung und Speicherbecken
5.1 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Düsenwagen bzw. Auslegerstative sowie die dazugehörigen Beregnungsmaschinen. Sogenannte Bewässerungskanonen bzw. Klein-, Mittel- oder Weitwurfregner werden explizit nicht gefördert (Nr. 327).
5.2 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Linear- und Kreisbewässerungsanlagen (Pivot-Bewässerungsanlagen) (Nr. 327).
5.3 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Tropfbewässerungssysteme (Nr. 327).
5.4 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Messtechnik (z.B. für Wetter, Boden, Pflanzen) und Software zur Erhöhung der Intelligenz und Digitalisierung von Bewässerungssystemen (Nr. 327).
5.5 Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion oder Zusammenschlüssen von Landwirten in den Aufbau von Wasserspeichern und -becken für Bewässerungszwecke (Nr. 327).
Beihilferecht: De-minimis-Agrar
Land- und Forstwirtschaft
6. Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Investitionen und sonstige betriebliche Ausgaben von Unternehmerinnen
6.1 der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Maschinen und Gebäude (Nr. 325)
Beihilferecht: Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung
6.2 der landwirtschaftlichen Primärproduktion in Flächenerwerb, Betriebsmittelkäufe,
Kosten der Hofübernahme, Abfindungen weichender Erben und Umschuldungen (Nr. 327)
Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe
6.3 der Forstwirtschaft (Nr. 328),
Beihilferecht: De-minimis-Beihilfe
6.4 der Fischerei und Aquakultur (Nr.329).
Beihilferecht: De-Minimis-Fischereisektor
Die finanzierten Investitionen sind im antragstellenden Unternehmen zu bilanzieren.
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