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Fördermodul 1

Moorwiedervernässung ANK Palu
Fördermodul 1

Wiedervernässte Moorbodenfläche - Graslandnutzung

Moorwiedervernässung ANK Palu
Fördermodul 1

Fördermodul 1: Beratungsleistungen

Im Fördermodul 1 werden Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten gefördert.

Was wird in Fördermodul 1.A gefördert?

Beratungsleistungen zu flächenbezogenen Wiedervernässungsmaßnahmen

Zuerst wird geprüft, ob die Moorbodenflächen dauerhaft und weitgehend wiedervernässt werden können. Denn, bevor Wiedervernässungsmaßnahmen gefördert werden, muss abgeschätzt werden, ob die Flächen dafür geeignet sind und was dafür nötig ist.

Gefördert werden:

  • Gutachten und erste Untersuchungen zur Klärung, ob eine Wiedervernässung möglich ist
  • Analysen der vorhandenen Rahmenbedingungen als Entscheidungsgrundlage


Folgende Fragen sollen geklärt werden:

  • Ist meine Fläche für eine dauerhafte Wiedervernässung geeignet?
  • Welche wesentlichen Schritte sind bis zur Umsetzung nötig?
  • Welche Folgen könnte die Wiedervernässung für den Moorboden und die umliegenden Flächen haben?

Wer ist antragsberechtigt?

Flächeneigentümer und -eigentümerinnen gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Flächeneigentümern und -eigentümerinnen

Was wird in Fördermodul 1.B gefördert?

Beratungsleistungen zu nassen Nutzungsoptionen und Umsetzungskonzepten

Gefördert werden Beratungen zu den Nutzungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft auf wiedervernässten Flächen sowie zu den möglichen Kosten und Erträgen einer Umstellung. Auch Themen wie die Zusammenarbeit mit anderen Betrieben und Einsparungen von Treibhausgasen können Teil der Beratung sein. Das Ziel einer Beratung kann ein konkretes Konzept für die betriebliche Umsetzung einer nassen Nutzung sein.


Wer ist antragsberechtigt?

Flächenbewirtschaftende gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Flächenbewirtschaftenden

Wie wird gefördert?

100 % der Kosten.


Kontakt

Auf dieser Internetseite finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zum Programm. Diese werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer: +49 69 2107 950*
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr.


Per Mail erreichen Sie uns unter: palu@rentenbank.de


*Für die Entgegennahme der Anrufe und die Beantwortung von Anfragen setzt die Rentenbank ein Callcenter aus Rostock ein (Majorel). Mit diesem Dienstleister wurde ein datenschutzkonformer Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen, mit dem sichergestellt wird, dass die erhobenen Daten nur zum Zweck der Annahme und Beantwortung von Anliegen verarbeitet werden. Eine Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Datenschutz.