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Fördermodul 2

Moorwiedervernässung ANK Palu
Fördermodul 2

Wiedervernässte Moorbodenfläche - Graslandnutzung

Moorwiedervernässung ANK Palu
Fördermodul 2

Fördermodul 2: Voraussetzungen für das Wassermanagement

Gefördert werden Maßnahmen, welche die Voraussetzungen für das Wassermanagement auf den Moorbodenflächen schaffen, damit sie später dauerhaft und weitgehend wiedervernässt werden können. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich so ausgelegt sein, dass eine dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung möglich ist.

Was wird in Fördermodul 2.A gefördert?

Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen

Gefördert werden alle wichtigen Schritte, die für eine dauerhafte Wiedervernässung von Moorflächen nötig sind. Dazu zählen:


Maßnahmenpaket 1 (ohne Flächensicherung):

  • Erstellung eines konkreten Umsetzungskonzepts für die Fläche, inklusive Berechnung der Treibhausgas-Einsparungen
  • Erstellung eines hydrologischen Gutachtens als Planungsgrundlage, inklusive Auswirkungen auf Nachbargrundstücke
  • Erstellung eines Konzepts zur Überwachung des Wasserstandes (Monitoring)
  • Unterstützung bei der Beantragung von behördlichen Genehmigungen und wasserrechtlichen Verfahren
  • Informationsmaßnahmen und Veranstaltungen zum Verfahren
  • in begründeten Ausnahmefällen: Ablösung von bestehenden Rechten auf vorhandenen Flächen


Maßnahmenpaket 2 (Flächensicherung):

In begründeten Ausnahmefällen die Sicherung von erforderlichen Flächen für die Wiedervernässung (einschließlich der notwendigen Vorarbeiten). Dazu gehört:

a) Sicherung von Flächen im Rahmen des freiwilligen Landtausches gemäß § 103a ff. FlurbG,

b) Ankauf von Nutzungsrechten für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung von Flächen, wenn a) nicht umsetzbar ist,

c) Ankauf von Flächen, wenn a) und b) nicht umsetzbar sind.

Wer ist antragsberechtigt?

Maßnahmenpaket 1 (ohne Flächensicherung):
Flächeneigentümer und -eigentümerinnen, Wasser- und Bodenverbände oder diesen gleichgestellte Organisationen

Maßnahmenpaket 2 (Flächensicherung):
Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen

Was wird in Fördermodul 2.B gefördert?

Schaffung der technischen und hydrologischen Voraussetzungen

Gefördert werden alle technischen und hydrologischen Maßnahmen, die für eine dauerhafte Wiedervernässung der Moorbodenflächen nötig sind. Dazu zählen:

  • Bauvorbereitende und begleitende Maßnahmen, wie Bodenschutzkonzepte und bodenkundliche Baubegleitung
  • Flächenmaßnahmen, die durch Gutachten bestätigt sind, zum Beispiel das Abtragen von Oberboden, das Anlegen von Poldern oder Verwallungen und das Angleichen der Flächen
  • Bau neuer wasserbaulicher Anlagen zur Erhöhung des Wasserstands, die für die Wiedervernässung gebraucht werden
  • Sanierung und Wiederherstellung bestehender wasserbaulicher Anlagen
  • Rückbau von Bauwerken, die eine Wiedervernässung verhindern
  • Weitere Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, Wasserstandsanhebung und Steuerung des Wasserhaushalts, auch zum Schutz des Trinkwassers
  • Schutz und Anpassung von Infrastruktur an die neuen nassen Bedingungen (z. B. Wege und Leitungen)
  • Rechtlich vorgeschriebene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (soweit erforderlich)
  • Anschaffung, Einbau und Betrieb eines Systems zur Überwachung des Wasserstandes auf den Flächen

Wer ist antragsberechtigt?

Flächeneigentümer und -eigentümerinnen, Wasser- und Bodenverbände oder diesen gleichgestellte Organisationen.

Wie wird gefördert?

100 % der Kosten.


Kontakt

Auf dieser Internetseite finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zum Programm. Diese werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer: +49 69 2107 950*
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr.


Per Mail erreichen Sie uns unter: palu@rentenbank.de


*Für die Entgegennahme der Anrufe und die Beantwortung von Anfragen setzt die Rentenbank ein Callcenter aus Rostock ein (Majorel). Mit diesem Dienstleister wurde ein datenschutzkonformer Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen, mit dem sichergestellt wird, dass die erhobenen Daten nur zum Zweck der Annahme und Beantwortung von Anliegen verarbeitet werden. Eine Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Datenschutz.