Wir setzen Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen (Technologien der etracker GmbH aus Hamburg) und so unser Angebot für Sie zu optimieren. Es werden mit Ihrem Einverständnis z. B. folgende Informationen gesammelt: verwendeter Gerätetyp, Browser-Typ und Version, Standortanalyse (Bundesland, Land, Browsersprache). Die Cookies werden jedoch nur eingesetzt, wenn Sie sich hiermit durch Klick auf den entsprechenden Button vorher einverstanden erklären. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Darüber hinaus werden bei der Nutzung unserer Website technische Cookies platziert, um Ihnen einen zusätzlichen Kommunikationskanal durch unsere Chatbots „Lara“ und „Hagen“ anzubieten. Bei der Verwendung unserer Chatbots werden die IP-Adresse und die Chats für die technische Weiterentwicklung statistisch erfasst. Nähere Informationen finden sich in dem Haftungsausschluss und den Nutzungshinweisen zu Lara und Hagen.
Ihre Entscheidung wird in einem gesetzeskonformen Cookie festgehalten, der in Ihrem Browser gespeichert wird.
Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat die Zinssätze ihrer Förderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten um bis zu 0,20 Prozentpunkte (nominal) gesenkt.
Sowohl innerhalb der besonders günstigen „Top-Konditionen“ als auch in den „Basis-Konditionen“ liegt der Sollzinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) nun über alle Laufzeiten mit bis zu 10jähriger Zinsbindung bei effektiv 1,00 Prozent.
Bei Darlehen zu „Top-Konditionen“ wird bei Laufzeiten von bis zu 10 Jahren einmalig ein Förderzuschuss in Höhe von 1,00 Prozent des Darlehensbetrages gewährt. Bei Laufzeiten über 10 Jahren ist der Förderzuschuss auf die 5jährige Zinsbindung beschränkt.
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.