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Fragen zum Vergabeverfahren
(Investitionsprogramm Landwirtschaft)

Was ist zu beachten, wenn der Zuwendungsbetrag mehr als 100.000 Euro beträgt?

Bei Zuwendungsbeträgen über 100.000 Euro greift nach Ziffer 3.1 ANBest-P die Verpflichtung zur Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) und für die Vergabe von Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Das bedeutet, dass für alle im Zuschussantrag aufgeführten Fördergegenstände ein nationales Vergabeverfahren durchzuführen und zu dokumentieren ist. Für weitere diesbezügliche Informationen siehe das gesonderte Merkblatt „Vergaberecht für Zuwendungsempfänger“ mit Hinweisen zum Vergabeverfahren.

Zuwendungsempfänger können im begründeten Einzelfall Abweichungen von diesen Vorgaben beantragen. Dazu müssen entsprechende Angaben im Rahmen des Zuschussantrags gemacht werden (Selbsterklärung zur Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben). Gibt die Rentenbank als Bewilligungsstelle dem Antrag statt, müssen stattdessen soweit möglich drei Angebote eingeholt werden. Verfahren und Ergebnisse sind zu dokumentieren. Es ist grundsätzlich das wirtschaftlichste Angebot zu wählen.

Beziehen sich die 100.000 Euro auf den Zuwendungsbetrag oder auf die förderfähige Investitionssumme?

Sie beziehen sich auf den Zuwendungsbetrag.

Was ist beim Antrag auf den Verzicht auf ein nationales Vergabeverfahren zu beachten?

Der Antrag ist zu begründen. Mögliche Begründungen sind im Antrag bereits enthalten, müssen jedoch durch eine verpflichtende individuelle schriftliche Erläuterung des Antragstellers ergänzt werden. Es können mehrere Begründungen aufgeführt werden.

Was sind mögliche Begründungen für einen Verzicht auf ein nationales Vergabeverfahren?

Mögliche Begründungen sind z.B.:

  • Die Größe und die administrativen Kapazitäten meines Unternehmens sind nicht ausreichend, um ein nationales Vergabeverfahren durchzuführen.

D.h. Sie sind beispielsweise ein Einzelunternehmen oder haben nur wenige Angestellte, keine Vergabestelle und keine Erfahrungen mit nationalen Vergabeverfahren.

  • Durch meinen/unseren Eigenanteil und mein/unser Eigeninteresse an der Beschaffung ist eine wirtschaftliche Mittelverwendung sichergestellt. Der Eigenanteil wird in diesem Fall durch ein Darlehen erbracht.

D.h. dadurch, dass der Eigenanteil an den Investitionskosten 60 % beträgt und hierzu ein Darlehen aufgenommen werden muss, haben Sie ein großes Eigeninteresse an einer günstigen Beschaffung.

  • Das Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Wettbewerblichkeit der Beschaffung bei Durchführung eines nationalen Vergabeverfahrens ist nicht angemessen.

D.h. die Kosten für das nationale Vergabeverfahren sind so hoch, dass sie im Verhältnis zum Wert des zu beschaffenden Fördergegenstands nicht angemessen sind.

Was heißt nationales Vergaberecht? Muss die Maschine / Anlage EU-weit ausgeschrieben werden?

Nein. Nationales Vergaberecht bedeutet, dass national (also Deutschland-weit) ausgeschrieben werden muss.