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Bürgschaften

Finanzierungs­leitfaden

Allgemeines

Die Bürgschaftsbanken haben in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank "Agrar-Bürgschaften" eingeführt. 

Hinweis: Die Agrar-Express-Bürgschaft wurde eingestellt.

Eckpunkte für die Agrarbürgschaft

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Land- und Forstwirtschaft, der Fischwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, der erneuerbaren Energieproduktion, des landwirtschaftlichen Gartenbaus sowie für die ländliche Entwicklung 
  • Die Bürgschaftsübernahme ist an kein bestimmtes Förderprogramm der Rentenbank gebunden, sondern in allen Fördersparten möglich
  • Eine nachträgliche Bürgschaftsübernahme für bereits zugesagte Darlehen ist nicht möglich

Weitere Informationen zu der Agrarbürgschaft

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