Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind für das Funktionieren der Webseite notwendig, während andere nicht notwendig sind und uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern und zu analysieren. Soweit es für diese Zwecke erforderlich ist, geben wir Ihre Daten (z.B. Ihre IP-Adresse, Ihr Nutzungsverhalten auf unserer Website) an unsere Partner weiter. Einige Partner behalten sich vor, Ihre übermittelten Informationen zu eigenen Zwecken (z.B. für die Anzeige von personalisierter Werbung, zur Verbesserung der eigenen Dienste) weiterzuverarbeiten. Unsere Partner führen die Informationen möglicherweise mit weiteren Daten, die Sie unseren Partnern anderweitig bereitstellen (z.B. auf anderen Webseiten, in Apps), zusammen. Ihre Informationen können dabei auch geräteübergreifend verknüpft werden. Wir weisen darauf hin, dass sich die Server unserer Partner in Drittländern befinden können, in denen gegebenenfalls kein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleistet ist.
Sie können die Funktionen der Website für alle vorstehenden Zwecke ("Cookies Akzeptieren") oder nur für die von Ihnen angeklickten Zwecke ("Auswahl erlauben") aktivieren. Sie können auch alle Cookies ablehnen („Cookies Ablehnen“). Eine einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit frei und mit Wirkung für die Zukunft über diesen Cookie-Banner widerrufen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Unser Impressum finden Sie hier.
Cookie-Einstellungen vornehmen
Um diesen Inhalt zu sehen, aktivieren Sie bitte die jeweilige Einstellung im Consent-Banner. Klicken Sie hier, um Ihre Einstellungen anzupassen.
Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Investitionsförderung von Maschinen sowie Tank- und Ladeinfrastrukturen zur Markteinführung alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Die Förderung ist eine gemeinsame Initiative der Landwirtschaftlichen Rentenbank und dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Die Antragstellung wird im Jahr 2026 eröffnet. Das genaue Datum wird rechtzeitig vor Eröffnung der Antragstellung auf dieser Webseite bekannt gegeben.
Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Die Förderung wird über das etablierte Hausbankverfahren der Landwirtschaftlichen Rentenbank vergeben.
Weitere Informationen finden Sie im Folgenden.
Über das Programm
Das Programm unterstützt den Transfer und die Anwendung innovativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft.
Die Markteinführung innovativer Antriebstechnologien stärkt die Innovationskraft des Sektors. Investitionen in innovative, klimafreundliche Technik sind ein Beitrag zur Sicherung seiner Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit.
Durch den Kraftstoffeinsatz emittiert die Landwirtschaft jährlich etwa 5,4 Millionen Tonnen Treibhausgase (Tank-to-Wheel). Dies entspricht etwa 7,5 % der gesamten Treibhausgasemissionen des Sektors. Durch Einsparung und den Einsatz erneuerbarer Energieträger lässt sich dieser Anteil deutlich verringern oder sogar vollständig vermeiden.
Was wird gefördert?
Als Alternative Antriebssysteme gelten im Rahmen dieses Programms batterieelektrisch angetriebene Landmaschinen sowie Maschinen, die erneuerbare Biokraftstoffe nutzen.
Hierzu zählen beispielsweise Biodiesel, Pflanzenöle oder Bio-Methan. Detaillierten Aufschluss zu den förderfähigen Maschinenklassen und Biokraftstoffen gibt das Merkblatt, das mit Veröffentlichung der Richtlinie auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt wird.
Gefördert werden sowohl der Kauf der Maschinen (z.B. Traktoren, Hoflader oder autonome Landmaschinen) als auch – in Kombination – der Kauf entsprechender „Hoftankstellen“ (Lade- und Tankvorrichtungen).
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Zusammenschlüsse, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit einer Laufzeit von drei bis zehn Jahren für Maschinenförderung im Falle der Förderung von Infrastrukturen bis 15 Jahren.
Der Darlehensbetrag muss mindestens 25.000 Euro betragen; der Darlehenshöchstbetrag ist auf 1 Mio. Euro je Antragssteller begrenzt.
Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben betragen.
Der Darlehenszinssatz wird bei Eröffnung der Antragstellung veröffentlicht.