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Rentenbank: Liquiditätssicherungsdarlehen und Tilgungsaussetzungen für unwettergeschädigte landwirtschaftliche Betriebe

20. Juli 2021

Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und des Gartenbaus an, die Schäden durch Unwetter oder Hochwasser erlitten haben. Vor allem Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen waren in den letzten Tagen von den Unwettern betroffen. Acker- und Grünland sowie Obst-, Gemüse- und Rebflächen wurden überschwemmt. Die Ernte ist vielfach zerstört oder durch Qualitätseinbußen in Mitleidenschaft gezogen. Aufgrund zerstörter Straßen und Brücken ist die Bewirtschaftung deutlich erschwert.

Liquiditätssicherungsdarlehen für unwettergeschädigte landwirtschaftliche Betriebe

Die Förderdarlehen zur Liquiditätssicherung werden zu den besonders günstigen „Top-Konditionen“ der Rentenbank angeboten. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren und sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Beim vierjährigen Darlehen beträgt der effektive Zinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit 0,45 %.

In der für die betroffenen Betriebe teils sehr angespannten Liquiditätssituation bietet die Rentenbank zusätzlich Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen an. Die Tilgungsaussetzungen können für einen Zeitraum von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren vorgenommen werden.

Die Kreditanträge sowie die Anträge zur Tilgungsaussetzung sind an die jeweilige Hausbank zu richten. Weitere Informationen zum Liquiditätssicherungsprogramm sind unter www.rentenbank.de zu finden.

Service-Nummer für Kreditanfragen: 069 2107-700