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Rentenbank legt Sonderprogramm zur Liquiditätssicherung mit neuer Kondition „LR-Soforthilfe“ auf - Unterstützung bei Mehrkosten durch den Konflikt im Nahen Osten

Pressemitteilung |

8. Mai 2026

  • Rentenbank legt zum 1. Juni 2026 Sonderprogramm zur Liquiditätssicherung auf
  • einfache Darlehensbeantragung bis 50.000 Euro, höhere Beträge sind möglich
  • es gilt die neue „LR-Soforthilfe“-Kondition mit zusätzlicher Zinsvergünstigung
Schriftzug der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf einer Mamorplatte

Frankfurt am Main - „Der Konflikt im Nahen Osten, insbesondere die Blockade der Straße von Hormus, sorgt für stark gestiegene Energie- und Düngemittelpreise. Den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland entstehen dadurch unmittelbar erhebliche Mehrkosten“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank. „Um die Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Betriebe abzufedern, haben wir in Absprache mit Bundesminister Alois Rainer entschieden, ein Sonderprogramm für die Liquiditätssicherung aufzulegen. Die Darlehen werden zur neuen Kondition „LR-Soforthilfe“ vergeben, die durch eine Zinsvergünstigung aus eigenen Mitteln der Rentenbank finanziert wird. Die Antragstellung ist einfach gehalten. Denn uns als Förderbank ist es wichtig, wirkungsvoll und schnell zu unterstützen“, so Nikola Steinbock weiter.

Antragsberechtigt sind Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Dazu zählen Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Betrieb muss gegenüber der Rentenbank kein Liquiditätsbedarf nachgewiesen oder belegt werden. Höhere Darlehensbeträge sind möglich, sie werden nach der jeweils bewirtschafteten Fläche bemessen. Die maximale Darlehenssumme ist auf 500.000 Euro pro Betrieb begrenzt. Die Darlehenslaufzeit beträgt 3 Jahre.

Die Beantragung des Sonderprogramms erfolgt wie bei allen Darlehen der Rentenbank üblich bei den jeweiligen Finanzierungspartnern der Landwirtinnen und Landwirte. Die Antragstellung ist ab dem 1. Juni 2026 möglich.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm "LR-Soforthilfe" finden Sie auf der Website

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.