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Fragen zu Vergleichsangeboten
(Investitionsprogramm Landwirtschaft)

Wie ist der sparsame und wirtschaftliche Mitteleinsatz durch den Antragsteller zu dokumentieren?

Bei Zuwendungsbeträgen unter 100.000 Euro muss dies, sofern möglich, durch Einholen von drei Vergleichsangeboten bei allen Aufträgen über 3.000 Euro (netto) erfolgen.

Wie aktuell müssen die Angebote sein?

Bei den Angeboten ist nicht das Datum der Antragstellung entscheidend. Wichtig ist, dass die Angebote zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sind.

Sind die Vergleichsangebote bei Antragstellung einzureichen?

Nein, dies ist nicht erforderlich. Die Angebote sind jedoch für spätere Prüfungen aufzubewahren.

Sind die Vergleichsangebote aufzubewahren?

Ja. Die Rentenbank wird diese im Rahmen von vertieften Prüfungen anfordern und prüfen. Verstöße können zu Rückforderungen führen.

Ich weiß schon genau, welche Maschine (Hersteller, Typ) ich benötige, schaffe es aber nicht drei Angebote bei unterschiedlichen Händlern einzuholen.

Wenn weniger als drei Angebote von einem bestimmten Maschinentyp eingeholt werden können, ist zunächst zu begründen, warum keine andere / vergleichbare Maschine eines anderen Herstellers in Frage kommt. Dies ist ausführlich und plausibel zu begründen. Zulässige Argumente können sein:

- die bessere Qualität des ausgewählten Produkts / vergleichbare Produkte / Maschinen anderer Hersteller kommen nicht in Frage (mit valider Begründung warum)
- Kompatibilität mit bereits vorhandenen Produkten / vorhandenem betrieblichen Maschinenpark
- langjährige Erfahrungswerte mit einem bestimmten Produkt / Maschine (mit entsprechender Begründung, warum Produkt / Maschine qualitativ besser ist als andere)
- unbedingt notwendige Ortsnähe zum Händler (mit entsprechender Begründung warum)
- kürzere Lieferfristen des Anbieters (mit Begründung warum Lieferzeitpunkt entscheidend ist).

Danach ist zu begründen, warum keine drei Händlerangebote eingeholt werden konnten (z.B. Direktvertrieb / exklusiver Vertriebspartner etc.).

Diese Begründungen sind – wie die Angebote – für spätere Prüfungen zu dokumentieren und aufzubewahren.

Was ist zu beachten, wenn eine förderfähige Maschine nur von einem Unternehmen (z.B. exklusiver Importeur einer bestimmten Marke oder nur vom Hersteller im Rahmen des Direktvertriebs) angeboten wird?

Siehe oben.

Es sind Vergleichsangebote von ähnlichen / vergleichbaren Maschinen anderer Hersteller einzuholen. Alternativ muss ausführlich und plausibel begründet werden, warum eine vergleichbare Maschine eines anderen Herstellers für den vorgesehenen Zuwendungszweck nicht in Frage kommt.

Diese Begründungen sind - wie die Angebote - für spätere Prüfungen zu dokumentieren und aufzubewahren.

Was ist zu beachten, sofern nicht das preisgünstigste Angebot gewählt wird?

Es ist grundsätzlich das wirtschaftlichste Angebot, d.h. dasjenige mit dem besten Preis- Leistungsverhältnis, zu wählen. Da das preisgünstigste Angebot nicht zwangsläufig dem wirtschaftlichsten Angebot entspricht, bedarf es in denjenigen Fällen, in denen das teurere, dafür jedoch qualitativ bessere Angebot gewählt wird, einer entsprechenden Begründung. In der Begründung muss schlüssig dargelegt werden, dass das ausgewählte wirtschaftlichere Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.

Diese Begründungen sind - wie die Angebote - für spätere Prüfungen zu dokumentieren und aufzubewahren.

Welche Form müssen die Vergleichsangebote haben?

Alle Angebote müssen in Textform vorliegen. Telefonische Absprachen / Gesprächsvermerke sind nicht ausreichend. Screenshots von Online-Händlern und Angebote per E-Mail sind zulässig.