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Start-up-Finanzierung

Gezielte Förderung Für innovative Start-ups

"Agrarnahe" Start-ups in der Frühfinanzierungsphase, mit unmittelbarer Bedeutung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei oder Aquakultur, werden durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss für Beratungsleistungen gefördert.

Die Antragsbearbeitung und Mittelgewährung übernimmt die Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft.

Die wichtigsten Infos in Kürze

Wer wird gefördert

Unternehmen:

  • nicht börsennotiertes, "agrarnahes" Start-up (KU)
  • Unternehmenssitz sowie steuerlicher Sitz in Deutschland
  • Handelsregistereintrag / Aufnahme Wirtschaftstätigkeit / Beginn Steuerpflicht vor max. 5 Jahren
  • Unternehmen ist nicht durch einen Zusammenschluss gegründet, hat nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen und noch keine Gewinne ausgeschüttet
  • Kein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Geschäftsmodell:

  • Bedeutung und Nutzbarkeit für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei oder Aquakultur 
  • Innovatives Geschäftsmodell
  • Entwicklungsstand: Frühfinanzierungsphase, erste Entwicklungen (z.B. ein erster Prototyp) sind erfolgt
  • Hohes Wachstumspotenzial
  • Realistische Aussicht auf langfristig ökonomische Tragfähigkeit

Was wird gefördert

Förderfähige Ausgaben Darlehen

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die der Festigung und Weiterentwicklung des Unternehmens in der Frühfinanzierungsphase dienen. Dazu zählen etwa Ausgaben für Personal, Betriebsmittel, Mieten, Lizenzen, Markterschließung oder Weiterentwicklung. Ausgaben sind grundsätzlich nur bis zu einer angemessenen (marktüblichen) Höhe förderfähig. Die Rentenbank beurteilt fallspezifisch die Angemessenheit der Beträge.

Für die Gewährung des Nachrangdarlehens ist grundsätzlich die Einbringung eines
Eigenanteils von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben erforderlich.

 

Förderfähige Ausgaben Zuschuss

Förderfähig ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die dem Kompetenz- und Wissensaufbau der im Unternehmen tätigen Personen dienen. Erstattet werden bis zu 90% der nachgewiesenen Ausgaben.

Dazu gehören:

  • Dienstleistungen im Bereich der Beratung zur Stärkung der allgemeinen unternehmerischen Kompetenzen von Unternehmensleitung und angestellten Personen
  • Dienstleistungen im Bereich der Beratung zu technologischen und rechtlichen Fragestellungen, inkl. der Erstellung von Gutachten (z. B. zum Innovationspotential des Unternehmens)

Dazu gehören nicht:

  • Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der konkreten Produkte / Services / Dienstleistungen (z. B. technische Zeichnungen etc.)

 

 

Wie wird gefördert

Nachrangdarlehen

  • Nachrangdarlehen bis zu 800.000 Euro
  • Laufzeiten von 2 bis 10 Jahren
  • 10% Eigenmittel notwendig

Zuschuss

  • Zuschuss ist begrenzt auf 15% der Darlehenssumme und 50.000 Euro
  • Erstattet werden bis zu 90% der nachgewiesenen Ausgaben für Beratungsleistungen

Das Antragsverfahren: 4 Schritte bis zur Förderung

1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist

Förderfähig sind "agrarnahe" Start-ups mit einer innovativen Geschäftsidee in der Frühfinanzierungsphase, die eine unmittelbare Bedeutung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei und Aquakultur haben. Bitte prüfen Sie die detaillierten Voraussetzungen anhand der 'Checkliste Förderfähigkeit' im untenstehenden Merkblatt zur Start-up-Förderung.

2. Nehmen Sie Kontakt zur Rentenbank auf

Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns per Telefon oder E-Mail auf. Reichen Sie dabei gerne schon das Pre-Check-Formular, ein vorhandenes Pitch Deck sowie die eigene Finanzplanung ein.

3. Reichen Sie nach Aufforderung den Business- und Finanzplan ein

Reichen Sie nach Aufforderung weitere Dokumente ein, darunter bspw. der LR-Finanzplan. Bei der Erstellung des LR-Finanzplans bitten wir Sie, sich an unserem untenstehenden Merkblatt Businessplan zu orientieren. 

4. Pitchen Sie vor dem Expertenbeirat

Bei positiver Beurteilung laden wir Sie zum Pitch vor dem Expertenbeirat ein. Sie stellen Ihr Geschäftsmodell in einer kurzen Präsentation den Beiratsmitgliedern vor und stellen sich anschließend den Nachfragen.

Der Expertenbeirat beschließt eine Förderempfehlung, die bei der finalen Entscheidung durch die Rentenbank im Einvernehmen mit dem BMEL berücksichtigt wird. Nach positiver Förderentscheidung bitten wir um Einreichung des Antrags nebst Anlagen. Eine Übersicht aller einzureichenden Dokumente finden Sie im untenstehenden Merkblatt zur Start-up-Förderung.

Sie erhalten den Zuwendungsbescheid über die Darlehenshöhe und die Höhe des Zuschusses. Anschließend dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Dokumente

Unsere bereits geförderten Start-ups.

Erfahren Sie hier mehr.

Ihre Ansprechpartner

Hagen Augustin

Hagen Augustin

069-2107-189

Theda Hammersen

Theda Hammersen

069-2107-128

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Initiatoren

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördern gemeinsam Innovationen in der Agrarwirtschaft.