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Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie
bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und
Anlagen zur Gülleseparation
gemäß Positivliste des BMEL. Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Sollte Ihr Investitionsvorhaben bisher nicht auf der Positivliste aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Dieser kann die Aufnahme beantragen. Informationen zu den Aufnahmekriterien für die Positivliste finden Sie im Merkblatt des BMEL. Hinweis: Für die Förderfähigkeit ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Positivliste ausschlaggebend.
Angebotsvergleiche für Fördergegenstände erforderlich
Wenn Sie den Fördergegenstand in der Positivliste gefunden haben, ist ein Angebotsvergleich durchzuführen. Hinweise dazu finden Sie in den FAQ (PDF). Zur Dokumentation füllen Sie bitte das Formular "Auskunft zum Angebotsvergleich" aus und bewahren es in Ihren Akten auf. Die Angebote und Dokumentation müssen nicht eingereicht werden, es sei denn, wir fordern Sie dazu im Rahmen der Prüfung auf.
Art und Höhe der Förderung
- Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10 000 Euro. - Der Zuschuss beträgt 40 % der Investitionssumme bei landwirtschaftlichen Betrieben und - 10 % (20 % bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen. - Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen ist auf 1 Million Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt. - Für landwirtschaftliche Betriebe wird die Förderung auf 250 000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. - Die Förderung für gewerbliche Unternehmen darf eine Fördersumme von 100 000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben nicht übersteigen.
Der Zuschuss ist mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank kombiniert, den die Antragsteller bei ihrer Hausbank beantragen.