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Die am häufigsten gestellten Fragen im Überblick

Stand: 15.4.2026

Wichtige Zusatzinformationen - FAQ - zur Richtlinie „Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“ (Förderrichtlinie Palu) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz

 

Wer wird gefördert? Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Was wird gefördert? Art, Dauer und Höhe der Förderung

 

 

Wer wird gefördert?

Wer ist antragsberechtigt für den Kauf von Spezialtechnik und Ausrüstung, Anpassung vorhandener Technik für nasse Nutzung (4.A)?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion als Flächenbewirtschaftende.

Wer ist antragsberechtigt für investive Anpassungen der Flächen für Paludikulturen (4.B)?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion als Flächenbewirtschaftende.

Wer ist antragsberechtigt für Neu- und Umbau von baulichen/technischen Einrichtungen zur Aufbereitung und Lagerung der Ernte von Paludikulturen
(4.C)?

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
  • Maschinenringe
  • Gewerbebetriebe

Wer ist antragsberechtigt für Beratungsleistungen (4.D)?

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
  • Maschinenringe
  • Gewerbebetriebe


Dabei können die Antragstellenden den Antrag

  • individuell (4.D.2) oder
  • in Kooperation (4.D.1) mit mindestens einem weiteren Betrieb stellen.

Wer ist antragsberechtigt für die Teilnahme an Schulungen (4.E)?

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
  • Maschinenringe
  • Gewerbebetriebe

Ich habe keine eigenen paludikulturgeeigneten Flächen, verwende aber Paludimaterial aus wiedervernässten Flächen. Für was bin ich antragsberechtigt?

Anträge dürfen in diesem Fall nur für

  • Neu- und Umbau von baulichen/technischen Einrichtungen zur Aufbereitung und Lagerung der Ernte von Paludikulturen,
  • Beratungsleistungen und
  • Schulungen

gestellt werden, wenn das verwendete Paludimaterial von Flächen stammt, die entweder durch diese Förderrichtlinie gefördert werden oder dauerhaft einen hohen Wasserstand haben (mindestens gemäß Vernässungsstufe 2).

Wie weise ich eine Kooperation für Beratungsleistungen nach?

Sie benötigen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung, aus der hervorgeht,

  • dass sich mindestens zwei Betriebe gemeinsam zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen bzw. zur Aufbereitung, Verwertung und Vermarktung von regional erzeugten und bezogenen Erzeugnissen aus der nassen Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorbodenflächen beraten lassen, die in einem hydrologischen oder direkten räumlichen Zusammenhang stehen.
  • dass die Kooperationspartner sich damit einverstanden erklären die geplanten Beratungsleistungsleistungen durchzuführen und die Ziele einer Wiedervernässung und angepassten nassen Nutzung der Flächen unterstützen.
  • dass Zutritt zu den Flächen gewährt wird.
  • dass beauftragte Dienstleistende mit allen für die Durchführung der Beratung erforderlichen Informationen versorgt werden.

Die Kooperationsvereinbarung muss von allen beteiligten Parteien unterzeichnet sein.

Was wird gefördert?

Welche Ausgaben sind nach Wiedervernässung der Flächen förderfähig?

  • Ausgaben für begleitende, direkt mit dem Vorhaben zusammenhängende, fachkundliche Beratungs- und Planungsleistungen durch nachweislich qualifizierte Dienstleistende (Fördermodule 4.A, 4.B, 4.C),
  • Ausgaben für neue Maschinen und Technik sowie für erforderliche Erstinstallationen, Ersteinweisungen, Service, Lizenzen sowie Software (Fördermodule 4.A, 4.C),
  • Ausgaben für Material und Bau sowie Installation oder Montage durch nachweislich qualifizierte Dienstleistende (Fördermodule 4.A, 4.B, 4.C),
  • Ausgaben für nachweislich qualifizierte Dienstleistende für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen und Schulungen (Fördermodule 4.D, 4.E),
  • Ausgaben für vorhabenbezogene Reisen, um an Schulungen teilzunehmen (Fördermodule 4.E).

Welche Maßnahmen sind unter Spezialtechnik und Ausrüstung
(Fördermodul 4.A) förderfähig?

Beispiele Fördermodul 4.A für eine landwirtschaftliche Nutzung:

  • Spezialtechnik für die Pflanzung von Paludikulturen
  • Erntetechnik für Paludikulturen, z. B. für Torfmoose oder Seggen
  • Spezialtechnik für die Pflege von Paludikulturflächen
  • Mobile Viehtränke
  • Mobile Fangstände


Beispiele Fördermodul 4.A für eine forstwirtschaftliche Nutzung:

  • Spezialtechnik für die Pflanzung und Pflege
  • Erntetechnik, z. B. Seilzugtechnik für nicht befahrbare Flächen

Welche Maßnahmen sind unter investiven Anpassung der Flächen und betrieblichen Einrichtungen (Fördermodul 4.B) förderfähig?

Beispiele Fördermodul 4.B für eine landwirtschaftliche Nutzung:

Maßnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftbarkeit der Flächen

  • Grabenverfüllung, Arrondierungsmaßnahmen des Schlages (als bauliche Anpassungsmaßnahmen der Flächen an die zu etablierenden Paludikulturen), Verbesserung der Flächenzugänglichkeit (Zuwegung, Überfahrten)

Kulturvorbereitende Maßnahmen auf der Fläche

  • Nivellierung der Bodenoberfläche, Abtragung von degradiertem Oberboden bei Hochmooren, Vorbereitung des Bodens zur Bestandsetablierung, Entfernung von unerwünschter Vegetation und Konkurrenzpflanzen

Einzäunung und ortsfeste Infrastruktur für die Weidetierhaltung

  • umfasst insbesondere Unterstände und Fanggatter sowie ortsfeste Viehtränken


Beispiele Fördermodul 4.B für eine forstwirtschaftliche Nutzung:

Maßnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftbarkeit und Vorbereitung und Begünstigung der Bestockung der Flächen z. B. Entfernung von konkurrierender Vegetation oder Neophyten

Welche Maßnahmen sind unter Neu- und Umbau baulicher und technischer Einrichtungen (Fördermodul 4.C) förderfähig?

  • Lager- und Aufbereitungsmöglichkeiten für Erntegut aus der nassen Bewirtschaftung, wie z. B. Hallen und Plätze
  • Trocknungs- und Zerkleinerungsmaschinen für die Aufbereitung von Erzeugnissen aus der nassen Bewirtschaftung

Welche Maßnahmen sind unter Beratungsleistungen (Fördermodul 4.D) förderfähig?

Beispiele für Beratungsthemen (nicht abschließend):

  • Beratungsleistungen zur Bewirtschaftung und Aufbereitung von geerntetem Paludimaterial (Reinigung, Trocknung und Sortierung)
  • Erarbeitung von Vermarktungskonzepten
  • Beratung hinsichtlich Prozessoptimierung (z. B. welche Geräte benötigt werden)
  • Beratung zu Erntetechniken und -verfahren bei nasser Bewirtschaftung
  • Beratung zur Lagerung von geerntetem Paludimaterial

Insbesondere Lohn- und Dienstleistungsunternehmen können sich gemeinsam beraten lassen (Fördermodul 4.D.1). Mögliche Themen sind die Betriebszweigerweiterung entlang der Wertschöpfungskette.


Zusammenarbeit mit anderen Antragstellenden auf gleicher Ebene:

  • Nutzung von Traktoren und Erntemaschinen
  • Vermarktung von Produkten
  • Einkauf von Betriebsmitteln

Zusammenarbeit mit Betrieben aus vor- und nachgelagerten Bereichen (z.B. Landwirtin oder Landwirt arbeitet direkt mit Molkerei zusammen).

Welche Maßnahmen sind unter Schulungen (Fördermodul 4.E) förderfähig?

Beispiele für Schulungsthemen (nicht abschließend):

  • Schulung zur Bewirtschaftung von Paludikulturen und Aufbereitung von geerntetem Paludimaterial
  • Schulung zum Betrieb von Moormaschinen

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen gelten für meine Bezugsflächen, für die ich die Förderung beantrage?

Es müssen mindestens 5 Hektar Moorbodenfläche gemäß Richtlinie vorhanden sein.

Förderfähig sind Moorböden. Die Flächen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Die Flächen müssen die Anforderungen der Vernässungsstufen 1 oder 2 erfüllen.

Welche Qualifikationen müssen Beratende haben?

Beratungsleistungen müssen von qualifizierten Dienstleistenden erbracht werden.
Die Dienstleistenden brauchen passende Technik, Erfahrung und ausreichend qualifiziertes Personal (mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung oder entsprechende Ausbildung).
Beratungskräfte müssen in der Regel einen einschlägigen Hochschulabschluss und beratungsmethodische Qualifikationen nachweisen sowie regelmäßig Fortbildungen besuchen.
Die Beratung muss unabhängig, gewissenhaft und ohne Werbung oder Verkaufsabsicht erfolgen, und alle Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Welche Nachweise muss ich erbringen, um Maschinenkauf bzw. -anpassung
(4.A) zu beantragen?

  • Nachweis der landwirtschaftlichen Nutzung der letzten 2 Jahre (z.B. durch Agrarantrag, SVLFG-Bescheinigung)
  • Nachweis des aktuellen Zustands der Fläche über nasse/trockene Nutzung
  • Nachweis der Vernässungsstufen (z. B. Gutachten)

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die nötigen Rechte an den Maschinen gesichert sein (Nachweis Eigentum oder Nachweis Nutzungsrecht). Diese Rechte müssen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist bestehen.

Welche Nachweise muss ich erbringen, um investive Flächenanpassungen (4.B) zu beantragen?

  • Nachweis der landwirtschaftlichen Nutzung der letzten 2 Jahre (z.B. durch Agrarantrag, SVLFG-Bescheinigung)
  • Nachweis des aktuellen Zustands der Fläche (trocken/nass) über nasse/trockene Nutzung
  • Nachweis der Vernässungsstufen (z. B. Gutachten)
  • Nachweis von Eigentum bzw. Nachweis der erforderlichen Nutzungsrechte (z. B. Einverständniserklärung der Flächeneigentümer und -eigentümerinnen oder Erbpachtgeber)
  • Nachweis DIN 276 zur Kostenschätzung

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die nötigen Rechte an den Flächen gesichert sein (Nachweis Eigentum oder Nachweis Nutzungsrecht). Diese Rechte müssen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist bestehen.

Welche Nachweise muss ich erbringen, um Neu- und Umbau baulicher und technischer Einrichtungen zur Aufbereitung und Lagerung von Erntegut aus der nassen Bewirtschaftung (4.C) zu beantragen?

  • Nachweis der landwirtschaftlichen Nutzung der letzten 2 Jahre (z.B. durch Agrarantrag, SVLFG-Bescheinigung)
  • Nachweis des aktuellen Zustands der Fläche (trocken/nass) über nasse/trockene Nutzung
  • Nachweis der Vernässungsstufen (z. B. Gutachten)
  • Nachweis von Eigentum bzw. Nachweis der erforderlichen Nutzungsrechte (z. B. Einverständniserklärung der Flächeneigentümer und -eigentümerinnen oder Erbpachtgeber)
  • Vertragsbeziehung (Abnahmevertrag) oder Wirtschaftsplan (Vorvertrag), wenn Antragstellende nicht über eigene paludikulturgeeignete Flächen verfügen
  • Nachweis DIN 276 zur Kostenschätzung

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die nötigen Rechte an den baulichen Anlagen gesichert sein (Nachweis Eigentum oder Nachweis Nutzungsrecht). Diese Rechte müssen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist bestehen.

Welche Nachweise muss ich erbringen, um Inanspruchnahme von Beratungen (4.D) zu beantragen?

Kooperationsvereinbarung, wenn sich Antragstellende eigentums- oder betriebsübergreifend beraten lassen.

Auf Nachfrage:
Ggf. Vertragsbeziehung (Abnahmevertrag) oder Wirtschaftsplan (Vorvertrag), wenn Antragstellende nicht über eigene paludikulturgeeignete Flächen verfügen.

Welche Nachweise muss ich erbringen, um Inanspruchnahme von Schulungen (4.E) zu beantragen?

Auf Nachfrage:
Ggf. Vertragsbeziehung (Abnahmevertrag) oder Wirtschaftsplan (Vorvertrag), wenn Antragstellende nicht über eigene paludikulturgeeignete Flächen verfügen.

Art, Dauer und Höhe der Förderung

Wie hoch sind die Zuschüsse für das Fördermodul 4?

Die Förderhöhe in Fördermodul 4 beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Befinden sich zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 50 % der vorhabenbezogenen Flächen in der Vernässungsstufe 1, beträgt die Förderhöhe 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Welche zusätzlichen Förderhöchstgrenzen gelten bei der Förderung von individuellen Beratungsleistungen (De-minimis-Förderung)?

Für Fördermodul 4.D.2 (individuelle Beratungsleistungen) und Fördermodul 4.E (Inanspruchnahme von Schulungen) gelten zudem folgende Einschränkungen: Der Gesamtbetrag der von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen je Unternehmen darf in einem Zeitraum von drei Jahren folgende Höchstsumme nicht überschreiten:

  • 50.000 Euro für Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind,
  • 300.000 Euro für Unternehmen, die nicht in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind

Diese Höchstgrenzen gelten je Unternehmen. Bei Antragstellung muss daher die De-minimis-Erklärung beigefügt werden.

Gibt es eine Mindestfördersumme von jedem Untermodul?

Ja, die Mindestfördersumme beträgt 3.000 EUR.

Wie lange habe ich Zeit, die bewilligten Maßnahmen durchführen zu lassen nachdem ich den Zuwendungsbescheid erhalten habe?

Das Ende des Bewilligungszeitraum entnehmen Sie dem Zuwendungsbescheid. In der Regel beträgt die Vorhabenlaufzeit für Maschinenkauf und -anpassung, Beratungsleistungen und Schulungen bis zu 2 Jahre, für investive Flächenanpassungen und Um- und Neubauten zur Aufbereitung und Lagerung von Paludiernte bis zu 3 Jahre.

Was muss ich bei Beschaffungen und Beauftragung externer Dienstleister bis zu einem Wert von 200.000 € unter Fördermodul 4 beachten?

Bei Beschaffungen und der Beauftragung externer Dienstleister mit Fördermitteln im Fördermodul 4 gilt:

Bis zu einem Auftragswert von 200.000 müssen in der Regel mindestens drei Angebote von fachkundigen und leistungsfähigen Anbietern eingeholt werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist auszuwählen, und das gesamte Vergabeverfahren sowie die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Erst ab einem Auftragswert über 200.000 € gelten zusätzliche Vergaberegeln (siehe ANBest-P). In Ausnahmefällen kann die Bewilligungsstelle Abweichungen zulassen, aber auch dann sind mindestens 3 Angebote und eine Dokumentation erforderlich.