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Rentenbank setzt weiter auf ihren „Zinsbonus Klimabilanz“

Pressemitteilung |

29. Mai 2026

Frankfurt am Main. Seit Oktober 2025 profitieren landwirtschaftliche Betriebe von einem zusätzlichen Zinsbonus, wenn sie bei der Beantragung eines Rentenbank-Darlehens eine Klimabilanz vorlegen. Die Rentenbank finanziert diesen Bonus aus eigenen Mitteln und setzt diese Förderung langfristig fort. Der Zinsbonus ergänzt den „Zuschuss Klimabilanz“, mit dem die Rentenbank seit Juni 2025 die Erstellung einer Klimabilanz mit bis zu 1.000 Euro fördert.

Vater und Sohn mit Tablet im Maisfeld bei Sonnenuntergang

„Laut dem aktuellen Rentenbank-Agrarbarometer erstellen bereits 20 Prozent der Betriebe eine Klimabilanz, weitere 10 Prozent planen die Erstellung. Das belegt, wie intensiv sich die Betriebe mit dem Thema Klimabilanzierung auseinandersetzen. Klimabilanzen schaffen die nötige Transparenz, an welchen Stellen effizientere und klimafreundlichere Produktionsweisen sowohl zum Klimaschutz als auch zur Reduzierung von Input und Kosten einen Beitrag leisten. Wir freuen uns, dass wir mit unseren Förderangeboten so wirkungsvoll Anreize setzen konnten. Deshalb haben wir entschieden, unseren Zinsbonus auch nach dem 1. Juni in Höhe von 0,15 Prozentpunkten fortzuführen“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank.

Der Zinsbonus wird auf die jeweils geltenden Konditionen für Rentenbank-Darlehen angerechnet. Voraussetzung für den Zinsbonus ist, dass bei der Beantragung des Darlehens eine Klimabilanz vorgelegt werden kann. Die Klimabilanz muss mit Hilfe eines Beraters oder in Kooperation mit einem Partner aus der Wertschöpfungskette – zum Beispiel einer Molkerei – erstellt worden sein. Die Bilanzierung eines Teilbetriebs ist ebenfalls möglich. Die Klimabilanz darf bei Beantragung des Darlehens nicht älter als drei Jahre sein. Weitere Informationen zum „Zinsbonus Klimabilanz“ unter www.rentenbank.de/programmkredite/zinsbonus-klimabilanz


Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungs­kette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Be­sonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hoch­schulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Tech­nologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Pro­grammkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Finanzierungspartner der Endkredit­nehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländli­chen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanz­märkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.