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Immens hohe Nachfrage im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“

12. Januar 2021

Frankfurt. Die Nachfrage nach Mitteln aus dem „Investitions­programm Landwirtschaft“, das die Rentenbank im Auftrag des Bundes umsetzt, ist immens hoch. Die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum informierte über das Programm seit dem 4. Januar 2021 in insgesamt 17 000 Telefonaten, davon allein 12 000 am 11. Januar, dem Tag des Programmstarts.

Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundes

Die für das erste Halbjahr 2021 zur Verfügung stehenden Bundesmittel sind für Teilbereiche des Programms bereits ausgeschöpft: Zuschussanträge für den Kauf von Maschinen können erst ab dem zweiten Halbjahr 2021 wieder gestellt werden.

Bundeszuschüsse in Höhe von 816 Mio. Euro bis 2024

Der Bund stellt im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ bis 2024 insgesamt 816 Mio. Euro an Zuschüssen für eine umwelt- und klimaschonende Landwirtschaft bereit. Die Mittel werden halbjährlich in drei Plafonds bereitgestellt. Im ersten Halbjahr 2021 stehen für Maschinen 72,5 Mio. Euro, für Lagerstättener­weiterungen für Wirtschaftsdünger 26 Mio. Euro und für Gülleseparierung 5 Mio. Euro zur Verfügung.

Eingereichte Anträge verfallen grundsätzlich nicht

Eingegangene, förderfähige Anträge, die aufgrund ausgeschöpfter Bundesmittel innerhalb eines Halbjahres nicht zum Zuge kommen, werden in den folgenden Halbjahren in der Reihenfolge ihres Eingangs vorrangig berücksichtigt, solange Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung stehen.


Alle Informationen zum Programm finden sich hier.

 

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Gewinnverwendung unterliegt ebenfalls dem Förderauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.