
Ansprechpartnerin / Ansprechpartner
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner ist diejenige Person, welche in direkte Korrespondenz mit der Rentenbank tritt.
Rückfragen werden immer an die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner gestellt. Sollte die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner nicht die zeichnungsberechtigte Person im Unternehmen sein, ist bei Antragsstellung eine entsprechende Vollmacht gemäß Mustervorlage einzureichen. Eine Änderung der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners während eines laufenden Antragsprozesses wird durch die Rentenbank geprüft und ist erst nach Freigabe durch die Rentenbank gültig.