Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Springe direkt zu:

Forschungs­förderung

Gezielte Förderung Investieren Sie mit uns in Ihre Ideen

Sie erforschen innovative Ideen für die Agrarwirtschaft oder entwickeln an Ihrem Institut oder in Ihrem Unternehmen agrarrelevante Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen? Wir fördern diese agrarbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und stellen dafür Mittel aus dem Innovationsfonds der Rentenbank bereit.

Innovationsfonds

Mit unserem Förderprogramm "Forschung für Innovationen in der Agrarwirtschaft" finanzieren wir Forschungsvorhaben zur Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft, einschließlich Forstwirtschaft, Gartenbau und Fischerei, sowie den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in Deutschland. Es werden Einzel- und Verbundvorhaben gefördert.

Was wird gefördert

Gefördert wird die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Phasen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung.

Kosten der Markteinführung sind nicht förderfähig.

Wie wird gefördert

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Forschungseinrichtungen können einen Zuschuss von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten erhalten. Bei Unternehmen richtet sich die Höhe des Zuschusses nach der Größe des Unternehmens und der Art des Vorhabens und kann zwischen 25 % und 70 % betragen.

Detaillierte Informationen zur Förderung aus unserem Innovationsfonds finden Sie hier:

Programmbedingungen Forschung für Innovationen Agrarwirtschaft

Ihr Weg zur Förderung.

Antragsverfahren

Aufgrund der Verausgabung der Mittel ist die Einreichung von Projektskizzen seit dem 15.08.2022 leider nicht mehr möglich.

Dokumente zur Innovationsförderung

Merkblätter, Formulare und Erklärungen: Für unseren Innovationsfonds haben wir Ihnen alle relevanten Dokumente hier zusammengestellt.

weitere Informationen

Das könnte Sie auch interessieren.

Unterstützung von Vorhaben in der letzten Phase des Innovationsprozesses

Die "Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar" (DIP-Agrar) unterstützt Vorhaben in der letzten Phase des Innovationsprozesses bis zur Marktreife.

Angesprochen sind innovative Projekte, die sich durch funktionale Überlegenheit gegenüber bisher gängigen Verfahren bzw. Produkten auszeichnen und einen positiven Einfluss auch auf die Wertschöpfungskette ausüben. Neben der Praxisrelevanz berücksichtigt die DIP bei der Entscheidung über die Förderwürdigkeit, inwieweit Vorhaben einen Beitrag zur Erreichung übergeordneter agrarpolitischer Ziele leisten können.

weitere Informationen

Initiatoren

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Die Landwirtschaftliche Rentenbank und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördern gemeinsam Innovationen in der Agrarwirtschaft.