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Jagd der Rentenbank im Forstrevier Buchenborn

Einladung zur Jagd der Rentenbank im Forstrevier Buchenborn (Hessen) am 19. November 2022

 

Wir laden Sie herzlich ein zur Jagd im Forstrevier Buchenborn

am 19. November 2022 um 9:00 Uhr.


Zur Einstimmung auf die Jagd begrüßen wir Sie bereits am Vorabend zu einem gemeinsamen Abendessen in der Rentenbank. Nähere Informationen zum Ablauf senden wir Ihnen rechtzeitig zu. Bitte melden Sie sich zum Ende der Blattzeit über das unten stehende Formular an.


Ihre Landwirtschaftliche Rentenbank


Der Vorstand

Nikola Steinbock      Dietmar Ilg     Dr. Marc Kaninke

Einladung als PDF herunterladen

Wir bitten um Ihre Anmeldung bis zum Ende der Blattzeit:

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
Anrede*


Ihre Teilnahme an der Jagd am 19. November sowie am gemeinsamen Abendessen am Vorabend:

 
 


Datenschutzhinweis

Die Rentenbank beachtet den Grundsatz der zweckgebundenen Datenverarbeitung und erhebt, verwendet und speichert Ihre Daten nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden. Wir benötigen Ihre persönlichen Daten für die Organisation der Veranstaltung.

Kenntnisnahme Datenschutz*
 
 

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum.


Im Rahmen unseres Engagements für den Klima- und Artenschutz bewirtschaftet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Auftrag der Rentenbank 550 Hektar Wald in der hessischen Wetterau nach besonders strengen ökologischen Kriterien. Durch eine an natürlichen Prozessen orientierte Nutzung wird die Biotopentwicklung im Wald- und Offenlandbereich gefördert. Der Bundesforstbetrieb Schwarzenborn führt auf der Fläche im Forstrevier Buchenborn deshalb zahlreiche Biotopverbesserungs- und Artenschutzmaßnahmen durch.

Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Jagd.*

 

Bitte prüfen Sie, ob die Annahme der Einladung im Einklang mit den internen Richtlinien Ihrer Organisation / Ihres Arbeitgebers steht.
Beim Besuch dieser Veranstaltung entsteht ein geldwerter Vorteil für Sie. Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass die Rentenbank die Steuer nach §37b Einkommensteuergesetz pauschal für Sie übernimmt. Sie selbst sind also von einer Besteuerung befreit.
*Bitte beachten Sie, dass nur mit bleifreier Munition geschossen werden darf. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Dr. Christian Bock, Tel. 069 2107-392.