Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Springe direkt zu:

LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen

Was ist ein agrarnahes Unternehmen?

Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart.
Zu agrarnahen Unternehmen gehören:

Unternehmen der vorgelagerten Wertschöpfungskette

  • Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau und für die Tierhaltung (z. B. Lohnunternehmer, Pensionspferdehaltung)
  • Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
  • Vermietung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
  • Saatgutaufbereitung
  • Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere und für sonstige Tiere
  • Herstellung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
  • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen (z. B. Landmaschinen oder Landtechnikherstellung)
  • Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren (z. B. Landhandel)
  • Veterinärwesen für landwirtschaftliche Nutztiere
  • Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
  • Großhandel mit sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Ausrüstung und Zubehör

Unternehmen der nachgelagerten Wertschöpfungskette

  • Schlacht- und Fleischverarbeitung
  • Fischverarbeitung
  • Obst- und Gemüseverarbeitung
  • Milchverarbeitung
  • Mahl- und Schälmühlen
  • Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
  • Herstellung von Back- und Teigwaren
  • Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
  • Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln
  • Getränkeherstellung
  • Sägewerke
  • Dienstleistungen zur Verarbeitung von Erzeugnissen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
  • Lager- und Speditionsunternehmen für die Erzeugnisse der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
  • Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken
  • Facheinzelhandel (z. B. Metzgerei oder Bäckerei)


Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Investitionen in Unternehmenskäufe

Unternehmenskäufe und -übernahmen (auch anteilig)

Antragsteller Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Großunternehmen (beihilfefrei)
Produktnummer Kredit 254 254
Produktnummer Leasing - -
Konditionen LR-Basis LR-Basis

Investitionen in Betriebsgrundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen

Standard

  • Erwerb von Betriebsgrundstücken zur Standortsicherung und -erweiterung (keine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen)
  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen (z. B. Produktions-, Vertriebs- und Verwaltungsgebäude einschließlich Baunebenkosten)
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen (z. B. Produktionsanlagen, Geschäftsausstattungen, Ausrüstungsgüter)
  • Erwerb von Maschinen und Fahrzeugen

Antragsteller Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Großunternehmen (beihilfefrei)
Produktnummer Kredit 251 251
Produktnummer Leasing 263 263
Konditionen LR-Basis LR-Basis

 

Umwelt- und Ressourcenschutz – Gebäude und Anlagen

  • Bau von Gebäuden in Holzbauweise (Tragwerk und Gebäudehülle überwiegend aus Holz)
  • Nachträgliche Wärme- und Kältedämmung bestehender Wirtschaftsgebäude sowie Modernisierung von Heiz- und Kühlanlagen
  • Wärmegeführte Blockheizkraftwerke
  • Wärme- und Kälterückgewinnung sowie Abwärmenutzung einschließlich Nahwärmenetze (z. B. Wärmerückgewinnung bei der Kühlung eines Lagers und Beheizung angrenzender Büroräume)
  • Heizanlagen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
  • Energetische Modernisierung bestehender Produktionsanlagen der Lebensmittelverarbeitung
  • Anlagen zur Wassereinsparung und -aufbereitung
  • Investitionen in die Luftreinhaltung bei bestehenden Anlagen
  • Anlagen für die Entwicklung kunststofffreier Lebensmittelverpackungen (z. B. faserbasierte Verpackungen, Verpackungen aus Algen, Pilzmyzel oder anderen biologisch abbaubaren Rohstoffen, kompostierbare und biobasierte Folien)
  • Einsatz von Anlagen zur kunststofffreien Lebensmittelverpackung (z. B. Mehrweg-Glasverpackungen mit automatisiertem Spül- und Rücknahmesystem)
  • Anlagen zur Weiterverarbeitung von Nebenströmen (z. B. mechanische Aufbereitung, Trennung und Trocknung der Nebenprodukte, Fermentations- und Biokonversionsanlagen, Protein- und Inhalts-stoffgewinnung)
  • Investitionen zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten (z. B. intelligente Lager- und Kühlsysteme, Automatisierung zur Chargensteuerung, Bestands- und Haltbarkeitsoptimierung)
  • Weitere Investitionen, die zu einer Energieeinsparung oder Emissionsminderung von mindestens 20 % führen. Die Einsparung muss auf Basis des Investitionsgegenstands oder der Produktionseinheit gegenüber dem Finanzierungspartner nachgewiesen werden. Die Berechnung ist in der Kreditakte beim Finanzierungspartner zu hinterlegen.

Antragsteller Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Großunternehmen (beihilfefrei)
Produktnummer Kredit 253 253
Produktnummer Leasing 264 264
Konditionen LR-Top LR-Top

 

Digitalisierung von technischen Anlagen und Maschinen

  • Digitalisierung von neuen und bestehenden Anlagen und Maschinen
  • Digitale Vernetzung von Maschinen und Prozessen (z. B. Einrichtung digitaler Schnittstellen)
  • Einsatz von innovativen Technologien wie Big-Data-Anwendungen
  • Integration von künstlicher Intelligenz in die betriebliche Wertschöpfungskette

Antragsteller Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Großunternehmen (beihilfefrei)
Produktnummer Kredit 253 253
Produktnummer Leasing 264 264
Konditionen LR-Top LR-Top

 

Umwelt- und Ressourcenschutz – Maschinen

Investitionen von landwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie gewerblichen Maschinenringen in

  • Arbeitsmaschinen mit „Real-Time Kinematic Positioning (RTK)“-Ausstattung, Raupenfahrwerk oder Reifendruckregelanlage
  • Mähdrescher mit Schneidwerken mit flexibler Bodenkontur-Anpassung
  • Technik mit Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) zur Nährstoffmessung in Echtzeit

Antragsteller Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Großunternehmen (beihilfefrei)
Produktnummer Kredit 253 253
Produktnummer Leasing 264 264
Konditionen LR-Top LR-Top

 

  • Arbeitsmaschinen mit nicht-fossilen Antrieben inklusive Lade-/Tankinfrastruktur
  • Mechanische Beikrautregulierung mit Striegel, Hacken, Messerwalzen oder Unkrautbürsten
  • Teilflächenspezifische Säh-, Pflanzenschutz- und Düngetechnik nach Applikationskarten oder kameragestützt
  • Direktsaatmaschinen
  • Injektions-/Strip-Till- und Verschlauchungstechnik zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern
  • Feldroboter und Drohnen

Antragsteller Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Großunternehmen (beihilfefrei)
Produktnummer Kredit 326 326
Produktnummer Leasing 331 331
Konditionen LR-Premium LR-Premium

 

Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Lebensmittel

Bau, Erwerb und Modernisierung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen zur Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Lebensmittel

Antragsteller Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Großunternehmen (beihilfefrei)
Produktnummer Kredit 253 253
Produktnummer Leasing 264 264
Konditionen LR-Top LR-Top

 

Verarbeitung und Vermarktung regional erzeugter Lebensmittel

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen zur Verarbeitung und Vermarktung regional erzeugter Lebensmittel, sofern die in Bezug zur Investition stehenden Hauptrohstoffe zu mindestens 75 % in der Region erzeugt und weiterverarbeitet werden.
  • Als Region gelten insbesondere landschaftlich oder administrativ abgegrenzte Gebiete (z. B. Landkreis, Bundesland oder ein Natur- und Landschaftsraum). Die jeweilige Region ist bei Antragstellung abzugrenzen und zu erläutern. Der Investitionsort des Kreditnehmers muss ebenfalls in der Region liegen.
  • Der Nachweis der regionalen Produktion kann gegenüber dem Finanzierungspartner durch eines der nachfolgenden Kriterien erbracht werden: 
  • Lieferanten-/Kreditorenlisten: Wenn das antragstellende Unternehmen mindestens 75 % der in Bezug zur Investition stehenden Hauptrohstoffe direkt von der Land- und Fischwirtschaft aus der Region bezieht.

oder

  • Teilnahme an Regionalprogrammen: Wenn das antragstellende Unternehmen Produkte im Rahmen von Regionalprogrammen gemäß Anlage „Regionale Siegel und Initiativen“ verarbeitet und vermarktet.

oder

  • Öffentlich zugängliche Produktinformationen: Das antragstellende Unternehmen wirbt mit der Regionalität der eigenen Produkte. Die öffentlich zugänglichen Produktinformationen müssen die Fördervoraussetzungen erfüllen. Das antragstellende Unternehmen muss dies belegen und das landschaftliche oder administrative Gebiet (Region) abgrenzen.

oder

  • Andere geeignete Nachweise entlang der Lieferkette (z. B. Eigenerklärungen aller Vorlieferanten bis hin zum Landwirt)

Antragsteller Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Großunternehmen (beihilfefrei)
Produktnummer Kredit 326 326
Produktnummer Leasing 331 331
Konditionen LR-Premium LR-Premium

 

Alternative Proteine für die Human- und Tierernährung

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden, technischen Anlagen und Maschinen
    • zur Verarbeitung von Eiweißpflanzen (z.B. Leguminosen, Hanf, Nüsse, Pseudocerealien), Algen und Insekten zu Lebens- und Futtermitteln
    • zur Herstellung von milchprodukt-, fleisch- und fischähnlichen Lebens- und Futtermitteln
  • Fermentationsanlagen zur Herstellung proteinreicher Lebens- und Futtermittel. Die Fermentation tierischer Erzeugnisse (insbesondere Molkereiprodukten) ist ausgeschlossen.

Produkte aus alternativen Proteinquellen basieren nicht auf Erzeugnissen tierischen Ursprungs wie Fleisch, Fisch, Eiern und Milch. Die Produktion, Herstellung und Verarbeitung von sogenannten alternativen Proteinen für die Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel werden gemäß den Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie des Rechts über tierische Nebenprodukte gefördert.

Antragsteller Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Großunternehmen (beihilfefrei)
Produktnummer Kredit 326 326
Produktnummer Leasing 331 331
Konditionen LR-Premium LR-Premium

Investitionen in Betriebsmittel

Erwerb von Betriebsmitteln (z. B. Rohstoffe und Produktionsmittel)

Antragsteller Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Großunternehmen (beihilfefrei)
Produktnummer Kredit 254 254
Produktnummer Leasing - -
Konditionen LR-Basis LR-Basis

Schuldscheindarlehen Unternehmensfinanzierung

Allgemeiner Hinweis

Die Darlehen aus dieser Förderung enthalten keine Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV. Sie werden zu marktkonformen Bedingungen vergeben und sind somit mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar, sofern dort kein Ausschluss formuliert ist.

Wer wird gefördert?

Es werden agrarnahe Unternehmen und Unternehmen mit dem Zweck der Investition in die Infrastruktur im ländlichen Raum, unabhängig von der gewählten Rechtsform, gefördert. Dazu zählen Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, beispielsweise agrargewerbliche Handels­unternehmen und Unternehmen der Ernährungswirtschaft, einschließlich des Ernährungshandwerks, sowie Unternehmen (auch mit kommunalen Gesellschaftern) und Zusammen­schlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden. Ebenfalls antragsberech­tigt sind land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen.

Die Kreditnehmer können unabhängig von ihrer Unternehmensgröße gefördert werden.

Nicht gefördert werden „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 der EU-Kommission. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Schuldscheindarlehen an deutsche agrarnahe Unternehmen. Die von der Rentenbank refinanzierte Investition muss in Deutschland stattfinden. Es kann auch eine Betriebsmittellinie für einen Standort oder eine Unternehmenstochter in Deutschland gewährt werden (z. B. Molkereien, Mühlen oder Saatguthersteller).

Finanzierung von Schuldscheindarlehen an europäische agrarnahe Unternehmen mit Wachstumsfokus im deutschen Markt. Die von der Rentenbank refinanzierte Investition muss in Deutschland stattfinden. Es kann auch eine Betriebsmittellinie für einen Standort oder eine Unternehmenstochter in Deutsch­land gewährt werden (z. B. Molkereien, Mühlen oder Saatguthersteller).

Finanzierung von Schuldscheindarlehen an Unternehmen, die sich mit ihrem Unter­nehmenszweck im Bereich Infrastruktur im ländlichen Raum bewegen. Die finanzierte Investition muss im ländlichen Raum in Deutschland stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen in Deutschland unmittelbar dienen. Als „ländlicher Raum“ sind alle Städte und Gemeinden in Deutschland bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten anzusehen (z. B. Energienetze, Öffentlicher Nahverkehr).

 

Darlehenshöchstbetrag

Die Kredite, die 25 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr überschreiten, sind im Einzelfall vorab abzustimmen. Wir behalten uns vor, den Gesamtbetrag zu begrenzen.

Gültigkeit

Stand: 1. Juli 2026
Die Förderung ist befristet bis längstens 30. Juni 2027.

Sie interessieren sich für einen Rentenbank-Förderkredit?

Mit unserem Darlehensrechner können Sie Beispielrechnungen für Ihren Kredit erstellen. Und das inklusive Zins- und Tilgungsplan sowie Beihilfewert.
Hinweis: Die von Ihnen erfassten Werte werden nicht gespeichert oder weiterverarbeitet.

 

Was ist noch wichtig?

Antragstellung und sonstige Bedingungen

Die Rentenbank vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über den vom Kreditnehmer gewählten Finanzierungspartner. Hier finden Sie die aktuellen Konditionen. Es gelten die Allgemeinen Kreditbedingungen Endkreditnehmer (AKB-EKN) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS). Die Preisklassen gestalten sich in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der Kreditsicherheiten. Der Sollzinssatz für den Kreditnehmer darf die aus der Margenvorgabe des RGZS ermittelte Sollzinsobergrenze nicht überschreiten. Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem“.

Die Rentenbank erhebt keine Bearbeitungsgebühren. Sofern der Finanzierungspartner eine Gebühr für die Bearbeitung des Förderkredits vereinnahmt, ist diese auf 1 % der Kreditsumme (höchstens 1.250 Euro) begrenzt. Die Kredite werden von der Rentenbank zu 100 % an den Finanzierungspartner ausgezahlt.

Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Zinsanpassungsangebote werden wir in der Regel sechs Wochen vor dem in der Kreditzusage genannten Ende der Zinsbindungsfrist auf der Basis des dann geltenden aktuellen Zinsgefüges unterbreiten.

Der Kreditnehmer hat gegenüber dem Finanzierungspartner die zweckgebundene Mittelverwendung nachzuweisen.

Bei Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, muss diese abgeschlossen und die Genehmigung für das entsprechende Investitionsvorhaben erteilt sein.

Umsatzsteuer ist nur förderfähig, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Vorhaben, die mit den in den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ aufgeführten Verwendungszwecken einhergehen, werden nicht finanziert.

Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 25 Mio. Euro nicht übersteigen. Nach vorheriger Abstimmung können auch darüber hinaus gehende Beträge refinanziert werden. Der Kredithöchstbetrag und die Beihilfeintensität sind durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“.

Nicht gefördert werden „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU-Rechts. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Des Weiteren werden keine Unternehmen gefördert, die einer Beihilfenrückforderung aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission zur Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

Spezifische Bedingungen für Leasinggeschäfte

Die Refinanzierung von Leasinggeschäften ist ausschließlich für mobile Investitionsgüter vorgesehen.

Die Refinanzierung von Finanzierungsleasingverträgen ist in der Regel über Kredite an Kreditinstitute möglich. Die Weiterleitung dieser Kredite zwischen dem von der Rentenbank refinanzierten Kreditinstitut und der Leasinggesellschaft kann durch einen Forfaitierungs- oder einen Kreditvertrag sichergestellt werden. Dabei erfolgt kein Forderungsankauf durch die Rentenbank. Es sind nur Einzelrefinanzierungen von Finanzierungsleasingverträgen möglich. Weitergehende Bedingungen regeln die Allgemeinen Kreditbedingungen für Leasingrefinanzierungen (AKB-L) in der jeweils gültigen Fassung.

Es werden ausschließlich Annuitätenkredite ausgereicht. Dabei werden Restwerte zum Laufzeitende des Leasingvertrages nach Wunsch berücksichtigt.

Der Refinanzierungsvorteil ist über das Kreditinstitut und die Leasinggesellschaft an den Leasingnehmer weiterzugeben. Um dies sicherzustellen, wird seitens der Rentenbank die Höhe des maximal zulässigen „Effektivzinses“ (gemäß ICMA oder PAngV) bzw. die damit maximal mögliche Leasingrate des zugrunde liegenden Leasinggeschäfts vorgeschrieben. Bei der internen Berechnung dieses maximal zulässigen effektiven Vergleichszinses finden analog die geltenden Vorgaben aus den LR-Förderkrediten bezüglich des möglichen Zinsaufschlags gemäß Risikogerechtem Zinssystem Anwendung. Die Höhe des mittels Vergleichsrechnung ermittelten effektiven Jahreszinssatzes des zu refinanzierenden Leasingvertrags sowie die Höhe der gegebenenfalls von der Leasinggesellschaft erhobenen Bearbeitungsgebühr sind der Rentenbank bei Antragstellung des Kredits mitzuteilen.

Beihilfen

Detaillierte Informationen zum Thema Beihilfen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“. LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen können Beihilfen auf Basis der folgenden Verordnungen enthalten:

„De-minimis-Allgemein“ Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 254, 263, 264, 331
„Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ Verordnung (EU) Nr. 651/2014, Artikel 17 251, 253, 326

Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.

De-minimis-Allgemein

Der Kreditnehmer muss zur Beantragung eine De-minimis-Beihilfeerklärung einreichen. Hier sind Angaben zu den in den letzten drei Jahren erhaltenen und/oder beantragten De-minimis-Beihilfen zu machen. Die Erklärung ist über den Finanzierungspartner bei der Rentenbank einzureichen.

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Vor Beginn des Vorhabens ist beim Finanzierungspartner ein Beihilfeantrag zu stellen.

Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU- Kommission1 sein. Dabei handelt es sich um Unternehmen mit

  • höchstens 250 Beschäftigten,
  • höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.

Die genauen KMU-Kriterien finden Sie in unserem Merkblatt „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen (Kumulierung)

LR-Förderkredite für agrarnahe Unternehmen dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfeintensitäten und Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Kreditnehmer bei Antragstellung – spätestens jedoch vor Auszahlung der Kredite – gegenüber dem Finanzierungspartner zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässigen Beihilfeobergrenzen einhält. Hierzu ist das Formular „Kumulierungserklärung“ zu verwenden.

Förderausschluss

Reine Ersatzinvestitionen gelten nicht als Modernisierung im Sinne der Förderbedingungen. Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch die Investition eine Verbesserung geschaffen wird, die über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands hinausgeht.

 

1 Vgl. Anhang I der AGVO Nr. 651/2014 und Anhang I der Agrar-GVO Nr. 2022/2472.

Sie haben Fragen oder benötigen unseren Service?Kontakt

Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zum Programm. Diese werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Per Mail erreichen Sie uns unter: programminfo@rentenbank.de

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer: +49 69 2107 500*


*Für die Entgegennahme der Anrufe und die Beantwortung von Anfragen setzt die Rentenbank ein Callcenter aus Rostock ein (Majorel). Mit diesem Dienstleister wurde ein datenschutzkonformer Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen, mit dem sichergestellt wird, dass die erhobenen Daten nur zum Zweck der Annahme und Beantwortung von Anliegen verarbeitet werden. Eine Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Datenschutz.

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.