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LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft

Investitionen in Nutzfläche, Unternehmenskäufe und Betriebsübernahmen

Standard

  • Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen
  • Unternehmenskäufe und -übernahmen (auch anteilig)
  • Umschuldungen betrieblicher Kredite im Rahmen von Hofübergaben, auch durch einen GbR-Eintritt der nachfolgenden Generation
  • Abfindung weichender Erben

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 244 110 245 111 327 - 327 239
Produktnummer Leasing - - - - - - - -
Konditionen LR-Basis LR-Top LR-Premium LR-Premium

Investitionen in Ställe

Standard

Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen inklusive eingebauter Stalltechnik

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 241 - 242 - 325 - 325 -
Produktnummer Leasing 260 - 261 - 330 - 330 -
Konditionen LR-Basis LR-Top LR-Premium LR-Premium

 

Tierwohl

Bau, Erwerb und Modernisierung von Ställen inklusive eingebauter Stalltechnik, die mindestens der Haltungsform 3 oder den Kriterien der AFP-Premiumförderung entsprechen, sowie für Legehennen in Freilandhaltung (ohne Lager)

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 325 - 325 - 325 - 325 -
Produktnummer Leasing 330 - 330 - 330 - 330 -
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

Investitionen in Gebäude, Anlagen und Maschinen

Standard

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschafts- und Wohngebäuden im Betriebsvermögen (z. B. Lagerhallen, Mitarbeiterunterkünfte) und baulichen Anlagen, einschließlich deren Betriebsgrundstücke und Baunebenkosten
  • Erwerb von Maschinen und technischen Anlagen
Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 241 110 242 111 325 - 325 239
Produktnummer Leasing 260 113 261 114 330 - 330 257
Konditionen LR-Basis LR-Top LR-Premium LR-Premium

 

Erwerb und Bau von Anlagen für die Bewässerung oder Entwässerung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 244 110 245 111 327 - 327 239
Produktnummer Leasing - - - - - - - -
Konditionen LR-Basis LR-Top LR-Premium LR-Premium

 

Umwelt- und Ressourcenschutz - Gebäude und Anlagen

  • Bau von Gebäuden in Holzbauweise (Tragwerk und Gebäudehülle überwiegend aus Holz)
  • Nachträgliche Wärme- und Kältedämmung sowie Modernisierung von Heiz- und Kühlanlagen
  • Wärmegeführte Blockheizkraftwerke
  • Heizanlagen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
  • Bau und Modernisierung von Lagerstätten für Wirtschaftsdünger und Fahrsiloanlagen
  • Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern (z. B. Separation, Ansäuerung, Kompostierung)
  • Anlagen gegen Extremwetter- und Wildschäden (z. B. Frostschutzberegnung, Kulturschutznetze, Zäune)
  • Gemeinschaftlich genutzte forstwirtschaftliche Infrastruktur (z. B. Holzlager, Wegebau)
  • Weitere Investitionen, die zu einer Energieeinsparung oder Emissionsminderung von mindestens 20 % führen. Die Einsparung muss auf Basis des Investitionsgegenstands oder der Produktionseinheit gegenüber dem Finanzierungspartner nachgewiesen werden. Die Berechnung ist in der Kreditakte beim Finanzierungspartner zu hinterlegen.
Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 243 111 243 111 325 - 325 239
Produktnummer Leasing 262 114 262 114 330 - 330 257
Konditionen LR-Top LR-Top LR-Premium LR-Premium

 

Umwelt- und Ressourcenschutz - Maschinen

  • Arbeitsmaschinen mit „Real-Time Kinematic Positioning (RTK)“-Ausstattung, Raupenfahrwerk oder Reifendruckregelanlage
  • Mähdrescher mit Schneidwerken mit flexibler Bodenkontur-Anpassung
  • Technik mit Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) zur Nährstoffmessung in Echtzeit
  • Stallroboter (z. B. Melkroboter)
Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 243 111 243 111 325 - 325 239
Produktnummer Leasing 262 114 262 114 330 - 330 257
Konditionen LR-Top LR-Top LR-Premium LR-Premium

 

  • Arbeitsmaschinen mit nicht-fossilen Antrieben inklusive Lade-/Tankinfrastruktur
  • Mechanische Beikrautregulierung mit Striegel, Hacken, Messerwalzen oder Unkrautbürsten
  • Teilflächenspezifische Säh-, Pflanzenschutz- und Düngetechnik nach Applikationskarten oder kameragestützt
  • Direktsaatmaschinen
  • Injektions-/Strip-Till- und Verschlauchungstechnik zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern
  • Feldroboter und Drohnen
Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 325 239 325 239 325 - 325 239
Produktnummer Leasing 330 257 330 257 330 - 330 257
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

 

Effiziente Bewässerung

  • Bau und Modernisierung von Wasserspeichern und Becken für Bewässerungszwecke
  • Erwerb von Linear- und Kreisbewässerungsanlagen, Tropfbewässerungssystemen, Messtechnik und Software zur Erhöhung der Intelligenz und Digitalisierung von Bewässerungssystemen, Düsenwagen sowie Auslegerstativen und dazugehörigen Beregnungsmaschinen

Nicht gefördert werden Bewässerungskanonen bzw. Klein-, Mittel- und Weitwurfregner.

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 327 239 327 239 327 - 327 239
Produktnummer Leasing 330 257 330 257 330 - 330 257
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

 

Direktvermarktung

Bau, Erwerb und Modernisierung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen

  • zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in einem zu diesem Zweck gesondert gegründeten gewerblichen Unternehmen des Primärproduzenten. Es ist zulässig, dass der Kreditnehmer auch hoffremde Lebensmittel verarbeitet und vermarktet.
  • zur Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse von Primärproduzenten an Endverbraucher in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (z. B. Hofladen, Verkaufswagen, Online-Shop und Kommissionierungsraum).
Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 238 - 238 - 238 - 238 -
Produktnummer Leasing 257 - 257 - 257 - 257 -
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

 

Paludikultur

Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden, Anlagen und Maschinen zur Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen (z. B. Technik für Biomasseernte und -transport, Pelletieranlagen)

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 238 238 238 238 238 - 238 238
Produktnummer Leasing 257 257 257 257 257 - 257 257
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

 

Agroforst

Erwerb von Maschinen und technischen Anlagen zur Pflege von Agroforstsystemen (z. B. Maschinen zur Baumpflege)

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 239 - 239 - 239 - 239 -
Produktnummer Leasing 257 - 257 - 257 - 257 -
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

 

Alternative Proteine für die Human- und Tierernährung

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden, Anlagen und Maschinen zur Produktion von Algen, Insekten und Pilzen

Produkte aus alternativen Proteinquellen basieren nicht auf Erzeugnissen tierischen Ursprungs wie Fleisch, Fisch, Eiern und Milch. Die Produktion, Herstellung und Verarbeitung von sogenannten alternativen Proteinen für die Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel werden gemäß den Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie des Rechts über tierische Nebenprodukte gefördert.

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 325 - 325 - 325 - 325 -
Produktnummer Leasing 330 - 330 - 330 - 330 -
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

 

Tourismus - Urlaub auf dem Bauernhof

Bau, Erwerb und Modernisierung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen für touristische Angebote auf landwirtschaftlichen Betrieben, die ihren Gästen Einblicke in die landwirtschaftliche Produktionsweise ermöglichen und dies als Konzept anbieten.

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmen Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 237 - 237 - 237 - 237 -
Produktnummer Leasing - - - - - - - -
Konditionen LR-Top LR-Top LR-Top LR-Top

Investitionen in Private Wohngebäude

Bau, Erwerb und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum oder Altenteil-Wohngebäuden im Privatvermögen

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 236 - 236 - 236 - 236 -
Produktnummer Leasing - - - - - - - -
Konditionen LR-Basis LR-Basis LR-Basis LR-Basis

Investitionen in Dauerkulturen und Forst

Standard

Erwerb bestehender Dauerkulturen sowie von Pflanzen und Fläche zur Anlage von Dauerkulturen (mehrjährige Vegetationsdauer) (z. B. Obstbäume, Beerensträucher, mehrjährige Erdbeeren, Weinreben, Hopfen, Spargel, Nüsse für die Landwirtschaft sowie Kurzumtriebsplantagen und Forstkulturen für die Forstwirtschaft)

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 244 110 245 111 327 - 327 239
Produktnummer Leasing - - - - - - - -
Konditionen LR-Basis LR-Top LR-Premium LR-Premium

 

Paludikultur

Erwerb bestehender Paludikulturen sowie von Pflanzen und Fläche zur Anlage von Paludikulturen

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 238 238 238 238 238 - 238 238
Produktnummer Leasing - - - - - - - -
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

 

Erstaufforstung, Waldumbau und Agroforst

  • Erwerb von Forstpflanzen und Fläche für Erstaufforstungen
  • Erwerb von Forstpflanzen für Mischbestände aus mindestens drei Baumarten zu je mindestens 20 %
  • Erwerb bestehender Agroforstkulturen sowie Pflanzen und Fläche zur Anlage von Agroforstkulturen
Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 239 239 239 239 239 - 239 239
Produktnummer Leasing - - - - - - - -
Konditionen LR-Premium LR-Premium LR-Premium LR-Premium

Investitionen in Betriebsmittel und Nutztiere

  • Erwerb von Betriebsmitteln (z. B. Rohstoffe und Produktionsmittel)
  • Erwerb von Nutztieren, Lieferrechten

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 244 110 245 111 327 - 327 239
Produktnummer Leasing - - - - - - - -
Konditionen LR-Basis LR-Top LR-Premium LR-Premium

Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden bedarfsabhängig angeboten und in Krisensituationen einfach und schnell bereitgestellt.

Aktuell zur Antragstellung geöffnet ist die Förderbedingung für einen Liquiditätsbedarf: 

  • infolge von Extremwetterereignissen (Frost, Starkregen, Hagel, Dürre, etc.)
  • infolge eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest und den damit verbundenen Einschränkungen durch die Errichtung von Sperrzonen. Die Betriebe haben ihren Betriebssitz oder Flächen in einer dieser Sperrzonen
  • infolge eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit
  • infolge eines Ausbruchs der Geflügelpest und den damit verbundenen behördlichen Anordnungen.

Die Unternehmen müssen dem Finanzierungspartner gegenüber im jeweils betroffenen Betriebszweig (absehbare) Umsatz- oder Ergebnisrückgänge in Höhe von mindestens 30 % nachweisen. Die Liquiditätssicherung wird in Höhe des berechneten (absehbaren) Umsatz- oder Ergebnisrückgangs gewährt.

Gefördert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Kredite kann aus diesen Mitteln bedient werden.

 

Antragsteller Unternehmen Junge Unternehmer Öko-Umsteller Hofnachfolgerinnen
Land Forst Land Forst Land Forst Land Forst
Produktnummer Kredit 246 111 246 111 246 111 246 111
Produktnummer Leasing - - - - - - - -
Konditionen LR-Top LR-Top LR-Top LR-Top

 

Zur Liquiditätssicherung werden ausschließlich Ratenkredite mit einer Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren und vierteljährlichen Rückzahlungen angeboten. Alle Varianten sind mit einem tilgungsfreien Jahr ausgestattet. Auf Wunsch und soweit dies im Rahmen der Liquiditätsplanung der betroffenen Betriebe sinnvoll erscheint, kann der tilgungsfreie Zeitraum auch auf zwei Jahre verlängert werden. In diesem Fall behalten wir uns einen angemessenen Zinsaufschlag vor.

Sie interessieren sich für einen Rentenbank-Förderkredit?

Mit unserem Darlehensrechner können Sie Beispielrechnungen für Ihren Kredit erstellen. Und das inklusive Zins- und Tilgungsplan sowie Beihilfewert.
Hinweis: Die von Ihnen erfassten Werte werden nicht gespeichert oder weiterverarbeitet.

 

Was ist noch wichtig?

Antragstellung und sonstige Bedingungen

Die Rentenbank vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über den vom Kreditnehmer gewählten Finanzierungspartner. Hier finden Sie die aktuellen Konditionen. Es gelten die Allgemeinen Kreditbedingungen Endkreditnehmer (AKB-EKN) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS). Die Preisklassen gestalten sich in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der Kreditsicherheiten. Der Sollzinssatz für den Kreditnehmer darf die aus der Margenvorgabe des RGZS ermittelte Sollzinsobergrenze nicht überschreiten. Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem“.

Die Rentenbank erhebt keine Bearbeitungsgebühren. Sofern der Finanzierungspartner eine Gebühr für die Bearbeitung des Förderkredits vereinnahmt, ist diese auf 1 % der Kreditsumme (höchstens 1.250 Euro) begrenzt. Die Kredite werden von der Rentenbank zu 100 % an den Finanzierungspartner ausgezahlt.

Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Zinsanpassungsangebote werden wir in der Regel sechs Wochen vor dem in der Kreditzusage genannten Ende der Zinsbindungsfrist auf der Basis des dann geltenden aktuellen Zinsgefüges unterbreiten.

Der Kreditnehmer hat gegenüber dem Finanzierungspartner die zweckgebundene Mittelverwendung nachzuweisen.

Bei Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, muss diese abgeschlossen und die Genehmigung für das entsprechende Investitionsvorhaben erteilt sein.

Umsatzsteuer ist nur förderfähig, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Vorhaben, die mit den in den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ aufgeführten Verwendungszwecken einhergehen, werden nicht finanziert.

Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 25 Mio. Euro nicht übersteigen. Nach vorheriger Abstimmung können auch darüber hinaus gehende Beträge refinanziert werden. Der Kredithöchstbetrag und die Beihilfeintensität sind durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“.

Nicht gefördert werden „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU-Rechts. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Des Weiteren werden keine Unternehmen gefördert, die einer Beihilfenrückforderung aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission zur Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

Spezifische Bedingungen für Leasinggeschäfte

Die Refinanzierung von Leasinggeschäften ist ausschließlich für mobile Investitionsgüter vorgesehen.

Die Refinanzierung von Finanzierungsleasingverträgen ist in der Regel über Kredite an Kreditinstitute möglich. Die Weiterleitung dieser Kredite zwischen dem von der Rentenbank refinanzierten Kreditinstitut und der Leasinggesellschaft kann durch einen Forfaitierungs- oder einen Kreditvertrag sichergestellt werden. Dabei erfolgt kein Forderungsankauf durch die Rentenbank. Es sind nur Einzelrefinanzierungen von Finanzierungsleasingverträgen möglich. Weitergehende Bedingungen regeln die Allgemeinen Kreditbedingungen für Leasingrefinanzierungen (AKB-L) in der jeweils gültigen Fassung.

Es werden ausschließlich Annuitätenkredite ausgereicht. Dabei werden Restwerte zum Laufzeitende des Leasingvertrages nach Wunsch berücksichtigt.

Der Refinanzierungsvorteil ist über das Kreditinstitut und die Leasinggesellschaft an den Leasingnehmer weiterzugeben. Um dies sicherzustellen, wird seitens der Rentenbank die Höhe des maximal zulässigen „Effektivzinses“ (gemäß ICMA oder PAngV) bzw. die damit maximal mögliche Leasingrate des zugrunde liegenden Leasinggeschäfts vorgeschrieben. Bei der internen Berechnung dieses maximal zulässigen effektiven Vergleichszinses finden analog die geltenden Vorgaben aus den LR-Förderkrediten bezüglich des möglichen Zinsaufschlags gemäß Risikogerechtem Zinssystem Anwendung. Die Höhe des mittels Vergleichsrechnung ermittelten effektiven Jahreszinssatzes des zu refinanzierenden Leasingvertrags sowie die Höhe der gegebenenfalls von der Leasinggesellschaft erhobenen Bearbeitungsgebühr sind der Rentenbank bei Antragstellung des Kredits mitzuteilen.

Beihilfen

Detaillierte Informationen zum Thema Beihilfen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“. LR-Förderkredite für die Land- und Forstwirtschaft können Beihilfen auf Basis der folgenden Verordnungen enthalten:

"De-minimis-Agrar" Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 244, 245, 246, 327, 260, 261, 262, 330
„De-minimis-Allgemein“ Verordnung (EU) 2023/2831 110, 111, 239, 113, 114, 257
„Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung“ Verordnung (EU) 2022/2472,
Artikel 14
241, 242, 243, 325
„Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ Verordnung (EU) Nr. 651/2014,
Artikel 17 und 45
237, 238
beihilfefrei - 236

Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.

De-minimis-Agrar und De-minimis-Allgemein

Der Kreditnehmer muss zur Beantragung eine De-minimis-Beihilfeerklärung einreichen. Hier sind Angaben zu den in den letzten drei Jahren erhaltenen und/oder beantragten De-minimis-Beihilfen zu machen. Die Erklärung ist über den Finanzierungspartner bei der Rentenbank einzureichen.

Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung und Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Vor Beginn des Vorhabens ist beim Finanzierungspartner ein Beihilfeantrag zu stellen.
Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU- Kommission1 sein. Dabei handelt es sich um Unternehmen mit

  • höchstens 250 Beschäftigten,
  • höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.

Die genauen KMU-Kriterien finden Sie in unserem Merkblatt „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen (Kumulierung)

LR-Förderkredite für die Land- und Forstwirtschaft dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeintensitäten und Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Kreditnehmer bei Antragstellung – spätestens jedoch vor Auszahlung der Kredite – gegenüber dem Finanzierungspartner zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhält. Hierzu ist das Formular „Kumulierungserklärung“ zu verwenden.

Bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften ist eine Kumulierung nicht zulässig.

Beihilfefreie Kredite

Für Antragsteller, die keine Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind, können Kredite für unter Ziffer 1 genannte Investitionen zu beihilfefreien Konditionen beantragt werden, wenn die Investitionsobjekte an operativ land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen zum Zweck der Primärproduktion vermietet oder verpachtet werden. Die Konditionierung erfolgt auf Basis des beantragten Investitionsobjektes.

Die Finanzierung von Flächen ist dabei nur möglich für Besitzgesellschaften, wenn die Mehrheit der Anteile an der Besitz- und der Betreibergesellschaft, an die die Fläche verpachtet wird, in den Händen derselben Gesellschafter liegt, oder für Privatpersonen, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis des 1. oder 2. Grades bzw. eine Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.

Förderausschluss

  • Reine Ersatzinvestitionen gelten nicht als Modernisierung im Sinne der Förderbedingungen. Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch die Investition eine Verbesserung geschaffen wird, die über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands hinausgeht.
  • Reine Finanzinvestitionen oder Kapitalanlagen sind nicht förderfähig.

 

1 Vgl. Anhang I der AGVO Nr. 651/2014 und Anhang I der Agrar-GVO Nr. 2022/2472.

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Per Mail erreichen Sie uns unter: programminfo@rentenbank.de

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer: +49 69 2107 500*


*Für die Entgegennahme der Anrufe und die Beantwortung von Anfragen setzt die Rentenbank ein Callcenter aus Rostock ein (Majorel). Mit diesem Dienstleister wurde ein datenschutzkonformer Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen, mit dem sichergestellt wird, dass die erhobenen Daten nur zum Zweck der Annahme und Beantwortung von Anliegen verarbeitet werden. Eine Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Datenschutz.

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.