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Fragen zu Art und Höhe der Förderung
(Investitionsprogramm Landwirtschaft)

Wie hoch ist der Zuschuss bei Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion?

40 % der förderfähigen Investitionskosten, sofern die KMU-Kriterien erfüllt werden.

KMU-Kriterium:
Weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

Wie hoch ist der Zuschuss bei Lohnunternehmen/ gewerblichen Maschinenringen?

20 % der förderfähigen Investitionskosten, sofern die KU-Kriterien erfüllt werden (weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro)

10 % der förderfähigen Investitionskosten, sofern die KMU-Kriterien erfüllt werden (weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro).

Welche Förderhöchstgrenzen gelten für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion?

Das max. förderfähige Investitionsvolumen für die Dauer der Richtlinie beträgt 2 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger.
Der maximale Zuwendungsbetrag (Zuschuss) beträgt 500.000 Euro je Vorhaben und Zuwendungsempfänger.

Welche Förderhöchstgrenzen gelten für Lohnunternehmen/ gewerbliche Maschinenringe?

Das max. förderfähige Investitionsvolumen für die Dauer der Richtlinie beträgt 2 Mio. Euro pro Zuwendungsempfänger.
Der maximale Zuwendungsbetrag (Zuschuss) beträgt 200.000 Euro je Vorhaben und Zuwendungsempfänger.

Sind Baunebenkosten förderfähig?

Ja. Nebenkosten, wie Architekten- oder Genehmigungsgebühren sind bis zu 10 % der jeweiligen förderfähigen Baukosten förderfähig; max. bis zu 10.000 Euro. Im Rahmen der Online- Antragserfassung sind diese als Gewerk zu erfassen.

Ist das Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 EUR auf den Brutto- oder Netto-Betrag bezogen?

Ob das Mindestinvestitionsvolumen für den Brutto- oder Netto-Betrag gilt, hängt davon ab, ob der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. Bei vorsteuerabzugsfähigen Antragstellern gilt der Netto-Betrag und bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern gilt der Brutto-Betrag.