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Landwirtschaftliche Rentenbank: 70 Jahre erfolgreiche Förderung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums

10. Mai 2019

Frankfurt. Am 11. Mai 1949 trat das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank in Kraft. Damit nahm die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum mit Sitz in Frankfurt am Main ihre Geschäftstätigkeit auf. Ihre Aufgabe war es zunächst, die Produktivität der Agrarwirtschaft zu erhöhen, um so die schwierige Ernährungslage im Nachkriegsdeutschland zügig zu verbessern. Seitdem wurde die Förderung kontinuierlich an sich wandelnde wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedingungen angepasst. Heute gehört die Rentenbank mit einer Bilanzsumme von rund 90 Mrd. Euro zu den 15 größten deutschen Banken.

Der Grundstock des Eigenkapitals der Rentenbank wurde in den Jahren 1949 bis 1958 durch die deutsche Land- und Forstwirtschaft aufgebracht. In den ersten beiden Jahrzehnten ihres Bestehens förderte die Rentenbank im Wesentlichen landwirtschaftliche Erzeuger, überwiegend aus öffentlichen Mitteln. Seit den 1970er Jahren rückten hingegen am Kapitalmarkt refinanzierte Kredite in den Mittelpunkt der Fördertätigkeit. Die Rentenbank vergibt ihre zinsgünstigen Programmkredite wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer. Dabei umfasst der gesetzliche Förderauftrag heute auch die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Branchen sowie die Förderung des ländlichen Raums. Erneuerbare Energien, die Minderung von Emissionen, der ökologische Landbau, Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls und des Verbraucherschutzes und die Innovationsförderung bilden besondere Förderschwerpunkte.

Kapitalmarktmittel ersetzen Haushaltsmittel

Die Mittelbeschaffung der Rentenbank unterlag im Laufe ihres Bestehens erheblichen Änderungen. Während zur Förderung in den Anfangsjahren noch überwiegend Haushaltsmitteln eingesetzt wurden, erwirtschaftet die Rentenbank ihre Förderbeiträge heute grundsätzlich aus eigenen Erträgen. Auch ihren Bilanzgewinn setzt die Rentenbank vollständig zur Förderung ein. Im Zuge dieser Umstellung gewann die Emissionstätigkeit an Bedeutung. In den 1970er und 1980er Jahren stand noch der inländische Kapitalmarkt im Mittelpunkt. Seit Ende der 1990er Jahre refinanziert sich die Rentenbank international.

Eine der sichersten Banken der Welt

Eine wichtige Voraussetzung für die internationale Refinanzierung waren Ratings durch die führenden Ratingagenturen. Sie bewerten die Förderbank seit Mitte der 1990er Jahre und stufen sie durchgängig in die beste Bonitätsklasse Triple-A ein. Die Rentenbank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts und profitiert zudem von einer expliziten Garantie der Bundesrepublik Deutschland für ihre Verbindlichkeiten. Sie gilt als eine der sichersten Banken der Welt. Dies verschafft ihr einen exzellenten Kapitalmarktzugang als Voraussetzung für ihre erfolgreiche Fördertätigkeit. Die Bank verfügt über zahlreiche Refinanzierungsinstrumente zur Aufnahme von kurz-, mittel- und langfristigen Mitteln in verschiedenen Währungen.

Ein Unikat

„Die Rentenbank hat in den vergangenen 70 Jahren wesentlich zur Anpassungsfähigkeit der Agrarwirtschaft an neue Herausforderungen und zur Stärkung des ländlichen Raums beigetragen“, so Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank. Dabei habe die Bank immer positive Ergebnisse erwirtschaftet. „Die Kapitalaufbringung durch die Landwirtschaft selbst, kombiniert mit der Stärke des Bundes, macht die Rentenbank zu einem Unikat. Diese besondere Konstellation wird es uns auch in Zukunft ermöglichen, unseren gesetzlichen Förderauftrag effizient, zielgenau und aus eigener Kraft zu erfüllen“, so Reinhardt.

Historie der Landwirtschaftlichen Rentenbank


Hintergrund:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Gewinnverwendung unterliegt ebenfalls dem Förderauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf gegen­wär­ti­gen Erwartungen, Annahmen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit ver­füg­baren Informationen basieren. Hierbei handelt es sich insbesondere um Aussagen hinsichtlich unserer Pläne, Geschäftsstrategien und -aussichten. Wörter wie "erwarten", "antizipieren", "be­ab­sich­tigen", "planen", "glauben", "anstreben", "schätzen" und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche zu­kunfts­ge­rich­teten Aussagen. Diese Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zu­künf­tigen Entwick­lungen zu verstehen, sondern sie sind vielmehr von Faktoren abhängig, die Risi­ken und Unwägbarkei­ten beinhalten und auf Annahmen beruhen, die sich ggf. als unrichtig er­wei­sen. Sofern keine anders lautenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, können wir keine Ver­pflich­tung zur Aktualisierung der zukunftsgerichteten Aussagen nach Veröffentlichung dieser In­for­ma­tion übernehmen.