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Feldrobotor auf einem Feld im Nebel

Alternative Antriebstechnologien

Feldrobotor auf einem Feld im Nebel

Alternative Antriebstechnologien

Investitionsförderung von Maschinen sowie Tank- und Ladeinfrastrukturen zur Markteinführung alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Förderung ist eine gemeinsame Initiative der Landwirtschaftlichen Rentenbank und dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
  • Die Antragstellung wird im Jahr 2026 eröffnet. Das genaue Datum wird rechtzeitig vor Eröffnung der Antragstellung auf dieser Webseite bekannt gegeben.
  • Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
  • Die Förderung wird über das etablierte Hausbankverfahren der Landwirtschaftlichen Rentenbank vergeben.

Weitere Informationen finden Sie im Folgenden.

Über das Programm

  • Das Programm unterstützt den Transfer und die Anwendung innovativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft.
  • Die Markteinführung innovativer Antriebstechnologien stärkt die Innovationskraft des Sektors. Investitionen in innovative, klimafreundliche Technik sind ein Beitrag zur Sicherung seiner Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Durch den Kraftstoffeinsatz emittiert die Landwirtschaft jährlich etwa 5,4 Millionen Tonnen Treibhausgase (Tank-to-Wheel). Dies entspricht etwa 7,5 % der gesamten Treibhausgasemissionen des Sektors. Durch Einsparung und den Einsatz erneuerbarer Energieträger lässt sich dieser Anteil deutlich verringern oder sogar vollständig vermeiden.

Was wird gefördert?

  • Als Alternative Antriebssysteme gelten im Rahmen dieses Programms batterieelektrisch angetriebene Landmaschinen sowie Maschinen, die erneuerbare Biokraftstoffe nutzen.
  • Hierzu zählen beispielsweise Biodiesel, Pflanzenöle oder Bio-Methan. Detaillierten Aufschluss zu den förderfähigen Maschinenklassen und Biokraftstoffen gibt das Merkblatt, das mit Veröffentlichung der Richtlinie auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt wird.
  • Gefördert werden sowohl der Kauf der Maschinen (z.B. Traktoren, Hoflader oder autonome Landmaschinen) als auch – in Kombination – der Kauf entsprechender „Hoftankstellen“ (Lade- und Tankvorrichtungen).

Wer wird gefördert?

  • Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Zusammenschlüsse, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit einer Laufzeit von drei bis zehn Jahren für Maschinenförderung im Falle der Förderung von Infrastrukturen bis 15 Jahren.
  • Der Darlehensbetrag muss mindestens 25.000 Euro betragen; der Darlehenshöchstbetrag ist auf 1 Mio. Euro je Antragssteller begrenzt.
  • Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben betragen.
  • Der Darlehenszinssatz wird bei Eröffnung der Antragstellung veröffentlicht.