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„Investitionsprogramm Landwirtschaft“: Übertragung von Mitteln ins Jahr 2023

Pressemitteilung |

13. Juli 2022

Frankfurt. Aufgrund anhaltender Lieferschwierigkeiten ermöglicht die Rentenbank im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse ins Jahr 2023. Dazu müssen Antragsstellende, die ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen bzw. notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, einen Antrag bei der Rentenbank stellen. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.

Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundes

Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind ab dem 1. August und bis spätestens zum 15. September 2022 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. Erforderlich ist zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist.

Für alle Vorhaben, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2022 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Bewilligungszeitraum bis zum 15. Dezember 2022. Auszahlungsanträge können bis dahin eingereicht werden.

Der Anspruch auf Förderung verfällt, wenn bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weder ein Übertragungsantrag noch ein Auszahlungsantrag eingereicht wurden. In Zweifelsfällen kann es ratsam sein, vorsichtshalber eine Übertragung zu beantragen. Unmittelbar nach Lieferung des Fördergegenstands ist in jedem Fall ein Auszahlungsantrag zu stellen, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen – unabhängig davon, ob zuvor bereits eine Übertragung ins Jahr 2023 beantragt wurde.

Die Rentenbank bietet das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ seit 2021 im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an. Am 18. Juli 2022 startet es in die nächste Runde. Bis zum 27. Juli 2022 können dann über das Förderportal der Rentenbank https://lw-foerderportal.rentenbank.de wieder Interessenbekundungen abgegeben werden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Interessenbekundung ist eine vollständig abgeschlossene Registrierung im Rentenbank-Förderportal.

Detaillierte Informationen zu den Übertragungsanträgen sowie zum neuen Interessenbekundungsverfahren im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ sind hier zu finden. Darüber hinausgehende Fragen werden an der Hotline 069 710 499 41 und über bundesprogramme@rentenbank.de beantwortet.

 

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.