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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Rentenbank starten neues Förderprogramm Boost für innovative, agrarnahe Start-ups

12. Juli 2021

Blockchain-basierte Rückverfolgung bei der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Echtzeitanalyse der Bodenbedingungen zur Steuerung von Pflanzenschutz und Düngung – die Agrar- und Ernährungswirtschaft ist ein zukunftsweisender Wirtschaftszweig mit einem enormen Ideenpotenzial. Um diese Innovationskraft weiter zu stärken, beginnt morgen eine neue Start-up-Förderung. Mit ihr werden junge Unternehmen bereits in der Frühfinanzierungsphase unterstützt – eine bisherige Förderlücke, die die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, jetzt schließt. Die Durchführung des gesamten Förderprogramms erfolgt durch die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des BMEL.

Boost für innovative, agrarnahe Start-ups

Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Joachim Fuchtel, hat die neue Förderung heute gemeinsam mit Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank, im Rahmen des erneut von der Rentenbank und dem Frankfurter TechQuartier organisierten dreitägigen „Bootcamps“ vorgestellt. Technologie-Start-ups aus dem land- und ernährungswirtschaftlichen Bereich präsentieren dort ihre Konzepte und vernetzen sich mit etablierten Unternehmern der Agrar- und Finanzwirtschaft, Kooperationspartnern, Mentoren sowie Finanzierern.

Hans-Joachim Fuchtel: „Der Agrarbereich ist ein riesiges Feld für Innovationen und es gibt viele junge Unternehmen, die das Zeug dazu haben, sich hier einzubringen. Allerdings bleiben viele chancenreiche Start-up-Ideen auf der Strecke, weil ihnen in einer entscheidenden Phase schlichtweg die finanzielle Luft ausgeht, bis sie ein Stadium erreichen, in dem sie für potenzielle Kapitalgeber interessant sind. Diese Lücke schließen wir mit unserem impulsgebenden Förderprogramm. Denn wir brauchen clevere Ideen, um die Landwirtschaft zu modernisieren, zu technisieren, zu digitalisieren und so den Transformationsprozess voranzutreiben“.

Dr. Horst Reinhardt: „Die Schwierigkeiten agrarnaher Start-ups in der Frühphase ihrer Finanzierung ruft uns als Förderbank für die Agrarwirtschaft auf den Plan. Die individuelle Anschubfinanzierung gewähren wir künftig als zinsgünstiges Nachrangdarlehen mit Laufzeiten von zwei bis zehn Jahren. Zusammen mit dem BMEL haben wir durch diese Form von Wagniskapital ein Förderprodukt konzipiert, das den Besonderheiten der Start-up-Finanzierung Rechnung trägt. ‚Innovationsgutscheine‘ für z. B. Coaching-Maßnahmen ergänzen die Förderung. Vielen guten Ideen werden wir so gemeinsam über die Schwelle zur Umsetzung helfen“.

Gefördert werden agrarnahe Start-ups, die mit einer innovativen Idee die Landwirtschaft voranbringen. Der Regelhöchstbetrag liegt bei 400 000 Euro für die Förderung eines einzelnen Start-ups, bei besonders innovativen Vorhaben sogar bei 800 000 Euro. Ergänzend zu den Nachrangdarlehen wird die Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Schulungs- oder Coaching-Maßnahmen auf Basis von „Innovationsgutscheinen“ gefördert. Bis zu 90 % entsprechender Ausgaben können den Start-ups gegen Nachweis erstattet werden.

Für das gesamte Förderprogramm stehen zunächst 8 Mio. Euro jährlich aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung. Nach zwei Jahren wird das Programm evaluiert und könnte anschließend weiter aufgestockt werden.

 

Das Programm in Stichworten

Begünstigte:

agrarnahe Start-ups, keine landwirtschaftlichen Betriebe

Förderart:

langfristiges, zinsgünstiges Nachrangdarlehen, ergänzt um eine Förderkomponente in Form von „Innovationsgutscheinen“ für Beratungs-, Schulungs- und Coaching-Angebote

Fördergegenstand:

Ausgaben für die Weiterentwicklung einer Produkt- oder Dienstleistungsidee und für die Sicherung etwaiger Schutz- und Markenrechte, Betriebsausgaben wie Mieten und Personal, Investitionen in Marketing, Konzepte, Studien oder in Ausbildung

Laufzeit:

zwei bis maximal zehn Jahre

Höhe:

in der Regel auf 400.000 Euro begrenzt

Kontrolle:

regelmäßige Berichtspflichten

Auswahl:

Fachleute eines Expertenbeirats wählen sorgfältig nach potenziellen Erfolgsaussichten aus.

Merkblatt Darlehen

 

Detaillierte Informationen finden sich hier.

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Gewinnverwendung unterliegt ebenfalls dem Förderauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.