Schritte der Antragstellung
Prüfen Sie, ob Sie antragsberechtigt sind.
Interessenten, die für ein Modul eine Förderung beantragen wollen, müssen nachweisbar mind. 5 ha Moorbodenfläche bewirtschaften.
Für die modulbezogene Antragstellung sind berechtigt:
Eigentümer von Moorbodenflächen
→ Förderungen für Beratung, Planung, rechtliche und technische Voraussetzungen der Wiedervernässung und Kompensation des Wertverlustes der Fläche (Module 1.A, 2.A, 2.B, 3.A)
Bewirtschafter von Moorbodenflächen
→ Förderungen für Beratung zu Nutzungsoptionen wiedervernässter Flächen, Kompensation von Bewirtschaftungsverlusten und Förderung neuer Einkommensquellen durch Paludikultur-Bewirtschaftung (Module 1.B, 3.B, 4)
Verbände und Organisationen (z. B. Gebietskörperschaften, Wasser- und Bodenverbände)
→ Förderung für Planung und technische Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen (Module 2.A, 2.B)
Unternehmen und Zusammenschlüsse zur Verarbeitung und Vermarktung von Paludikulturen
→ Förderung für Neu- und Umbau von Einrichtungen, Beratung und Schulungen (Module 4.C, 4.D, 4.E)
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie in unserem Merkblatt.
Die Antragsberechtigung für Leuchtturmregionen finden sie in unter Leuchtturmregionen.
Finden Sie Ihr Vorhaben auf der Liste der förderfähigen Ausgaben.
Alle förderfähigen Maßnahmen finden Sie auf der Liste der förderfähigen Ausgaben. Für die Förderfähigkeit ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Liste ausschlaggebend.
Weitere Hinweise finden Sie in der Richtlinie und den Merkblättern.
Nehmen Sie vor Antragstellung an der Interessenbekundung teil.
Alle an einer Zuwendung interessierten Landwirte und Landwirtinnen sowie Unternehmen müssen zunächst ihr Interesse an der Teilnahme an diesem Förderprogramm bekunden. Es werden zwei Verfahren zur Anwendung kommen:
- Offenes Interessenbekundungsverfahren: Interessenbekundungen werden laufend entgegengenommen und – auf Basis verfügbarer Haushaltsmittel – direkt zur Antragstellung zugelassen.
- Geschlossenes Interessenbekundungsverfahren: Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens wird ein Reihungsverfahren durchgeführt. Anhand der Reihung werden auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel Einladungen zur Antragstellung verschickt.
Termine für das Interessenbekundungsverfahren werden rechtzeitig auf unserer Internetseite veröffentlicht. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Registrierung im Portal der Rentenbank.
Nur wenn Sie auf Basis Ihrer Interessenbekundung eine Einladung zur Antragstellung erhalten haben, geht es mit den nächsten Schritten weiter.
Führen Sie einen Angebotsvergleich durch.
Für alle Aufträge über 1.000 Euro (netto) oder über 3.000 Euro (netto) bei Bauvorhaben ist ein Angebotsvergleich durchzuführen. Für den Angebotsvergleich müssen jeweils drei Vergleichsangebote je Einzelposition eingeholt werden. Die Angebote müssen vergleichbar und bei Antragstellung gültig sein.
- Wenn weniger als drei Angebote eines Gegenstandes oder einer Dienstleistungeingeholt werden können, ist dies zunächst ausführlich und plausibelzu begründen. Im Falle von Absagen der Händler/Hersteller/Dienstleister ist eine rein telefonische Absage nicht ausreichend.
Auf dieser Grundlage ist zwischen den Angeboten das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, dass das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Sofern nicht das preisgünstigste Angebot gewählt wird, muss in der Begründung schlüssig dargelegt werden,
dass das ausgewählte Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.
Die Kosten des ausgewählten Angebots bilden die Grundlage für die Antragstellung im Förderportal. Der Nettobetrag muss bei der Antragstellung centgenau angegeben werden.
Hinweise zum Angebotsvergleich finden Sie in den FAQ. Zur Dokumentation füllen Sie bitte das Formular Auskunft zum Angebotsvergleich aus und bewahren es in Ihren Akten zusammen mit den Angeboten auf. Bei Antragstellung ist lediglich das gewählte Angebot mit einzureichen.
Bitte beachten Sie auch die in der Liste der förderfähigen Ausgaben definierten Maßnahmen.
Optional: Führen Sie ein Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank
Es besteht die Möglichkeit, die nach Abzug des bewilligten Zuschusses verbleibenden Kosten in Fördermodul 4 über ein Darlehen der Rentenbank zu finanzieren. Hierzu bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank ein eigenes Kreditprodukt zu Premiumkonditionen an. Sprechen Sie dazu gern Ihre Hausbank an.
Voraussetzung für die Beantragung dieses Kredites zu Premiumkonditionen ist ein gültiger Zuwendungsbescheid für den Zuschuss.
Bitte beachten Sie, dass ein erstes, dokumentiertes Bankgespräch zur Finanzierung der Kosten zeitlich vor der Bestellung der Maßnahmen liegen muss.
Geben Sie für das antragstellende Unternehmen eine zeichnungsberechtigte Person an, die sich zur Antragstellung identifiziert.
Zur Erstellung des Antrages muss eine zeichnungsberechtigte Person hinterlegt werden.
Zeichnungsberechtigt bedeutet, dass diese Person für das Unternehmen rechtsverbindliche Willenserklärungen abgegeben darf. Bei Unternehmen sind das üblicherweise die Betriebsleiter und -leiterinnen. Im Zuge der Antragserfassung muss sich diese Person über eine der möglichen Verfahren identifizieren.
Zur Identifikation kann eines der folgenden drei Verfahren gewählt werden:
- Elektronischer Personalausweis - Rund um die Uhr
- Postident - zu den jeweiligen Filialzeiten Ihrer Postfiliale möglich
- Video Ident - täglich von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich
Die verschiedenen Identifizierungsverfahren können nur zu den jeweiligen Geschäftszeiten durchgeführt werden und dauern zudem unterschiedlich lange. Gegebenenfalls muss die POSTIDENT App installiert werden. Führen Sie die Identifizierung nach Möglichkeit frühzeitig durch, sodass diese nicht mit der Frist zur Antragsstellung kollidiert. Ohne erfolgreiche Identifizierung kann der Zuschussantrag nicht eingereicht werden.
Nähere Informationen zum Ablauf der einzelnen Identifizierungsverfahren finden Sie auf der Website der Deutschen Post.
Bitte berücksichtigen Sie eventuelle Bearbeitungszeiten im Rahmen Ihrer Antragstellung. Eine Verlängerung der Frist zur Antragstellung ist nicht möglich!
Erfassen Sie Ihren Zuschussantrag im Portal der Rentenbank (nur mit Einladung).
Nur wenn Sie nach dem Ende der Interessenbekundung von uns zur Antragstellung eingeladen wurden, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Einladung xx Tage Zeit, den Zuschussantrag im Portal der Rentenbank zu erfassen und die Bearbeitung abzuschließen.
Hinweis: Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Zuschussantrags das Merkblatt "Merkblatt zur Richtlinie".
Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach positivem Zuwendungsbescheid.
Nachdem wir Ihr Vorhaben geprüft haben, erhalten Sie von uns postalisch und elektronisch einen Zuwendungsbescheid.
Bitte beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben!
Im Falle, dass Sie zur Finanzierung der verbleibenden Kosten (nach Abzug des bewilligten Zuschusses) ein Darlehen der Rentenbank in Anspruch nehmen möchten, muss vor Bestellung der bewilligten Maßnahme mindestens das Finanzierungsgespräch zum Kredit mit Ihrer Hausbank erfolgt sein.
Erhalten Sie den Vorschuss vor Durchführung der Maßnahme.
Sie haben Ihr Vorhaben erfolgreich eingereicht und bewilligt bekommen? Dann benötigen wir nur noch Ihre Beantragung des Vorschusses vor Durchführung der Maßnahme und einen Angebotsvergleich. Wir prüfen die Beantragung und den Angebotsvergleich und zahlen Ihnen anschließend den Zuschuss auf das von Ihnen im Zuschussantrag angegebene Geschäftskonto aus.
Nach Durchführung benötigen wir Ihre Verwendungsnachweise (z.B. Rechnungen und Zahlungsbelege), die Sie im Portal der Rentenbank unter dem Menüpunkt "Auszahlungsanträge" erfassen und hochladen müssen.

