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Pressebereich der Rentenbank

Neue Maßnahmen zur Liquiditätssicherung landwirtschaftlicher Betriebe: Erweiterung des Förderangebots

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3. September 2026

Im Rahmen der Vorstellung des Ernteberichts 2026 hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gestern weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung landwirtschaftlicher Betriebe angekündigt. Dabei wird die Rentenbank als Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum eine zentrale Rolle spielen. Vorstandssprecherin Nikola Steinbock konnte bei der Pressekonferenz die geplante Unterstützung durch die Rentenbank erläutern.

m Vordergrund stehen drei Personen hinter Pulten, die mit Mikrofonen ausgestattet sind. Die mittlere Person trägt einen dunklen Anzug und hält ein Manuskript, während die beiden anderen Personen links und rechts jeweils einen farbigen Blazer tragen. Im Hintergrund befindet sich eine weitere Person mit Tablet. Die Wand hinter den Pulten zeigt das Logo und die Schriftzüge des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Szene vermittelt den Eindruck einer Pressekonferenz zum Erntebericht, bei der Alois Rainer und Nikola Steinbock im Mittelpunkt stehen.

Zur bestmöglichen Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe setzt die Rentenbank auf zwei Bausteine:

  1. Das bereits erfolgreich etablierte Programm „LR-Soforthilfe“, das von den Betrieben sehr gut angenommen wird, wird zum Liquiditätsprogramm I weiterentwickelt. Die Laufzeit wird bis Ende 2027 verlängert und das Fördervolumen von ursprünglich 200 Mio. EUR auf 500 Mio. EUR erhöht. Das Liquiditätsprogramm I dient dazu, die ökonomischen Auswirkungen der Sperrung der Straße von Hormus abzufedern.
  2. Darüber hinaus befindet sich die Rentenbank im engen Austausch mit dem BMLEH, um einen zweiten Baustein – das Liquiditätsprogramm II – gemeinsam aufzulegen. Das Liquiditätsprogramm II soll insbesondere die Folgen der Dürre und der teilweise schlechten Ernte adressieren.

Die Förderungen erfolgen über zinsgünstige Darlehen, die über die Hausbanken vergeben werden. Im Fokus steht, die Abwicklung möglichst schlank zu halten, damit die Unterstützung schnell dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Weitere Informationen werden zeitnah auf unserer Homepage bereitgestellt. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung über eine Pressemitteilung und weitere Kommunikationskanäle.

Informationen zur Pressekonferenz sind hier abrufbar.

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.