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Die am häufigsten gestellten Fragen im Überblick

Stand: 15.4.2026

Wichtige Zusatzinformationen - FAQ - zur Richtlinie „Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“ (Förderrichtlinie Palu) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz

 

Wer wird gefördert? Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Was wird gefördert? Kompensationsrechner
Art, Dauer und Höhe der Förderung  

 

Wer wird gefördert?

Wer ist für Fördermodul 3.A „Ausgleich für den Wertverlust land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen in Abhängigkeit von dauerhaft einzuhaltenden Wasserständen“ antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Flächeneigentümerinnen und -eigentümer land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen.

Als Flächeneigentümerin oder -eigentümer können beispielsweise folgende Rechtspersonen den Förderantrag stellen:

  • Privatperson
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • forstwirtschaftliches Unternehmen
  • Land
  • Kommune
  • Landgesellschaft und übrige Einrichtung der Länder
  • Kirche
  • Stiftung, Verein und vergleichbare Organisation
  • Sonstige

Wer ist für Fördermodul 3.B „Ausgleich für die Ertragsverluste nach Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Flächen“ antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Bewirtschaftende landwirtschaftlich genutzter Flächen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen und -gesellschaften.

Eingeschlossen sind:
Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Ich bin Eigentümerin oder Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, der/die diese verpachtet hat. Unter welchem Fördermodul kann ich Kompensationsszahlungen für den Wertverlust an meinen Flächen beantragen?

Die Kompensationszahlungen für Wertverluste können unter Fördermodul 3.A beantragt werden.

Ich bin Bewirtschaftende oder Bewirtschaftender, aber nicht Eigentümerin oder Eigentümer der Fläche. Unter welchem Fördermodul kann ich Kompensationszahlungen für Ertragsverluste durch die Wiedervernässung beantragen?

Die Kompensationszahlungen für Ertragsverluste können unter Fördermodul 3.B beantragt werden.

Ich bin Eigentümerin oder Eigentürmer und Bewirtschaftende oder Bewirtschaftender von Flächen zugleich. Kann ich sowohl in Fördermodul 3.A
und 3.B einen Antrag stellen?

Ja.

Was wird gefördert?

Was wird bei Fördermodul 3.A kompensiert?

Kompensiert wird die Kompensation des Wertverlustes von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen infolge der Wiedervernässung.

Was wird bei Fördermodul 3.B kompensiert?

Kompensiert wird der entgangene Deckungsbeitrag für landwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen eine Anhebung der Wasserstände erfolgt.

Ist der Ertragsverlust meiner forstwirtschaftlichen Fläche auch über
Fördermodul 3.B förderfähig?

Nein. Es wird nur der Ertragsverlust landwirtschaftlich genutzter Flächen kompensiert.

Bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt eine Kompensation des Wertverlustes aufgrund der Wiedervernässung (Fördermodul 3.A). Eine separate Kompensation der Ertragsverluste ist nicht vorgesehen, da diese bereits durch die Möglichkeit der Kompensation des Waldbestandes abgedeckt sind.

Laut hydrologischem Gutachten kann meine Fläche auf Vernässungsstufe 1 wiedervernässt werden. Ich möchte aber nur auf Vernässungsstufe 2 wiedervernässen. Ist das auch förderfähig?

Ja.

Meine Fläche habe ich schon dauerhaft auf Vernässungsstufe 1 wiedervernässt. Ist sie dann
förderfähig?

Nein, nicht unter Fördermodul 3.

Kann ich eine Förderung erhalten, wenn meine Fläche bisher nur zeitweise vernässt wurde und ich dafür bereits eine Förderung erhalten habe?

Ja, wenn eine zeitweise Vernässungsmaßnahme bereits abgeschlossen ist und keine dauerhafte Kompensation gezahlt wurde, kann die Fläche für eine neue, dauerhafte Maßnahme förderfähig sein (z. B. Umstellung von Streuwiese auf Paludikultur).

Beispiel:
Eine Wiese wurde im letzten Jahr für eine begrenzte Zeit vernässt, aber die Maßnahme ist beendet. Jetzt kann für eine dauerhafte Umstellung auf eine extensive Nutzung eine Förderung beantragt werden.

Ist die Wiedervernässung von extensiv genutztem Dauergrünland förderfähig?

Ja, eine Förderung ist auch möglich, wenn die Fläche nicht intensiv bewirtschaftet ist. Voraussetzung ist, dass eine landwirtschaftliche Nutzung vorliegt.

Wie grenzt sich Wiedervernässung unter der Förderrichtlinie Palu von der trockenen Bewirtschaftung ab?

Alle Vernässungsstufen > 20cm Jahresmittelwasserstand unter Flur gelten in der Förderrichtlinie Palu als nicht nass bzw. trockene Bewirtschaftung und sind trotz Wiedervernässung förderfähig.

Gibt es auch Kompensationszahlungen in Fördermodul 3.B, wenn ich die landwirtschaftliche Nutzung nach der Wiedervernässung aufgebe?

Ja. Grundsätzlich ist auch eine Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung möglich, wenn die Nutzung der wiedervernässten Flächen ökonomisch nicht mehr sinnvoll ist.

Gibt es auch Kompensationszahlungen in Fördermodul 3.B, wenn die bisherige landwirtschaftliche Nutzung in eine forstwirtschaftliche Nutzung umgewandelt wird?

Ja. Die Umwandlung der bisherigen land- in eine forstwirtschaftliche Nutzung (z. B. Erlen-, Weidenkulturen sowie Bruch- und Moorwälder) ist förderfähig.

Art, Dauer und Höhe der Förderung

Wie kann die Höhe der Kompensationszahlung in Fördermodul 3.A und 3.B ermittelt werden?

Die Höhe der Kompensationszahlung kann auf zwei Wegen ermittelt werden: entweder standardisiert über den Kompensationsrechner oder alternativ über ein Gutachten.

Der Kompensationsrechner ermittelt den Festbetrag auf Basis standardisierter Werte (zu finden unter www.rentenbank.de).

Alternativ ist eine gutachterliche Ermittlung möglich.

Wie wird der Wertverlust meiner landwirtschaftlichen Fläche in Fördermodul
3.A berechnet?

In Fördermodul 3.A wird mittels Kompensationsrechner der aktuelle Bodenrichtwert (BRW) zugrunde gelegt. Bei Vernässungsstufe 1 werden 90 % des BRW, bei Vernässungsstufe 2 werden 80 % des BRW als Wertverlust kompensiert. Die Auszahlung erfolgt einmalig nach nachgewiesener Wiedervernässung.

Alternativ ist eine gutachterliche Ermittlung möglich.

Wie wird der Wertverlust meiner forstwirtschaftlichen Fläche berechnet (Fördermodul 3.A)?

Der Kompensationsrechner steht nur für landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung. Der Wertverlust einer forstwirtschaftlichen Fläche kann daher nur durch ein Gutachten berechnet werden.

 

Der Waldwert setzt sich aus dem Teilwert des Bodens und dem Teilwert des Bestandes zusammen.

1) Teilwert Boden

  • 90 % des Bodenwerts bei Vernässungsstufe 1
  • 80 % des Bodenwerts bei Vernässungsstufe 2

2) Teilwert Bestand

Wenn der Holzbestand noch nicht hiebsreif ist oder der Bestand wegen gesetzlicher Vorgaben nicht genutzt werden darf, ist eine Kompensation des Wertverlustes des Teilwerts Bestand möglich.

Der Wertverlust wird einmalig nach nachgewiesener Wiedervernässung gezahlt.

Werden Gutachten zur Ermittlung des Wertverlustes in Fördermodul 3.A gefördert.

Gutachten zur Ermittlung des Wertverlustes landwirtschaftlich genutzter Flächen werden nicht gefördert.

Es können Gutachten für forstwirtschaftliche Flächen im Rahmen von Fördermodul 2.A als Bestandteil flächenbezogener Umsetzungskonzepte gefördert werden.

Werden Gutachten zur Ermittlung der Ertragsverluste in Fördermodul 3.B gefördert?

Gutachten zur Ermittlung der Ertragsverluste landwirtschaftlich genutzter Flächen werden nicht gefördert.

Wie wird die Kompensation für Ertragsverluste in Fördermodul 3.B berechnet?

In Fördermodul 3.B wird der jährlich entgangene Deckungsbeitrag kompensiert. Grundlage im Kompensationsrechner ist der durchschnittliche KTBL-Standarddeckungsbeitrag der letzten fünf Wirtschaftsjahre vor Antragstellung.

Bei Vernässungsstufe 1 werden 100%, bei Vernässungsstufe 2 werden 90 % dieses Werts angesetzt.

Die Zahlung erfolgt jährlich; bei Pachtflächen für die Restlaufzeit des laufenden Pachtvertrags, maximal sieben Jahre; bei Eigennutzung für sieben Jahre. 

Alternativ ist eine gutachterliche Ermittlung möglich.

Was ist der Geschwindigkeitsbonus und wie kann ich ihn erhalten?

Um die Wiedervernässung zu beschleunigen, wird ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent in Fördermodul 3 gezahlt. Voraussetzung dafür ist die Antragstellung im ersten Jahr nach Veröffentlichung der Richtlinie (bis 16.4.2027).

Fördermodul 3.A
Die Kompensationszahlung plus 20 % wird für den Wertverlust der Fläche einmalig gezahlt.

Fördermodul 3.B
Die Kompensationsszahlung plus 20 % wird für den Ertragsverlust jährlich gezahlt.

Wonach richtet sich die Zeit für die eine Kompensation des Ertragsverlustes (Fördermodul 3.B) gezahlt wird?

Nach der Restlaufzeit des Pachtvertrages, maximal jedoch 7 Jahre.

Bewirtschaftet die Eigentümerin oder der Eigentümer die Fläche, wird die Kompensation für 7 Jahre gezahlt.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Wie lange habe ich Zeit, die Wiedervernässung bis zur entsprechenden Vernässungsstufe durchzuführen, nachdem ich den Zuwendungsbescheid erhalten habe?

Zum Anheben der Wasserstände auf die Vernässungsstufen (Jahresmittelwasserstand) haben Sie bis zu 2 Jahre nach Erhalt des Zuwendungsbescheids Zeit.

Für welche Flächen kann ich Kompensationszahlungen für den Wertverlust (Fördermodul 3.A) und/oder den Ertragsverlust (Fördermodul 3.B) beantragen?

Es müssen mindestens 50 m² Moorbodenfläche gemäß Richtlinie vorhanden sein.

Förderfähig sind:

  • Moorböden
  • Mineralböden, die in einem hydrologischen oder direkten räumlichen Zusammenhang mit Moorbodenflächen stehen und zwingend für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen erforderlich sind


Die Flächen müssen

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens fünf Jahren tatsächlich und konstant landwirtschaftlich genutzt werden (geltend für Fördermodul 3.A) oder
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung landwirtschaftlich genutzt werden (geltend für Fördermodul 3.B) oder
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung forstwirtschaftlich genutzt werden (geltend für Fördermodul 3.A)

Welche Anforderungen werden an die Vernässungsstufen der betreffenden Flächen zur Wiedervernässung gestellt?

Es gibt zwei Zielwasserstände gemäß Richtlinie:

Vernässungsstufe 1:
dauerhafte und vollständige Wiedervernässung zum Torferhalt

  • Jahresmittelwasserstand oberflächennah bis ≤ 10 cm unter Flur


Vernässungsstufe 2:
dauerhafte Wiedervernässung zur deutlichen Minderung der Torfzehrung

  • Jahresmittelwasserstand oberflächennah bis ≤ 20 cm unter Flur

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kompensationszahlungen zu beantragen?

Voraussetzung für Antragstellungen für das Fördermodul 3, ist:

  • die Erfüllung der hydrologischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedervernässung gemäß Vernässungsstufe 1 oder Vernässungsstufe 2
  • die eindeutige Zuordnung der Flächen in Vernässungsstufe 1 oder 2 auf Basis der Ergebnisse eines hydrologischen Gutachtens und
  • die Einrichtung eines Monitoringsystems für die Überwachung der Entwicklung des Flächenwasserstandes sowie die Vorlage eines Nachweises des Wasserstandes zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Kompensationsrechner

Für welche Flächen kann ich die Kompensationsrechner nutzen?

Die Kompensationsrechner eignen sich nur für landwirtschaftlich genutzte Moorbodenflächen.

Wo finde ich die Kompensationsrechner?

Gibt es eine Anleitung für die Benutzung der Kompensationsrechner?