Die am häufigsten gestellten Fragen zum Zinsbonus Klimabilanz im Überblick
Wer wird gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Es werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gefördert. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft und des Garten- und Weinbaus unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart.
Sind landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe antragsberechtigt?
Ja, auch Nebenerwerbslandwirte sind antragsberechtigt.
Sind Maschinenringe antragsberechtigt?
Nein, Maschinenringen können keinen Antrag zur Erstellung einer Klimabilanz für den Maschinenring stellen. Die Mitglieder können sich jedoch einzeln für die Förderung bewerben.
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Welche Anforderung muss die Klimabilanz erfüllen?
- Sie wurde entweder mit Hilfe eines beauftragten Beratungsunternehmens erstellt oder
- vom Kreditnehmer gemeinsam mit seinem Partner in der Wertschöpfungskette (z.B. Molkerei, Schlachtunternehmen) als Grundlage für die Berechnung und Ausweisung dessen THG-Fußabdrucks erstellt.
- Die Bilanzierung erfolgt nach den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols/Agriculture Guidance oder auf Grundlage des Berechnungsstandards für einzelbetriebliche Klimabilanzen (BEK) in der Landwirtschaft.
- Sie umfasst möglichst die Unternehmensebene, mindestens aber die Produktionszweigebene und mindestens die Scope 1-Emissionen. Der THG-Fußabdruck ist in CO2-Äquivalente je Einheit (z.B. ha, kg Milch) auszuweisen.
- Sie ist bei Darlehensbeantragung nicht älter als drei Jahre.
- Es erfolgt eine Einordnung der Ergebnisse anhand vergleichbarer landwirtschaftlicher Betriebe.
Antragstellung
Wie kann ich den Zinsbonus erhalten?
Sprechen Sie Ihren Finanzierungspartner aktiv auf die Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank an und lassen Sie sich zum Zinsbonus beraten. Die Antragstellung erfolgt über Ihren Finanzierungspartner.
Wir sind eine GbR mit Klimabilanz und die Antragsstellung erfolgt über einen der Gesellschafter. Ist eine Gewährung des Zinsbonus dann auch möglich?
Nein, der Zinsbonus kann nur auf das Unternehmen gewährt werden auf den die Klimabilanz ausgestellt wurde.
Höhe der Förderung
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zinsbonus wird auf die im jeweiligen Programm geltenden Konditionen angerechnet. Die Höhe dieser zusätzlichen Zinsvergünstigung kann dem jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben der Rentenbank entnommen werden. Aktuell beträgt dieser 0,25%-Punkte.