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Interessenbekundung für das Investitionsprogramm Landwirtschaft

Das Verfahren zur Interessenbekundung ist abgeschlossen!

Weitere Interessenbekundungen oder die Veränderung Ihrer abgegebenen Werte sind nicht mehr möglich. Ihre abgegebene Interessenbekundung können Sie nach dem Login weiterhin einsehen.

Hinweis

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Login

Nach dem Login können Sie hier Ihr Interesse für das Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL bekunden. Bitte beachten Sie dabei auch die Hinweise in Ihrer Einladungs-E-Mail.

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Interessensbekundung für 2021

Volumen (geplant) in Euro je Kategorie

Investitionssumme in Euro (geplant) – Für die Auswahl ist nur die Angabe der geplanten Investitionssumme in 2021 relevant. Die übrigen Angaben sind rein informatorisch.

Geplante Investition 2022

Volumen (geplant) in Euro je Kategorie

Geplante Investition 2023

Volumen (geplant) in Euro je Kategorie

Geplante Investition 2024

Volumen (geplant) in Euro je Kategorie

Datenschutzerklärung

Mir ist bekannt, dass die Rentenbank den staatlichen Auftrag hat, die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zu fördern. Sie führt im öffentlichen Interesse Fördermaßnahmen, insbesondere mittels Finanzierungen durch. Der Zweck der vorliegenden Datenverarbeitung liegt in der Bearbeitung und der Abwicklung des Interessenbekundungsverfahrens. Hierfür werden u.a. Kontaktinformationen des Bevollmächtigten des antragstellenden Unternehmens bzw. der Einzelunternehmer und die Anschrift verarbeitet. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank in Verbindung mit der Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft vom 5. März 2021.

Wenn der Antragsteller im Rahmen der Interessenbekundung aufgrund des Zufallsverfahrens nicht berücksichtigt wird, dann werden die erhobenen Informationen ein Jahr nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gelöscht. Bei Zuschussgewährung beträgt die Aufbewahrungspflicht mindestens zehn Jahre ab dem Tag der (letzten) Gewährung des Zuschusses, bei Ablehnung zehn Jahre (im Zusammenhang mit der Kreditakte).

Ich bin darüber informiert worden, dass ich das Recht habe, aus Gründen, die sich aus meiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der mich betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. In diesem Fall wird die Rentenbank meine personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen.

Ich habe verstanden, dass bei einem, den Voraussetzungen des Art. 21 DS-GVO entsprechenden, Widerspruch eine Berücksichtigung im Interessenbekundungsverfahren und anschließenden Antragsverfahren nicht (mehr) erfolgen kann. Mir ist bekannt, dass die Rentenbank in dem Informationsblatt „Allgemeine Datenschutzhinweise“, das unter www.rentenbank.de unter dem Stichwort „Datenschutz“ abrufbar ist, über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten und die mir als Betroffenem nach datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte informiert.

Zusammenfassung der Daten

Allgemeines

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Informationsseite. Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer: 069 / 710 499 41

Für die Entgegennahme der Anrufe und die Beantwortung von Anfragen setzt die Rentenbank ein Callcenter aus Rostock ein (Majorel). Mit diesem Dienstleister wurde ein datenschutzkonformer Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen, mit dem sichergestellt wird, dass die erhobenen Daten nur zum Zweck der Annahme und Beantwortung von Anliegen verarbeitet werden. Eine Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Nähere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.