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Steinbock: „Wir müssen Innovationen in die breite Anwendung bringen und so die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft stärken“ Rentenbank und BMLEH starten Förderprogramm „Alternative Antriebssysteme“

Pressemitteilung |

6. Mai 2026

Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat starten ein neues Förderprogramm zur Unterstützung innovativer nachhaltiger Antriebstechnologien für Landmaschinen. Ziel ist es, entsprechende Innovationen schneller in die breite praktische Anwendung zu bringen und so die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe sowie eine klimafreundlichere Mobilität in der Branche zu fördern. Die Förderung ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und der Rentenbank. Das Programm startet am 20. Mai 2026.

Feldrobotor auf einem Feld im Nebel

Bundesminister Alois Rainer sagt dazu: „Innovative alternative Antriebe sind in vielen Bereichen bereits verfügbar — aber ihre Anschaffung ist für Betriebe häufig noch mit deutlich höheren Einstiegskosten verbunden. Genau hier setzen wir an: Wir unterstützen unsere Landwirtinnen und Landwirte dabei, innovative Alternativen einzusetzen, überall dort, wo es sinnvoll und wirtschaftlich möglich ist. Mit der Förderung setzen wir gezielte Anreize für Investitionen in neue Technologien. Wir helfen, die höheren Einstiegskosten innovativer Technik abzufedern und bringen sie schneller in die landwirtschaftliche Praxis. Das stärkt die Betriebe ganz konkret: mehr Planungssicherheit, mehr Unabhängigkeit von fossilen Kraftstoffen und volatilen Energiemärkten, mehr Klimafreundlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Diese Förderung ist kein kurzfristiges Entlastungsinstrument, sondern eine strategische Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft.“

„Innovationen bei Antriebssystemen sind ein Hebel, um durch optimierten Ressourceneinsatz die Energieeffizienz in den Betrieben zu erhöhen und die laufenden Betriebskosten zu senken. Gleichzeitig tragen sie maßgeblich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Entscheidend ist, dass diese Innovationen in der Breite der Betriebe zum Einsatz kommen und in großer Stückzahl produziert werden. Durch die hohe Produktions- und Nutzungsmenge entstehen Skaleneffekte, die neue, emissionsmindernde Technologien günstiger und damit für die Betriebe wirtschaftlich attraktiver machen. Wir unterstützen die Markteinführung solcher Technologien – von der Anschaffung moderner Maschinen bis hin zur notwendigen Lade- und Tankinfrastruktur – mit Mitteln aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. So tragen wir dazu bei, dass innovative Lösungen, die einige Betriebe schon erfolgreich umsetzen, in der Breite wirksam werden“, sagt Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Förderberechtigte und Fördergegenstände

Antragsberechtigt sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, darunter Betriebe aus Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, gewerbliche Maschinenringe sowie entsprechende Maschinengemeinschaften. Voraussetzung ist die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition.

Gefördert werden Investitionen in mobile Maschinen mit elektrischem Antrieb sowie in Technologien zur Nutzung erneuerbarer Biokraftstoffe. Dies umfasst sowohl Maschinen der Innenwirtschaft (z. B. autonom arbeitende Futterschieber) als auch Landmaschinen der Außenwirtschaft und Feldroboter. Auch die Umrüstung bestehender dieselbetriebener Maschinen ist förderfähig. Ebenfalls einbezogen werden Lade- und Tankinfrastrukturen für elektrische Energie und erneuerbare Biokraftstoffe, um die praktische Nutzung der Technologien zu erleichtern. Eine Positivliste aller förderfähigen Geräte und Systeme ist auf der Website der Rentenbank verfügbar. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der jeweils definierten technischen Kriterien.

Fördermodalitäten

Die Finanzierung erfolgt über Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (Nettokosten), maximal 1 Million Euro pro Vorhaben und Förderempfänger. Die aktuellen Konditionen sind auf der Homepage der Rentenbank abrufbar. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Antragsverfahren

Eine Registrierung im Förderportal der Rentenbank ist bereits möglich. Die Antragsphase beginnt am 20. Mai 2026 und läuft bis zum 17. Juni 2026. Für die Antragstellung sind Angaben zum Vorhaben und zu den Investitionskosten erforderlich. Zudem müssen für jeden Fördergegenstand ein technisches Produktdatenblatt sowie ein Angebot eingereicht werden. Nach positiver Prüfung erhalten Unternehmen eine Förderempfehlung als Grundlage für die Beantragung eines zinsgünstigen Darlehens über ihren Finanzierungspartner.

Weitere Informationen unter www.rentenbank.de/merli


Service und Kontakt

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch und per E-Mail.

Telefon: +49 69 2107-970
E-Mail: alternativeantriebe@rentenbank.de

 

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förder­auftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau er­neuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Start-up-Förderung bis hin zur Markt- und Praxiseinfüh­rung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse und Programmkredite. Die Pro­grammkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.

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