Fördermodul 1: Beratungsleistungen
Im Fördermodul 1 werden Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten gefördert.
Was wird in Fördermodul 1.A gefördert?
Beratungsleistungen zu flächenbezogenen Wiedervernässungsmaßnahmen
Zuerst wird geprüft, ob die Moorbodenflächen dauerhaft und weitgehend wiedervernässt werden können. Denn, bevor Wiedervernässungsmaßnahmen gefördert werden, muss abgeschätzt werden, ob die Flächen dafür geeignet sind und was dafür nötig ist.
Gefördert werden:
- Gutachten und erste Untersuchungen zur Klärung, ob eine Wiedervernässung möglich ist
- Analysen der vorhandenen Rahmenbedingungen als Entscheidungsgrundlage
Folgende Fragen sollen geklärt werden:
- Ist meine Fläche für eine dauerhafte Wiedervernässung geeignet?
- Welche wesentlichen Schritte sind bis zur Umsetzung nötig?
- Welche Folgen könnte die Wiedervernässung für den Moorboden und die umliegenden Flächen haben?
Wer ist antragsberechtigt?
Flächeneigentümer und -eigentümerinnen gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Flächeneigentümern und -eigentümerinnen
Was wird in Fördermodul 1.B gefördert?
Beratungsleistungen zu nassen Nutzungsoptionen und Umsetzungskonzepten
Gefördert werden Beratungen zu den Nutzungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft auf wiedervernässten Flächen sowie zu den möglichen Kosten und Erträgen einer Umstellung. Auch Themen wie die Zusammenarbeit mit anderen Betrieben und Einsparungen von Treibhausgasen können Teil der Beratung sein. Das Ziel einer Beratung kann ein konkretes Konzept für die betriebliche Umsetzung einer nassen Nutzung sein.
Wer ist antragsberechtigt?
Flächenbewirtschaftende gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Flächenbewirtschaftenden
Wie wird gefördert?
100 % der Kosten.

Kontakt
Auf dieser Internetseite finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zum Programm. Diese werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.
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