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Nikola Steinbock wird neuer Vorstand bei der Rentenbank

9. Juli 2020

Frankfurt. Der Verwaltungsrat der Landwirtschaftlichen Rentenbank hat in seiner heutigen Sitzung in Frankfurt am Main Nikola Steinbock (51) als neues Mitglied des Vorstands bestellt.

Sie wird ab dem 1. August 2020 die Bereiche Fördergeschäft und Treasury der Rentenbank als Bereichsvorstand und ab dem 1. Februar 2022 als ordentliches Mitglied des Vorstands verantworten.

Frau Steinbock startete ihre Karriere bei der Commerzbank 1993 als Trainee im Firmenkundengeschäft. Nach verschiedenen Leitungsfunktionen in der Commerzbank verantwortete sie dort zuletzt das Firmenkundengeschäft in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Der Verwaltungsrat der Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum freut sich außerordentlich, die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands, bis Ende 2021 zu verlängern und damit die anstehende Übergangsphase optimal zu gestalten.

„Mit Frau Steinbock gewinnt die Rentenbank eine hervorragend qualifizierte Expertin, die über langjährige Bankerfahrung verfügt und uns wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung unserer Fördertätigkeit und den Vertrieb geben wird. Darüber hinaus danken wir Herrn Dr. Reinhardt sehr, dass er uns mit seiner Expertise und Erfahrung ein weiteres Jahr zur Verfügung stehen wird“, so Joachim Rukwied, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Rentenbank.

 

Hintergrund:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finan­zierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Gewinnverwendung unterliegt ebenfalls dem För­derauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands. Sie erhält keine Mittel aus dem Bundeshaushalt, sondern erwirtschaftet die Mittel zur laufenden Erfüllung ihres gesetzlichen Förderauftrags und Aufrechterhaltung ihres Betriebs selbst.