Die am häufigsten gestellten Fragen im Überblick
Was ist das Besondere an den Leuchtturmregionen?
Was sind Leuchtturmregionen?
Leuchtturmregionen sind dafür vorgesehen, komplexe, gesamtstaatlich repräsentative und modellhafte Projekte umzusetzen. Sie sollen als herausragende Vorhaben eine Signalwirkung entfalten. Ziel ist es, nachhaltige und langfristige Auswirkungen als Kohlenstoffsenken in großem Maßstab zu erzielen. Zudem sollen sie das Potenzial zur Transformation land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorbodenflächen in klimaverträgliche Moorregionen mit wirtschaftlicher Wertschöpfung aufzeigen.
Welche zwingenden Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich als Leuchtturmregion zu bewerben?
5.000 Hektar Moorbodenfläche
Die Moorbodenfläche in der Leuchtturmregion muss mindestens 5.000 Hektar groß sein. Die Flächen müssen dabei überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt werden.
Bei der Moorbodenfläche handelt es sich um die zum Antragszeitpunkt vorhandene Moorbodenfläche in der Leuchtturmregion, nicht um die wiederzuvernässende Fläche, da in der Praxis davon auszugehen ist, dass nicht die gesamte vorhandene Moorbodenfläche wiedervernässt werden kann.
Nachweisliche Unterstützung des Landes
Das Land, in dem die Moorbodenflächen liegen, muss das Projekt nachweislich unterstützen. Die Unterstützung wird durch einen Letter of Intent bekräftigt. Liegt das Projektgebiet in mehreren Ländern müssen alle betreffenden Länder das Projekt nachweislich unterstützen.
Was ist das Projektgebiet einer Leuchtturmregion?
Das Projektgebiet einer Leuchtturmregion umfasst alle zugehörigen Moorbodenflächen. Diese Flächen können unterschiedlich genutzt werden (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, naturschutzbedeutsame Flächen), müssen jedoch überwiegend landwirtschaftlich genutzt sein.
Was ist eine Maßnahmenfläche einer Leuchtturmregion?
Das Projektgebiet einer Leuchtturmregion besteht in der Regel aus verschiedenen Maßnahmenflächen. Eine Maßnahmenfläche ist eine räumlich abgegrenzte Fläche mit einem bestimmten Planungsstand bzw. Stand der Vernässung.
Hinweis: Händler, die ausschließlich Maschinen an Landwirte vermieten, sind nicht antragsberechtigt.
Skizzeneinreichung
Was ist die Grundlage der Auswahl der Leuchtturmregionen?
Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens über die eingereichten Skizzen. Eine Skizze muss folgende Angaben enthalten:
- Beantwortung spezifischer Fragen zur Leuchtturmregion,
- Kartographische Darstellung der zu beplanenden Flächen des Projektgebiets (z.B. als PDF oder Bilddatei),
- Angaben zur Finanzierung,
- Ablauf- und Meilensteinplanung.
Was ist der Letter of Intent?
Mit der Skizze ist ein Letter of Intent des Bundeslandes vorzulegen, in dem das Projektgebiet liegt. Erstreckt sich das Projektgebiet über mehrere Bundesländer, ist von jedem betroffenen Land ein Letter of Intent einzureichen. Mit dem Letter of Intent bestätigt das Land seine Unterstützung des Projekts.
Können für eine Region mehrere Skizzen eingereicht werden?
Nein, für eine Leuchtturmregion können nicht mehrere Projektskizzen eingereicht werden. Es ist eine gemeinsame Projektskizze aller voraussichtlich Beteiligten einzureichen.
Können für ein Bundesland mehrere Skizzen eingereicht werden?
Ja.
Wie werden die Skizzen ausgewählt?
Die eingegangenen Skizzen werden nach folgenden fachlichen Kriterien gereiht.
- Beitrag zur Reduktion der THG-Emissionen und im Idealfall Bindung von Kohlenstoff in Mooren,
- Modellhaftigkeit, Vorbildcharakter,
- Transformationspotential zu einer klimaverträglichen Moorregion in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Wertschöpfung.
Die Auswahl und anschließende Einladung zur Antragstellung erfolgen anschließend basierend auf der Reihung und in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Wer reicht die Skizze ein?
Die Skizze kann von der zukünftigen koordinierenden Einrichtung der Leuchtturmregion (z.B. ein Landkreis oder eine ARGE) oder von einer dritten Organisation (z.B. das Land, eine Landgesellschaft oder ein Wasser- und Bodenverband) eingereicht werden, sofern diese im Namen der geplanten projektkoordinierenden Organisation handelt, falls diese zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung noch nicht gegründet wurde (z.B. eine zu gründende ARGE).
Muss eine ARGE als zukünftige koordinierende Einrichtung schon bei der Skizzeneinreichung bestehen?
Es wird empfohlen, bereits in der Phase der Skizzenerstellung eine ARGE zu gründen bzw. die erforderlichen Vorarbeiten hierfür zu leisten. Zu den erforderlichen Vorarbeiten gehört z.B. die Gewinnung von ARGE-Partnern, die Erarbeitung und der Abschluss eines ARGE-Vertrags. Dadurch kann die Phase der Antragstellung deutlich verkürzt werden.
Struktur, Organisation der Leuchtturmregion sowie koordinierende Einrichtung
Wie ist eine Leuchtturmregion strukturiert?
In einer Leuchtturmregion gibt es in der Regel viele Akteure, darunter Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Bewirtschaftende der Moorbodenflächen. Auch Wasser- und Bodenverbände sowie andere Unternehmen, Organisationen und Institutionen müssen in die Wiedervernässung großer Flächen eingebunden werden. Eine Leuchtturmregion benötigt eine koordinierende Einrichtung, die alle Akteure zusammenbringt und die Maßnahmen abstimmt.
Wie ist ein Leuchtturmprojekt organisiert?
Es kann insbesondere eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder ein Verbund gegründet werden, die als koordinierende Einrichtung(en) der Leuchtturmregion tätig sind. Bei einer ARGE können alle Akteure der Leuchtturmregion Partner werden. Ein Verbund kann z. B. aus zwei Landkreisen bestehen, die den Kontakt zu den Akteuren in ihren Gebieten halten. In einem Verbund übernimmt einer der Partner die Federführung für die koordinierende Einrichtung.
Was sind die Aufgaben der koordinierenden Einrichtung?
Die koordinierende Einrichtung ist die Schnittstelle zwischen Projekt, Bürgern, Betrieben (insbes. Land- und Forstwirtschaft), Kommunen, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft.
Sie ist für die interne und externe Koordination und Steuerung der Projektmaßnahmen verantwortlich und begleitet flankierende Maßnahmen zum Projekt.
Die Projektkoordination ist der zentrale Ansprechpartner für die Bewilligungsstelle (Landwirtschaftliche Rentenbank).
Wer kann koordinierende Einrichtung einer Leuchtturmregion sein?
Antragsberechtigt für die Koordination der Leuchtturmregionen sind natürliche und juristische Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Was wird gefördert?
Werden die Maßnahmen aus den Fördermodulen 1 bis 4 gefördert?
Ja, in den Leuchtturmregionen werden dieselben Maßnahmen aus den Fördermodulen 1 bis 4 unter den gleichen Bedingungen gefördert wie bei der modulbezogenen Antragstellung. Zusätzlich werden die Personalkosten für die koordinierende Einrichtung gefördert.
Welche Ausgaben sind für die Projektkoordination förderfähig?
Förderfähig sind Personalausgaben, dazu gehörige Reiseausgaben sowie ggf. die einmalige Ausstattung mit Technik (keine Grundausstattung). Weitere Ausgaben wie Büromiete und Grundausstattung sind als nicht förderfähige Eigenleistung einzubringen.
Welche Dienstreisen sind im Rahmen der koordinierenden Einrichtung förderfähig?
Förderfähig sind Dienstreisen im Rahmen der übergreifenden Projektkoordination, z. B.:
- Fahrten zur Gewinnung von Partnern,
- Fahrten zu Abstimmungsterminen mit Partnern, Behörden oder Auftragnehmern,
- Fahrten zu Informationsveranstaltungen im Rahmen des Leuchtturmvorhabens.
Die Anzahl der Dienstreisen soll so gering wie möglich gehalten werden. Die Notwendigkeit ist stets zu begründen. Dienstreisen sind vorrangig mit Bahn und Bus durchzuführen; nur wenn dies nicht möglich ist, kann der PKW genutzt werden. Flugreisen sind nicht förderfähig.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Darf es in dem Projektgebiet auch Mineralböden geben?
Ja, im Projektgebiet können auch Mineralböden enthalten sein, die von Moorböden umgeben sind oder in einem hydrologischen bzw. direkten räumlichen Zusammenhang mit den Moorbodenflächen stehen. Die Flächen der Mineralböden zählen jedoch nicht zu den 5.000 Hektar Moorbodenfläche, die in der Leuchtturmregion vorhanden sein müssen.
Art, Dauer und Höhe der Förderung
Wie hoch ist die Förderung der Personalausgaben für die koordinierende Einrichtung?
Die Förderquote beträgt 100%.
Kann die koordinierende Einrichtung ebenfalls Förderungen für die
Fördermodule 1 bis 4 beantragen?
Ja, sofern sie zum Kreis der Antragsberechtigten für das jeweilige Fördermodul gehört.
Wie lange ist die Projektlaufzeit?
Die gesamte Projektlaufzeit der Leuchtturmregionen beträgt maximal 13 Jahre.