Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist bemüht als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102, die Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://portal.rentenbank.de/
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Maßstab für die Einschätzung der Barrierefreiheit ist die europäischen Norm EN 301 549 Version 3.2.1 sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Es werden derzeit nicht alle oben genannten Anforderungen vollständig erfüllt. Die Webseiten sind damit nicht vollständig barrierefrei.
Die Barrierefreiheit des Webauftritts der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend den Anforderungen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 11. Oktober 2024. Der Webauftritt wurde auf der Startseite nach höchstmöglichem Maß inklusive der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Level AAA getestet.
Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht vollständig barrierefrei identifiziert:
- Grafiken und grafische Bedienelemente haben nicht in allen Fällen eine angemessene Textalternative. [in Bearbeitung1]
- Informationen und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, sind entweder nicht programmatisch ermittelbar oder nicht korrekt abgebildet.
- Texte haben nicht immer einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund.
- Text lässt sich nicht auf 200 % vergrößern, ohne dass es zu Überlappungen oder abgeschnittenen Inhalten kommt und ohne dass Funktionalitäten beeinträchtigt werden. [in Bearbeitung1]
- Inhalte lassen sich bei einer Browserfensterbreite von 320 CSS-Pixeln nicht ohne horizontales Scrollen nutzen. [in Bearbeitung1]
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
- Eingeblendete Inhalte können nicht vollumfänglich bedient werden. [in Bearbeitung1]
- Die Website ist ohne Maus nicht vollumfänglich nutzbar. [in Bearbeitung1]
- Die Zeitbegrenzung auf der Website kann nicht verlängert werden. [in Bearbeitung1]
- Die einzelnen Seiten des Webangebots verfügen über keine sinnvollen Titel. [in Bearbeitung1]
- Die Reihenfolge, in der Links, Formularelemente und Objekte mit der Tabulatortaste angesteuert werden, ist nicht in allen Fällen schlüssig. [in Bearbeitung1]
- Überschriften und programmatische Beschriftungen von grafischen Bedienelementen sind nicht in allen Fällen aussagekräftig. [in Bearbeitung1]
- Die aktuelle Position des Fokus ist nicht in allen Fällen deutlich.[in Bearbeitung]
- Bedienelemente sind mit unsemantischen HTML-Elementen oder a-Elementen ohne href-Attribut umgesetzt, ohne dass die Semantik mit WAI-ARIA nachgebildet wurde. [in Bearbeitung1]
- Benutzerdefinierte Einstellungen werden nicht korrekt übernommen. [in Bearbeitung1]
- Texte haben nicht in allen Fällen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund (AAA).
- Linkziele werden nicht in allen Fällen komplett über den Linktext vermittelt (AAA). [in Bearbeitung1]
- Klickbare Bedienelemente entsprechen nicht der Mindestgröße von 44 x 44 Pixel (AAA). [in Bearbeitung1]
Diese Erklärung wurde am 14. Oktober 2024 auf der Grundlage einer vorangehenden Überprüfung nach den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (V. 3.2.1) durch die Firma msg BiN GmbH erstellt.
1 Der markierte Mangel wurde bereits bearbeitet und kann, je nach Abfolge der Releases, in der Anwendungsoberfläche bereits behoben sein. Eine Folgeprüfung zur Dokumentation der Behebung erfolgt im Jahr 2025.
Feedback und Kontakt
Über folgenden Kontakt können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Landwirtschaftliche Rentenbank
Abteilung: Presse und Kommunikation
Theodor-Heuss-Allee 80
60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 2107-0
E-Mail: presse@rentenbank.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin