Förderungsfonds
Richtlinien Förderungsfonds
Bewerbungsfrist
1. November – 31. Dezember 2023
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Mittel aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres
Dem Förderungsfonds standen 2023 9,0 Mio. Euro aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wurde nach Beschluss durch die Anstaltsversammlung eine Vielzahl von Einzelprojekten und Institutionen, die für Landwirtschaft und ländliche Räume tätig sind, finanziell unterstützt. Neben wissenschaftlichen Untersuchungen zu agrarbezogenen Forschungsthemen gehören dazu ebenso praxisorientierte Modellprojekte sowie Fortbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen.
Über die Verwendung des Förderungsfonds entscheidet die Anstaltsversammlung der Rentenbank nach von ihr erlassenen Richtlinien. Bewerbungen sind zwischen dem 1. November und spätestens 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr einzureichen.