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Sponsoring

Sie planen ein Projekt in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung oder ländlicher Raum und suchen einen starken Partner? Die Rentenbank unterstützt ausgewählte Vorhaben im Rahmen ihrer Sponsoringstrategie. Prüfen Sie hier, ob Ihr Projekt zu uns passt und stellen Sie direkt Ihre Anfrage.

Unsere Sponsoring-Richtlinien im Überblick

Agrar-Sponsoring

  • Ziel: Unterstützung von Projekten mit direktem Bezug zur Land-, Forst-, Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland.
  • Beispiele: Fachveranstaltungen, Wettbewerbe, Messen im Agrarbereich.
  • Gegenleistung: z.B. Logoplazierung, Nennung als Sponsor, Standfläche, Social-Media-Erwähnung, Freitickets, Nennung in Pressemitteilung, Jurymitgliedschaft, etc.

Innovations-Sponsoring

  • Ziel: Förderung innovativer Projekte, Veranstaltungen und Programme die zur Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft beitragen.
  • Beispiele: Start-up-Events, Innovationspreise, Forschungsprojekte.
  • Gegenleistung: z.B. Logoplazierung, Nennung als Sponsor, Standfläche, Social-Media-Erwähnung, Freitickets, Nennung in Pressemitteilung, Jurymitgliedschaft, etc.


So funktioniert die Antragstellung

  • Richtlinien prüfen: Lesen Sie die oben genannten Kriterien.
  • Projektbeschreibung vorbereiten: Halten Sie alle relevanten Informationen bereit (Ziel, Zielgruppe, Zeitraum, geplante Gegenleistungen).
  • Online-Formular ausfüllen: Nutzen Sie das untenstehende Formular für Ihre Anfrage.
  • Prüfung & Rückmeldung: Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns zeitnah bei Ihnen.*


*Wichtiger Hinweis: Eine Anfrage auf ein Sponsoring begründet keinen Anspruch auf eine Förderung durch die Rentenbank. Die Entscheidung über eine Unterstützung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Passgenauigkeit des Vorhabens zu unseren Förderzielen, der verfügbaren Mittel sowie der Einhaltung unserer Richtlinien. Die finale Entscheidung über die Gewährung eines Sponsorings trifft die Rentenbank.

Sponsoringanfrage

Wen erreichen Sie mit Ihrem Vorhaben?
Gebotene Gegenleistung

Datenschutzhinweis:
Die Rentenbank beachtet den Grundsatz der zweckgebundenen Datenverarbeitung und erhebt, verwendet und speichert Ihre Daten nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden. Wir benötigen Ihre persönlichen Daten für die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Für Ihre Anfrage gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Rentenbank.

 

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.