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Rentenbank startet am 1. Juni weitere Förderrunde im „ANK NABO“

Pressemitteilung |

28. Mai 2026

  • vom 1. Juni 2026 bis einschließlich 22. Juni 2026 findet eine weitere Runde der Interessenbekundung statt
  • die Förderung gilt für alle Maschinen und Geräte der Positivliste, eine aktuelle Liste ist ab heute auf der Website zu finden
Wiedervernässtes Moor

Frankfurt/Main. Die Landwirtschaftliche Rentenbank setzt seit 2024 erfolgreich das Zuschussprogramm „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ – kurz ANK NABO – für das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) um. Ziel des Programms ist es, durch den Einsatz der geförderten Maschinen und Geräte die Speicherfunktion von Böden für CO2 zu erhöhen sowie die Biodiversität in Agrarlandschaften zu verbessern. Im vergangenen Jahr konnten 1.223 Anträge mit einem Volumen von 35,4 Mio. EUR für Investitionen in Maschinen und Geräte bewilligt werden.

Am 1. Juni 2026 startet die neue Runde der Interessenbekundung. Sie läuft bis einschließlich 22. Juni 2026. Förderfähig sind Maschinen und Geräte aller Kategorien (A.1 bis B.5) der aktuellen Positivliste. Diese ist ab heute auf der Homepage der Rentenbank veröffentlicht. Sie beinhaltet ebenso Anpassungen bei den förderfähigen Maschinen und Geräten. Zum einen wurden für einige Geräteklassen die technischen Kriterien noch einmal konkretisiert, um die Antragstellung zu vereinfachen. Zum anderen wurden für einige Geräteklassen die technischen Kriterien angepasst und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Neu ist außerdem, dass die antragstellenden Betriebe für die Beantragung in den Kategorien B.1 und B.3 zusätzliche Kriterien für eine bodenschonende und humuserhaltende Bewirtschaftung einhalten müssen.

Das ANK NABO richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Das Interesse an einer Zuwendung muss online im Portal der Rentenbank bekundet werden. Eine Registrierung im Portal ist jederzeit möglich. Nach der Interessenbekundung werden die interessierten Unternehmen und Naturschutzvereinigungen zur Antragstellung eingeladen. Je nach Antragsteller ist ein Förderzuschuss von bis zu 65 % möglich. Es besteht die Möglichkeit, die verbleibenden Kosten (nach Abzug des bewilligten Zuschusses) über ein Darlehen der Rentenbank zu finanzieren. Hierzu bietet die Rentenbank ein eigenes Kreditprodukt zu ihren „LR-Premium“-Konditionen an.

Weitere Informationen zum Zuschussprogramm sind auf der Internetseite der Rentenbank unter www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-nabo/ zu finden.

Für Maschinen und Geräte, die nicht im ANK NABO förderfähig sind, bietet die Rentenbank Darlehen ebenfalls zu „LR-Premium“-Konditionen in ihrem Zukunftsfeld „Autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung“ an. Weitere Informationen unter www.rentenbank.de/programmkredite/zukunftsfelder-im-fokus/

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungs­kette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Be­sonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hoch­schulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Tech­nologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Pro­grammkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Finanzierungspartner der Endkredit­nehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländli­chen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanz­märkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.