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Mitteilungsverordnung

Haupttätigkeit/Geschäftskonto - Was ist damit gemeint?

Ihre Antwort auf diese Frage hat keine Auswirkungen auf die weitere Bearbeitung Ihres
Antrags.

Hintergrund dieser Abfrage ist die aufgrund der Mitteilungsverordnung bestehende
Verpflichtung der Rentenbank, Zahlungen an Zahlungsempfänger, die nicht im Rahmen
einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit
gehandelt haben und Zahlungen, die nicht auf das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers
erfolgen, dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht betrifft
insbesondere Zahlungen, die an Nichtunternehmer (bzw. an Unternehmer, die nicht im
Rahmen ihres Unternehmens handeln) geleistet werden, sowie Zahlungen für
ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeiten. Der Gesetzgeber will mit dieser Mitteilungspflicht
sicherstellen, dass auch Zahlungen im nichtunternehmerischen Bereich steuerlich erfasst
werden (siehe dazu das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Anwendung
der Mitteilungsverordnung vom 2. Juni 2022, DOK 2022/0339748).

Haupttätigkeit:
Wir bitten um Verständnis, dass die Rentenbank Ihnen keine Auskunft dazu erteilen kann, ob Sie den
Antrag im Rahmen einer Haupttätigkeit stellen und die Voraussetzungen der
Mitteilungspflicht in Ihrem Fall erfüllt sind. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an Ihre:n Steuerberater:in.

Geschäftskonto:
Das Geschäftskonto bezeichnet eine Kontoart, die ausschließlich von Unternehmen und Selbstständigen
für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Der Zahlungsverkehr des Unternehmens wird über das
Geschäftskonto und nicht das Privatkonto getätigt.