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Fragen zur Antragstellung
(Investitionsprogramm Landwirtschaft)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bitte beachten Sie die Hinweise zum geänderten Ablauf.

Wo finde ich den Zuschussantrag?

Die Erfassung des Zuschussantrags ist seit dem 11.1.2021 nur online im Förderportal der Rentenbank möglich. Die dort erfassten und fertiggestellten Anträge müssen vollständig ausgedruckt und der Hausbank zur Weiterbearbeitung rechtsverbindlich unterzeichnet vorgelegt werden.
 
Es ist kein anderer Antragsweg möglich.
 
Hinweis: Innerhalb kurzer Zeit wurden nach dem Start der Antragstellung so viele Zuschussanträge im Onlineportal fertiggestellt, dass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft und für Wirtschaftsdüngerlager bereits ausgeschöpft sind. Die nächste Runde der Antragstellung startet voraussichtlich Anfang März 2021. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.

Landwirte haben diverse Betriebsnummern. Welche ist genau gemeint?

Gemeint ist die Betriebsnummer des landwirtschaftlichen Betriebes (ZID-Betriebsnummer), meist 12-stellig (siehe https://www.zi-daten.de/infoZID.html)

Ist die Beantragung des Zuschusses vier Jahre lang möglich?

Das Programm läuft bis Ende 2024. Für jedes Jahr stehen aber nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Rentenbank wird daher die Erfassung neuer Anträge im Förderportal aussetzen, sobald die für das jeweilige Zeitraum vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind. Bis dahin fertiggestellte Anträge können weiterhin bei der Hausbank zur Weiterbearbeitung eingereicht werden.

Im Förderportal fertiggestellte Anträge sind innerhalb von zwei Monaten von der Hausbank zusammen mit dem Darlehensantrag bei der Rentenbank einzureichen. Es wird im Jahr 2021 zwei Antragsrunden geben.

Wann gilt ein Antrag als bei der Rentenbank eingegangen?

Ein Zuschussantrag gilt als eingegangen, wenn er von der Hausbank mit dem Darlehensantrag (ggf. über ein Zentralinstitut) bei der Rentenbank eingereicht wurde und Zuschussantrag sowie Darlehensantrag rechtsverbindlich unterschrieben worden sind.

Die bei der Rentenbank eingehenden Zuschussanträge dürfen nicht älter als zwei Monate (ab Fertigstellung im Förderportal) sein.

In welcher Reihenfolge erfolgt die Bewilligung?

Es stehen drei Budgets zur Verfügung:

1. Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft

2. Separationsanlagen

3. Wirtschaftsdüngerlager

Innerhalb dieser drei Budgets erfolgt die Zuteilung nach dem Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Rentenbank.

Innerhalb dieser Budgets werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs über die Hausbank bei der Rentenbank bearbeitet.

Die tatsächliche Bewilligung kann zeitlich jedoch von der Reihenfolge des Antragseingang abweichen. Selbst wenn Anträge zeitgleich eingegangen sind, können sich unterschiedlichen Bearbeitungszeiten ergeben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Rücksprachen mit den Antragstellern und den Hausbanken erforderlich sind, zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen oder auch interne Abstimmungen mit dem BMEL nötig sind.

Wie erfolgt die Kontaktaufnahme mit den Antragstellern?

Wenn wir mit den Antragstellern Rücksprache halten müssen, erfolgt dies grundsätzlich über die im Zuschussantrag angegebene E-Mail-Adresse des Antragstellers. Zusätzliche Erläuterungen oder Unterlagen fordern wir ebenfalls auf diesem Weg mit enger Fristsetzung an.

Zu welchem Zeitpunkt kann mit der zu fördernden Maßnahme (=Vorhabenbeginn) begonnen werden?

Mit der zu fördernden Maßnahme darf erst nach schriftlicher Bewilligung durch die Rentenbank (Erhalt des Zuwendungsbescheid) begonnen werden.

Wie ist der Vorhabenbeginn / der Beginn der Maßnahme definiert?

Bei Investitionen ist als Vorhabenbeginn der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen zu werten. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Bei Baumaßnahmen gelten die Planung, Bodenuntersuchungen und der Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens.

Welche Unterlagen müssen bei Antragstellung im Förderportal hochgeladen werden?

In der Regel keine. Es sei denn, Sie sind pauschalierender Landwirt oder umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer. Dann ist eine entsprechende Bestätigung vom Steuerberater oder Finanzamt hochzuladen.

Bei Baumaßnahmen sind ebenfalls Unterlagen einzureichen.

Welche Unterlagen müssen bei Antragstellung im Förderportal hochgeladen werden, wenn Sie pauschalierender Landwirt oder umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer sind?

Sofern Sie als pauschalierender Landwirt oder Kleinunternehmer nicht-vorsteuerabzugsberechtigt sind, benötigen wir eine Bestätigung Ihres Steuerberaters. Ohne diese Bestätigung können wir nur die Netto-Kosten fördern.

Sofern Sie nachträglich die Regelbesteuerung wählen und die Vorsteuer für die geförderte Maßnahme erstattet bekommen, ist diese unverzüglich an die Rentenbank zurückzuzahlen.

Welche Unterlagen müssen bei Antragstellung im Förderportal hochgeladen werden, wenn Sie ein Wirtschaftsdüngerlager errichten wollen?

- PDF-Ausdruck des vollständig ausgefüllten Wirtschaftsdüngerechners

- Baugenehmigungsschreiben der örtlichen Baubehörde

- Lagerraumberechnung aus dem Bauantrag

- Anlage "Tierbestand" des aktuellen Mehrfach-/Sammelantrags (GAP-Antrag) des antragstellenden Unternehmens

Welche Fristen gelten bei der Nachforderung von Unterlagen?

In Ausnahmefällen kann es sein, dass im Rahmen der Antragsbearbeitung Unterlagen nachgefordert werden müssen. Dazu werden die Antragsteller über die im Zuschussantrag angegebene E-Mail-Adresse von uns angeschrieben.
Die Frist für die Einreichung der geforderten Unterlagen wird in der E-Mailnachricht gesetzt. Sie beträgt in der Regel 7 Kalendertage. Wird die Unterlagen ohne Begründung nicht innerhalb dieser Frist eingereicht oder hochgeladen, wird der Antrag abgelehnt.

Kann ich den Wirtschaftsdüngerrechner der Rentenbank auch für die Anforderungen gemäß DüV verwenden?

Nein. Der Wirtschaftsdüngerrechner im Antragsverfahren ist als Werkzeug zur Plausibilisierung der Förderfähigkeit konzipiert.

Kann ich den Zuschuss auch ohne Darlehen beantragen?

Nein, das ist nicht möglich.
Der Zuschuss muss zwingend mit einer Darlehenskomponente (Hausbank) kombiniert werden.