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Rentenbank reicht Negativzinsen an Hausbanken weiter

2. Juli 2021

Frankfurt. Zum 1. Juli 2021 führte die Landwirtschaftliche Rentenbank negative Einstandssätze für die Hausbanken ein. Technisch möglich macht die Weitergabe negativer Zinsen die Anpassung der IT-Systeme bei der Rentenbank, den anderen Förderbanken und den Hausbanken.

Rentenbank Schriftzug

Schon seit einigen Jahren refinanziert sich die Rentenbank teilweise zu negativen Zinssätzen an den internationalen Kapitalmärkten. Um diesen Vorteil an die Endkreditnehmer indirekt weiterzureichen, gewährte die Rentenbank als einzige Förderbank bereits seit 2017 einen Förderzuschuss. Mit Einführung der Negativzinsen ist eine effizientere Weitergabe des Refinanzierungsvorteils möglich, so dass der Förderzuschuss entfällt.

Der Sollzinssatz für die Endkreditnehmer und die Marge für die Hausbank werden weiterhin mit dem Risikogerechten Zinssystem (RGZS) für die Förderdarlehen der Rentenbank ermittelt. Für die Endkreditnehmer sinkt der Sollzinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) unter die bisher gültige Ein-Prozent-Schwelle, bleibt aber immer noch größer als 0,00 %. Beispielsweise liegt der Sollzinssatz bei den besonders günstigen „Top-Konditionen“ in der Preisklasse A bei einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr jetzt bei effektiv 0,80 Prozent. Bei einer Laufzeit und Zinsbindung von 5 Jahren mit einem Tilgungsfreijahr liegt der Sollzinssatz bei effektiv 0,55 Prozent.

„Die Einführung negativer Bankeneinstandszinssätze ermöglicht uns, flexibler auf Zinsentwicklungen zu reagieren und die Konditionen unserer Förderprogramme gezielter zu differenzieren. Damit werden unsere Förderangebote noch attraktiver und wir können die deutsche Agrarwirtschaft mit ihren Herausforderungen noch besser begleiten“, so Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Gewinnverwendung unterliegt ebenfalls dem Förderauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.